Es gibt einige Möglichkeiten, um sich Geld zu sparen. Hierzu zählen die vermögenswirksamen Leistungen, die viele Arbeitnehmer entweder nicht kennen oder nicht wissen, dass man dadurch einige Euro einsparen kann. Dabei sind vermögenswirksame Leistungen sinnvolle und praktische Sparverträge.

Wofür sind vermögenswirksame Leistungen gedacht?

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um Geld, welches vom Arbeitgeber zusätzlich gewährt wird. Dieses Geld sollten Arbeitnehmer zum Vermögensaufbau verwenden. Maximal 40 Euro kann der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung pro Monat bezahlen. Pro Jahr wären demzufolge maximal 480 Euro möglich. Es stehen verschiedene Anlageformen zur Verfügung, für die der Betrag verwendet werden kann. Hierzu zählen:

  • Banksparplan
  • Fondssparplan
  • Bausparvertrag
  • Tilgung Baufinanzierung

Oft laufen die Verträge sieben Jahre lang. Es ist auch so, dass der Sparbetrag erst nach sieben Jahren ausgezahlt werden kann. Bekommen Sie auch noch staatliche Prämien wie Wohnungsbauprämie, werden diese auch erst nach dem Zeitraum von sieben Jahren ausgezahlt. Sobald der Betrag auszahlbar ist, kann man sich überlegen, ob man das Geld für die Altersvorsorge verwendet oder lieber für persönliche Wünsche ausgeben möchte.

Tipp: Um noch mehr Geld herauszuholen, sollte man zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen. Die Wohnungsbauprämie kann beantragt werden, wenn es sich um einen Bausparvertrag handelt.

Banksparplan im Detail

Vermögenswirksame Leistungen: gute Möglichkeit zum Sparen

Der Banksparplan kann eine lohnenswerte Anlage sein. Allerdings ist er nicht für alle Leute gleichermaßen geeignet. Wer keinen Anspruch auf staatliche Leistungen hat, für den ist der Banksparplan richtig. So kann man die vermögenswirksamen Anlagen sicher anlegen. Man muss sich nur ein entsprechendes Konto bei einer Wunschbank angelegen. Bei solchen Banksparplänen gibt es keine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Doch die meisten Banken bieten dennoch siebenjährige Vertragslaufzeiten an. Aufgrund der relativ niedrigen Grundverzinsung könnte der Banksparplan als äußerst unattraktiv angesehen werden. Doch es gibt meistens am Ende einer Laufzeit einen hohen Bonus von bis zu 14 Prozent auf den gesamten Betrag, wodurch die Anlage doch sehr rentabel ist. Durch den hohen Bonus möchten sich die Banken absichern, dass der Banksparplan nicht vorzeitig von dem Anleger gekündigt wird. Vergleicht man mit der Rendite des Festgeldes, so stellt man fest, dass der Banksparplan meistens besser ausfällt. Es gibt allgemein nur wenige Banken, die Banksparpläne für vermögenswirksame Leistungen anbieten. Wer möchte, der kann sich auch das Geld in eine Lebensversicherung einzahlen lassen. Diese Variante wird, genau wie der Banksparplan, nicht gefördert.

Fondssparplan genau erklärt

Ein Fondssparplan ist eine Anlage, die relativ gute Renditen bringt. Aufgrund der Änderungen am Aktienmarkt kann im Vorfeld keine genaue Aussage über die Auszahlungshöhe getätigt werden. Manche Anlagen konnten durchschnittlich gute Renditen von bis zu 5,5 Prozent mit sich bringen. Interessant ist auch die Einkommensgrenze hinsichtlich der Arbeitnehmersparzulage. Bei Alleinstehenden liegt diese bei 20.000 Euro. Verheirateten wird eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro vorgegeben. Auch der Förderbetrag fällt bei einer solchen Anlage mit 20 Prozent des eingezahlten Sparbetrags höher aus. Es gibt maximal 80 Euro pro Jahr. Die 80 Euro gibt es im Prinzip schon dann, wenn monatlich 33 Euro eingezahlt werden. So schnell hat man 80 Euro extra. Für Ehepaare gilt wieder der doppelte Betrag in Höhe von 160 Euro. Wer keine Arbeitnehmersparzulage erhält, braucht sich übrigens auch an keine Laufzeit halten. Eine Kündigung ist ohne Nachteile möglich.

Bausparvertrag mit guten Möglichkeiten

Ein Bausparvertrag ist eine der beliebten Sparanlagen. Er kann entweder als ein Sparplan zur Kapitalbildung genutzt, oder als Kombination aus Sparplan mit einem Immobilienfinanzierungs-Kredit abgeschlossen werden. Ein Bausparvertrag ist dann sinnvoll, wenn:

  • man Geld zum Renovieren und Modernisieren ansparen möchte
  • eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte

Der Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen ist aufgrund der staatlichen Förderung besonders interessant. Für den Vermögensaufbau gibt es die Arbeitnehmersparzulage und für den Bausparvertrag gibt es die Wohnungsbauprämie. Man profitiert sozusagen gleich doppelt. Falls man die Wohnungsbauprämie beantragen könnte, ist der Bausparvertrag dem Banksparplan vorzuziehen. Ein Bausparvertrag bringt allerdings auch einige Nachteile mit sich. Die wären:

  • Mindestlaufzeit von sieben Jahren muss beachtet werden (bei Anspruch auf staatliche Förderung)
  • Sieben Jahre nach Abschluss des Vertrags kann das Guthaben ausgezahlt werden

Wer jedoch flexibler sein und schon früher an das Geld kommen möchte, der sollte sich dann doch eher für eine andere Anlage entscheiden.

Tilgung des Baukredits

Vermögenswirksame Leistungen: gute Möglichkeit zum SparenEine sehr gute Möglichkeit, um die vermögenswirksamen Leistungen sinnvoll zu nutzen, ist die Tilgung eines vorhandenen Immobilienkredits. Die vermögenswirksamen Leistungen können sich Arbeitnehmer auf das Darlehenskonto anweisen lassen. Allerdings sollte man sich im Vorfeld genau darüber informieren, ob es überhaupt möglich ist, die vermögenswirksamen Leistungen als Tilgung zu verwenden. Nicht mit jedem Vertrag ist das machbar. Wer auch noch selber die Immobilie nutzt, der kann gerne auch noch die Arbeitnehmersparzulage beantragen und diese staatliche Förderung erhalten.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Nicht allen Arbeitnehmern stehen vermögenswirksame Leistungen zu. Es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allerdings gibt es in einigen Tarifverträgen diesbezüglich Regelungen. Ist im Tarifvertrag verankert, dass den Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zustehen, so kann das jeder Mitarbeiter in Anspruch nehmen und sich über extra Geld freuen. Doch nicht nur die Angestellten, sondern auch die Auszubildenden können vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Teilzeitbeschäftigte können sich über die Förderung freuen. Allerdings kann es passieren, dass die Leistungen den Teilzeitkräften nur anteilig gezahlt werden.

Welche Personen sind nicht anspruchsberechtigt?

Neben den Arbeitnehmern und Auszubildenden gibt es auch Personen, die keinen Anspruch auf die Förderleistungen haben. Rentner können beispielsweise keine VL in Anspruch nehmen. Ebenso sieht es bei Selbstständigen aus. Auch diese Personengruppe hat keine Möglichkeit, eine VL-fähige Anlageform zu wählen und einzuzahlen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Wer vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten möchte, der muss zunächst einmal mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag abschließen. Diesen Vertrag nimmt man mit dem Arbeitgeber und legt ihn vor. Das ist im Prinzip die Bestätigung, dass ein solcher Vertrag existiert und der Arbeitgeber einzahlen soll und muss. Im Prinzip läuft ab dem Moment alles sieben Jahre lang automatisch ab. Je nachdem, um welche Art Vertrag es sich handelt, wird über einen Zeitraum von sechs Jahren in den Vertrag eingezahlt. Das siebte Jahr zählt als Ruhejahr ohne Einzahlung. Bei Bedarf kann nach dem sechsten Jahr der nächste VL-Vertrag abgeschlossen werden. Normalerweise gibt es von dem Anbieter eine Information darüber, dass ein neuer Vertrag bei Bedarf abgeschlossen werden kann. Falls es sich bei der Anlage um einen Bausparvertrag handelt, liegt der Einzahlungszeitraum bei den kompletten sieben Jahren.

Förderungen durch den Staat möglich

Für Arbeitnehmer gibt es nicht nur die Förderung durch den Arbeitgeber, sondern auch durch den Staat. Von dem Staat gibt es sogar zwei Möglichkeiten, um extra Geld zu erhalten. Die folgenden staatlichen Förderungen gibt es:

  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie

Allerdings hängt es davon ab, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ausfällt und welche Anlageform gewählt wurde. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es dann, wenn die Anlageform Bausparvertrag gewählt wurde und das zu versteuernde Einkommen bei maximal 17.900 Euro liegt. Ebenfalls kann man die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Diese gibt es sogar bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro. Bei Ehepaaren werden doppelt so hohe Beträge angenommen. Soll die Förderung für die Tilgung eines Baukredits verwendet werden, so wird ebenfalls ein Betrag von 17.900 Euro zugrunde gelegt. Auch da ist eine Arbeitnehmersparzulage möglich. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es auch auf den Sparplan für Aktienfonds. Die maximale Förderhöhe wird auch vorgegeben und hängt von der eingezahlten Summe ab. Wie folgt gestaltet sich der prozentuale Prozentsatz:

  • Maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen (9 Prozent auf eingezahlte Summe)
  • Maximal 49 Euro Wohnungsbauprämie bei Bausparverträgen (8,8 Prozent auf eingezahlte Summe)
  • Maximal 43 Euro Arbeitnehmersparzulage bei Baukredit-Tilgung (9 Prozent auf eingezahlte Summe)
  • Maximal 80 Euro Arbeitnehmersparzulage bei Sparplan Aktienfonds (9 Prozent auf eingezahlte Summe)

Hinweis: Für einen Banksparplan gibt es keine staatlichen Förderungen. Deshalb sollten Anleger genau auf die Anlageform achten, um keine Euro zu verschenken. Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag vermögenswirksame Leistungen, können Arbeitnehmer den Rest selber aufstocken oder allgemein einen Betrag nach Wunsch einzahlen. Letztendlich hängt es von dem ausgewählten Produkt ab, was man abgeschlossen hat. Wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat, der sollte jedenfalls darüber nachdenken. Letztendlich kommt durch die staatliche Förderung doch ein schönes Sümmchen zustande. Manchmal gibt es auch bestimmte Mindestsparbeträge, um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten. Um sich die Förderung nicht entgehen zu lassen, wenn der Arbeitgeber weniger bezahlt, sollte man über die eigens eingezahlten Sparraten nachdenken.

Welche Abgaben und Steuern fallen an?

Leider ist es bei den vermögenswirksamen Leistungen so, dass Abgaben und Steuern anfallen. Selbst der kleinste Betrag muss sozialversicherungs- und steuermäßig herangezogen werden. Letztendlich ist es so, dass die vermögenswirksamen Leistungen das Bruttogehalt steigern, auch wenn der Betrag aktuell in eine Sparanlage fließt. Der Arbeitgeber zahlt im Prinzip den vollen Betrag in den VL-Vertrag ein. Auf der Lohnabrechnung werden die 40 Euro jedoch berücksichtigt, sodass dieser Betrag versteuert und auch hinsichtlich der Sozialversicherung herangezogen wird. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass am Ende auf dem Lohnzettel ein niedrigerer Betrag steht. Zu beachten sind auch die aus den Sparverträgen entstandenen Kapitalerträge. Diese Beträge sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuer angegeben werden. Es gibt jedoch einen Freistellungsauftrag, den Anleger stellen können. Wer über mehrere Freistellungsaufträge verfügt, der sollte unbedingt auf die Höchstsumme achten, dass diese nicht überschritten wird.

Betriebliche Altersvorsorge statt VL – als Alternative?

Wer verhindern möchte, dass die Sparbeträge das Nettoeinkommen verringern, der kann auch anstatt der vermögenswirksamen Leistungen eine betriebliche Altersvorsorge auswählen. Es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Arbeitgeber darauf zu verständigen. Innerhalb der vorgegebenen Grenzen sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge komplett steuerfrei. Ebenso sieht es hinsichtlich der Sozialausgaben aus. Das gilt jedoch erst einmal nur bis zum Rentenalter. Bei der Auszahlung im Rentenalter hingegen müssen Abgaben und Steuern auf die Beträge gezahlt werden. Ein weiterer Nachteil ist der, dass man sich keine staatlichen Förderungen sichern kann. Denn die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage werden hier nicht gewährt. Eine echte Alternative ist die betriebliche Altersvorsorge im Prinzip nicht. Es ist sinnvoller, direkt bei der Einzahlung einige Abstriche in Kauf zu nehmen, dafür aber in späteren Jahren den vollen Betrag zu erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen – auch vorzeitig möglich

Normalerweise sind die vermögenswirksamen Leistungen an einen Zeitraum von sieben Jahren gekoppelt. Allerdings gibt es auch einige Möglichkeiten, um vorzeitig an das Geld zu kommen, ohne Verluste einstecken zu müssen. Aber wie können nun eigentlich die Zulagen gerettet werden? Sinn und Zweck der vermögenswirksamen Leistungen ist es, die Arbeitnehmer zum Sparen zu animieren. Wer vor dem Ablauf der Frist von sieben Jahren eine Auszahlung erhalten möchte, der muss damit rechnen, dass die Arbeitnehmersparzulagen wieder von dem Sparkonto abgezogen werden. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmefälle. Zu den Ausnahmen zählen:

  • wer nach Abschluss des Vertrages arbeitslos geworden ist und mindestens ein Jahr arbeitslos war
  • wer sich selbstständig gemacht hat
  • bestand der Vertrag mindestens zwei Jahre und wurde geheiratet, bleibt die Zulage bei einer vorzeitigen Kündigung vorhanden

Wer möglicherweise den Arbeitgeber gewechselt hat und bei diesem Unternehmen keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, der kann den VL-Vertrag bei Bedarf ruhen lassen. Diese Variante ist gerade dann sinnvoll, wenn man Arbeitnehmersparzulagen erhalten hat. Wird der Vertrag aufgrund der Tatsache gekündigt, dass keine VL vom Unternehmen gezahlt werden, wird die Leistung vom Staat bei Kündigung vor Ablauf der sieben Jahre abgezogen. Legt man den Vertrag jedoch still, so bleibt der Anspruch erhalten. Wer möchte, kann auch weiter aus eigener Tasche in den Vertrag einzahlen.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitgeberwechsel

Vermögenswirksame Leistungen: gute Möglichkeit zum SparenOft ist es so, dass der Arbeitgeber gewechselt wird. Aber was passiert in dem Fall eigentlich mit dem Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen? Bestenfalls gewährt der neue Arbeitgeber ebenfalls vermögenswirksame Leistungen. In dem Fall muss einfach nur der neue Arbeitgeber die entsprechenden Beträge auf das vorgegebene Konto einzahlen. Falls er keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt, können Anleger den Betrag entweder selber in den Vertrag einzahlen oder den Vertrag ruhen lassen.

Azubis und vermögenswirksame Leistungen

Auch wenn Azubis aufgrund des geringeren Einkommens nur einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen von Festangestellten bekommen, kann eine solche Anlage durchaus Sinn machen. Man sollte sich im Vorfeld genau informieren, in welcher Höhe man vermögenswirksame Leistungen erhalten kann. Der Vorteil bei Auszubildenden liegt darin, dass auf die zusätzlichen Leistungen oft gar keine Steuern anfallen, da das Einkommen relativ gering ist. Sie können sich somit über einen erhöhten Sparbetrag ohne nennenswerte Abzüge beim Lohn freuen. Aufpassen müssen jedoch auch Azubis sehr gut. Gerade bei der Anlagenart gibt es einige Fallstricke zu beachten. Wichtig sind folgende Punkte:

  • regelmäßiges Einzahlen im Zeitraum von sechs oder sieben Jahren
  • ansonsten könnten Ansprüche verloren gehen
  • eventuell müssen Beiträge aus eigener Tasche bei einem anderen Arbeitgeber oder während des Studiums bezahlt werden

Der Banksparplan ist eine gute Anlage für Auszubildende, bietet jedoch keine staatlichen Zuschüsse. Dafür gibt es bei dem Banksparplan ein Plus an Flexibilität. Raten können bei Bedarf ausgesetzt werden. Möglicherweise gibt es am Ende der Laufzeit einen hohen Bonus. Außerdem ist das Geld nicht zweckgebunden.

Interessant kann jedoch auch der Bausparvertrag sein. Normalerweise liegen Azubis im förderfähigen Einkommensbereich. Von daher können Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Falls auch noch mit eigenen Geldmitteln aufgestockt wird, ist sogar eine Wohnungsbauprämie möglich. Vorteilhaft ist es, sich einen Vertrag mit Zinsbonus für ein nicht in Anspruch genommenes Darlehen auszuwählen. Wer nach dem Förderzeitraum kein Darlehen beansprucht, kann sich so extra Geld sichern. Leute unter 25 erhalten oft auch relativ gute Zinsen. Vor allem ist es auch so, dass meistens das Guthaben nicht zwangsläufig an Wohneigentum gebunden ist. Wichtig wäre es, sich genau zu informieren, ob Verträge beitragsfrei gestellt werden können, ob es eine bestimmte Ansparhöhe geben muss und wie die Kündigungsmodalitäten aussehen.

Was passiert mit den vermögenswirksamen Leistungen bei Insolvenz?

Vermögenswirksame Leistungen: gute Möglichkeit zum SparenAlle Geldleistungen, die zum Lohn gehören, sind pfändbar. Hierzu zählen Geldleistungen wie Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen und Weihnachtsgeld. Zu beachten ist jedoch, dass stets ein Pfändungsfreibetrag eingehalten werden muss, der unantastbar ist. Hinsichtlich der vermögenswirksamen Leistungen gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten. Vermögenswirksame Leistungen gehören zu der angesparten Altersvorsorge. Außerdem sind sie:

  • zum Zeitpunkt der Pfändung nicht verfügbar
  • zu einem späteren Zeitpunkt erst auszahlbar
  • eine Sparanlage für die Zukunft und vorzugsweise für die Rente

Da sich die Anleger in einer Ansparphase befinden, haben sie keinen direkten Geldzugriff. Sie haben lediglich eine Anwartschaft auf das Geld in der Zukunft. Eine solche Anwartschaft ist auf andere Personen und Gläubiger nicht übertragbar. Von daher gehört dieser Bestandteil des Geldflusses des Arbeitgebers nicht zu den pfändbaren Geldern. Das ist ein großer Unterschied zu einer Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann unter Umständen an andere Personen abgetreten werden und ist daher pfändbar.

Staatliche Förderung jedes Jahr beantragen

Bei dem Arbeitgeber legt man einmal den Bescheid für die vermögenswirksamen Leistungen vor. Danach wird automatisch jeden Monat der Betrag über den entsprechenden Zeitraum überwiesen. Hinsichtlich der staatlichen Förderungen gestaltet sich das doch etwas anders. Diese Förderungen vom Staat müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Allerdings ist das auch kein großer Aufwand. Bei der Steuererklärung müssen Anleger im Mantelbogen ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle hinterlegen. Dieser Bereich nennt sich „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Außerdem muss noch eine Anlage VL eingereicht werden. Das ist die Bescheinigung über die gewährten vermögenswirksamen Leistungen, die die Bank ausgestellt hat. Diese Bescheinigung gibt es immer jährlich.

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