Geld weg? Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen

Corona schüttelt die Wirtschaft gerade richtig durch und viele Unternehmen stehen kurz vor der Pleite. Derzeit ist die Insolvenzpflicht zwar noch ausgesetzt, doch das ändert sich bald und Experten gehen davon aus, dass es danach zu einer regelrechten Insolvenzwelle kommen wird. Welche Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen Du hast, wenn ein Online Shop oder ein anderes Unternehmen pleitegeht, dem Du noch Forderungen gegenüber hast, zeigen wir Dir nachfolgend kurz auf – alle Angaben ohne Gewähr.

So kannst Du Deine Rechte als Verbraucher geltend machen

Ob in Bezug auf Vorauszahlungen, fehlerhafte Ware, noch nicht eingelöste Gutscheine oder Ratenkauf/Rechnungskauf – wenn Dein Vertragspartner Insolvenz anmeldet, hast Du folgende rechtlichen Möglichkeiten:

Du hast fehlerhafte Ware erhalten

Wenn Du etwas kaufst, hast Du ein Recht auf fehlerfreie Ware. Hast Du fehlerhafte Ware bekommen, hat der Händler innerhalb von 2 Jahren ab Kauf eine Gewährleistungspflicht und muss die Ware kostenlos austauschen oder reparieren.

Doch was passiert, wenn der Shop in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat? Dann kannst Du Deine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob Deine Ansprüche erfüllt werden. Lehnt er die Erfüllung ab, kannst Du Deine Ansprüche als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Deine Erfolgsaussichten, Deine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen oder etwaige Reparaturkosten ersetzt zu bekommen, sind allerdings gering.

Wenn Du die fehlerhafte Ware noch nicht ganz bezahlt hast, kannst Du alternativ die Reparaturkosten mit den Zahlungen verrechnen, die noch ausstehen. Hierüber solltest Du aber vorher mit dem Insolvenzverwalter sprechen. Bis zur Klärung solltest Du noch ausstehende Raten auf jeden Fall zurückhalten.

Geld weg? Verbraucherrechte bei FirmeninsolvenzenDie freiwillige Garantie des Herstellers hat mit der Insolvenz des Händlers hingegen nichts zu tun. Liegt ein Garantiefall vor, kannst Du Dich einfach direkt an den Hersteller wenden.

Du hast bereits eine Vorauszahlung geleistet

Hast Du für eine Leistung oder Ware Vorauszahlungen geleistet und das Unternehmen gibt auf, kannst Du Dich ebenfalls an den Insolvenzverwalter wenden. Er entscheidet, ob Du die Gegenleistung für die Vorauszahlung noch bekommst. Wenn nicht, kannst Du nur noch einen Antrag stellen, dass Deine Forderungen aus der Insolvenzmasse beglichen werden. Auch hier stehen die Erfolgsaussichten aber sehr schlecht, das Geld je wiederzusehen.

Du hast einen Gutschein noch nicht eingelöst

Hast Du noch einen (Geschenk-)Gutschein eines Händlers, den Du noch nicht eingelöst hast, kannst Du die sich daraus ergebenden Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Ist noch genug Geld in der Insolvenzmasse enthalten, werden alle Forderungen gegenüber dem Unternehmen entsprechend einer festgelegten Quote beglichen. Aber auch hier sind die Aussichten, dass Du noch Geld bekommst, leider mehr als gering.

Du hast per Ratenzahlung oder per Rechnung gekauft

Wurde die Ware für den Ratenkauf bereits ausgeliefert, musst Du die Raten trotz Firmeninsolvenz weiter bezahlen. Dabei kann es vorkommen, dass Du vom Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung mitgeteilt bekommst. Nach Überprüfung der Angaben zahlst Du die Raten wie vereinbart auf das angegebene Konto ein. Dabei ist es nicht erlaubt, die Ratenzahlungsvereinbarungen mit Verweis auf die Insolvenz außerordentlich zu kündigen, nur eine ordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich. Bei Rechnungskauf gilt ebenfalls, dass Du die erhaltene Ware noch bezahlen musst.

Tipp für den Schutz Deiner Verbraucherrechte in Corona-Zeiten

Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen ist derzeit mehr als bescheiden. Deshalb solltest Du im Moment lieber auf Vorauszahlungen oder Vorkasse verzichten. Am sichersten ist es, Zahlungsmöglichkeiten zu nutzen, bei denen Du erst nach Erhalt der Ware bezahlen musst. Auch solltest Du zurzeit besser keine Geschenkgutscheine kaufen. Im Falle einer Insolvenz steht der Beschenkte sonst mit leeren Händen da.

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