Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern   Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Commerzbank ihre Darlehensnehmer nicht ausreichend über die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen aufgeklärt.

Das Urteil könnte auch für andere Darlehensnehmer von Wichtigkeit sein. Was das Urteil für Dich bedeutet, wenn Du einen Kredit vorzeitig ablösen willst bzw. es kürzlich getan hast, erfährst Du hier nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Wir sind keine Anwälte und können keine Rechtsbelehrung abgeben, lediglich nur Tipps.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn ein Darlehensnehmer seinen laufenden Kredit vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit abbezahlen will. Ein Grund für eine vorzeitige Kreditablösung kann der Verkauf des Hauses sein oder wenn der Darlehensnehmer den vertraglich bereits vereinbarten Kredit doch nicht abnimmt, weil er sich letztendlich vielleicht doch gegen den Hauskauf entschieden hat. Die Bank kann in diesem Fall eine Entschädigung dafür verlangen, dass sie die restliche bzw. vereinbarte Summe nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, der bei normaler Vertragslaufzeit möglich gewesen wäre. Mit dieser Entschädigung soll der Bank also der „Schaden“ ersetzt werden, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entstanden ist.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern   Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vom Zinssatz ab, den das Kreditinstitut für die Ersatzanlage zugrunde gelegt hat. Bei normalen Ratenkrediten ist die Höhe auf 1,0 bzw. 0,5 % begrenzt, während bei Baufinanzierungen komplizierte Berechnungen anstehen. Und genau hier setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs an.

Was sagt das Urteil des Bundesgerichtshofs?

Kürzlich wies der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Az.: XI ZR 320/20) zurück. In dem Urteil hatte das OLG entschieden, dass die Erklärungen der Commerzbank zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem dem Gericht vorliegenden Darlehensvertrag nicht ausreichend waren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das OLG-Urteil jetzt rechtskräftig.

Was bedeutet das Urteil für Bankkunden?

Die Verbraucherzentrale schätzt, dass das Urteil auch für andere Bankkunden interessant sein könnte, weil vermutlich auch andere Darlehensverträge nicht ausreichend über die komplizierte Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufklären. Für Verträge ab dem 22. März 2016 wurde gesetzlich festgelegt, dass Kunden bei Baufinanzierungen ganz genau über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt werden müssen. Es kann also durchaus sein, dass nicht nur Commerzbankkunden, sondern auch Kunden anderer Kreditinstitute keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder sie zurückverlangen können. Betroffene sollten ihren Darlehensvertrag entsprechend am besten rechtlich prüfen lassen.

Sondertilgung hat Einfluss auf Vorfälligkeitsentschädigung

Wurde für einen Baukredit eine Sondertilgung vereinbart, können zusätzlich zur monatlichen Rate einmalige oder regelmäßige Sonderzahlungen geleistet werden, sodass die Restschuld sinkt und sich die Laufzeit verkürzt. Dabei hat die Vereinbarung einer möglichen Sondertilgung auch Auswirkungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Denn das Landgericht Darmstadt (Az.: 25 S 43/06) hat entschieden, dass bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung das Sondertilgungsrecht des Kreditnehmers berücksichtigt werden muss, selbst wenn er keine finanziellen Mittel für eine Sondertilgung zur Verfügung stehen hatte.

Kurzum: Solltest Du einen Baukredit vor Vertragslaufzeitende ablösen wollen, solltest Du wegen der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung derzeit gleich doppelt wachsam sein.

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