Bei Amazon gibt es gerade das Victorinox Hunter XT für 40,57€ inkl. Versand. Das Schweizer Taschenmesser wird in der praktischen Farbe Orange ausgeliefert, welche es euch ermöglicht, das Messer im Notfall schnell wieder zu finden.
Der Preisvergleich liegt bei 49€, womit ihr immerhin 8€ einsparen könnt. Ausgestattet ist das Taschenmesser allerdings mit einer Einhand-Feststellklinge, also bitte nicht in eurer Freizeit mit euch rumtragen. Das Tool bietet 6 Funktionen, mit dabei ein Korkenzieher oder auch eine praktische Holzsäge. Mehr als 140 Bewertungen vergeben aktuell 4,6 von 5 Sternen. Ich denke das ist typisch für Victorinox, oder? 😉

Hinweis: Taschenmesser, die sowohl einhändig zu öffnen als auch feststellbar sind, unterliegen in Deutschland dem Führungsverbot nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG).
- Große Hauptklinge
- Spezielle Waidklinge mit abgerundeter Spitze
- Holzsäge
- Korkenzieher
- Schlüsselring
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Wäre nett, wenn ihr in der Beschreibung klar darf hinweisen würdet, dass dieses Messer unter Par. 42 Waffengesetz fällt.
wichtiger hinweis, hab es ergänzt
Wie sieht es denn hier aus mit dem Verbot von Einhandklingen aus? Die sind doch in D kompett verboten worden.
Nicht ganz, der Besitz ist erlaubt, führen in der Öffentlichkeit nur in einem abgeschlossenen Behältnis.
Laut Abs. 2 Paragraph 42a WaffG gilt das Verbot nicht, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Das wäre zum Beispiel für Jäger auf der Jagd der Fall, nicht aber für Jäger im Supermarkt
Von „komplett verboten“ kann keine Rede sein. Zunächst muss zwischen Klingen mit und ohne Arretierung unterschieden werden. Mit Arretierung besteht, außer in Ausnahmefällen, ein Führungsverbot. Ohne Arretierung darf das Messer im Normalfall geführt werden.
Besitzen darf man die meisten Messer in Deutschland ohne Einschränkungen. Du darfst sie nur nicht zwangsläufig überall mithinschleppen jedenfalls nicht einfach so im hosensack, wie crocodile Dundee…
§ 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG)