Versicherung kündigen   so geht`s   Kündigungsvorlage

Es lohnt sich für dich als Verbraucher regelmäßig zu überprüfen, ob die bestehenden Versicherungen noch sinnvoll sind. Falls nicht, solltest du deine Versicherung sobald wie möglich kündigen – so kannst du viel Geld einsparen. Am einfachsten geht das mit einem Kündigungsschreiben.

Wann lohnt es sich über einen Anbieter-Wechsel oder nur eine Kündigung nachzudenken?

  • Wenn die Versicherung nicht mehr notwendig ist, weil sich der versicherte Gegenstand nicht mehr in deinem Besitz befindet (z.B. ein Auto)
  • Wenn die Versicherung nicht mehr notwendig ist, weil der Versicherungsfall für den Versicherten nicht mehr eintreten kann (z.B. Wohngebäudeversicherung nach Verkauf der Immobilie)
  • Wenn die Versicherung teurer wird ohne, dass sich die Leistungen anpassen
  • Wenn der versicherte Gegenstand weniger Wert ist, wie die Versicherung abdeckt (z.B. Vollkasko/Teilkasko-Frage bei KFZ-Versicherungen)
  • Wenn die Versicherung den bisher versicherten Umstand oder Gegenstand nicht mehr abdecken würde (nach bisherigen Konditionen). Dies kann bei einer KFZ-Versicherung der Fall sein, wenn z.B. Personen die jünger sind als das versicherte Alter zukünftig das Fahrzeug nutzen sollen.

Das gehört in das Kündigungsschreiben für deine Versicherung

Lade dir unsere kostenlose Kündigungsvorlage als Word- oder PDF-Datei herunter und fülle diese mit folgenden Daten aus:

  1. Dein vollständiger Name und deine aktuelle Adresse
  2. Die genaue Versicherungsbezeichnung sowie die Versicherungsnummer
  3. Der gewünschte Kündigungszeitpunkt
  4. Das Datum des Versicherungsabschlusses
  5. Bitte außerdem um eine schriftliche Kündigungsbestätigung

Versicherungsvertrag Kündigungsfrist

Wenn du deine Versicherung kündigen möchtest, solltet du dich zunächst in deinen Versicherungsunterlagen über die dazu gehörige Kündigungsfrist informieren. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, d.h. des Versicherungsjahres.

Solltest du die geltende Kündigungsfrist verpassen, kann es sein, dass sich deine Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Wichtiger Hinweis: In manchen Versicherungssparten gelten andere Kündigungsfristen bzw. -bedingungen:
Kfz-Versicherungen etwa können meist jährlich gekündigt werden, während Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden können.
Wenn du in eine private Krankenversicherung wechseln bzw. deine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse beenden möchtest, dann ist dies immer zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.

Bei den meisten Versicherungen wird eine schriftliche Kündigung verlangt. Die genauen Formerfordernisse kannst du in deinen Versicherungsunterlagen nachlesen. Kündigen kannst du in der Regel per Brief, E-Mail oder Fax. In manchen Fällen ist auch eine Online-Kündigung über das Kundenportal der Versicherung möglich.

Wenn du dich für den Versand per Post entscheidest, solltest du ein Einschreiben wählen. Bei Faxversand ist der Ausdruck eines Sendeprotokolls empfehlenswert. So kannst du das Versanddatum zweifelsfrei nachweisen.

Versicherung kündigen: In diesen Fällen kannst du außerordentlich kündigen

Für alle Versicherungen gilt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ohne Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen. Dies kann z.B. sein:

  • ein zu regulierender Schadensfall
  • eine Beitragserhöhung
  • die Ablehnung der Regulierung eines Schadens durch den Versicherer

Verstirbt der Versicherungsnehmer, dann endet die Versicherung entweder automatisch oder kann von den Hinterbliebenen nach Einreichung der Sterbeurkunde ebenfalls außerordentlich gekündigt werden.

Wann ist eine Auszahlung meiner Beiträge möglich, wenn ich meine Versicherung kündige?

Bei den meisten Versicherungen hast du die Möglichkeit, die Versicherung entweder beitragsfrei stellen zu lassen oder dir nach Kündigung den sogenannten Rückkaufwert und einen gesetzlich geregelten Mindestbetrag auszahlen zu lassen. In letzterem Fall gelten dann die allgemeinen Kündigungsfristen.

Ob die Auszahlung des Rückkaufwerts Sinn macht ist in vielen Fällen fraglich. Besonders in den ersten fünf Jahren einer Versicherungslaufzeit können sehr hohe Gebühren für Stornierung und Verwaltung anfallen. Kontaktiere in einem solchen Fall am besten den Kundenberater deiner Versicherung, um den finanziellen Verlust einschätzen zu lassen.