Mein Urlaub 2020 und Corona   welche Rechte und Möglichkeiten bestehen?

Reisen, Urlaub und Hotels – das war in der Vergangenheit ein wichtiger Eckpfeiler des Deal-Mixes auf Mein-Deal. Was dann geschah, das ist euch allen bekannt. Doch wie geht es nun weiter?

Eine wirkliche Antwort habe ich hier leider keine parat, es gilt momentan immer noch eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen und rät bis einschließlich 3. Mai 2020 von solchen Reisen ab. Was dann passiert ist unklar, aber unser Außenminister deutete ja schon an, dass es dieses Jahr wohl nichts mehr geben wird. Von dieser Realität sind natürlich auch Inlandsreisen betroffen: Hotel-Übernachtungen zu rein touristischen Zwecken sind untersagt.

Mein Urlaub 2020 und Corona   welche Rechte und Möglichkeiten bestehen?

Was wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe? Kann man stornieren und sein Geld zurückerhalten?

Wer eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt gebucht hat, diese aber vor dem 3. Mai stattgefunden hätte, der wird sehr wahrscheinlich komplett kostenlos stornieren können. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird in der Regel als außergewöhnlicher Umstand akzeptiert werden, leider fehlen bislang Grundsatzurteile, aber das europäische Verbraucherzentrum Deutschland teilt diese Einschätzung.

Was, wenn die Pauschalreisen nach dem 3. Mai 2020 stattgefunden hätte?

Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hilft dann nicht weiter. In diesem Fall kann man zwar ebenfalls stornieren, es fallen aber die vertraglich festgelegten Stornokosten an. Falls die Reisewarnung doch verlängert wird, dann könnt man doch noch wie oben argumentieren. Viele Reiseanbieter stornieren auch die Reise von sich aus, dann erhält man natürlich alles wieder. Selbstverständlich muss man nicht stornieren: wenn die Reise stattfindet, dann kann man sie natürlich auch antreten.

In jeden Fall bedarf eine solche Stornierung der Schriftform. Der Hinweis auf eine möglicherweise später ausgesprochene Reisewarnung des auswärtigen Amtes und einer dann 100%igen Erstattung sollte nicht fehlen, auch wenn jetzt noch nicht klar ist, ob das rechtlich Bestand haben wird. Versuch macht kluch.

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Was, wenn ich einen Flug, ein Ferienhaus oder ein Hotel selber gebucht habe?

Anders als bei den Pauschalreisen ist es hier von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Hier hilft oftmals nur ein direkter Kontakt mit dem Hotel oder der Airline. Kulanz ist hier – je größer der Anbieter ist – oftmals zu erwarten. Wenn man umbucht, sollte man aber darauf achten, dass keine „versteckten“ Umbuchungsgebühren auf einen abgewälzt werden. Wenn der Anbieter von sich aus storniert, dann sollten jedoch in jedem Fall alle Kosten erstattet werden.

Muss ich Gutscheine als Erstattung akzeptieren?

Das muss man nicht, wenn es einen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung gegeben hätte. Aber es könnte sich trotzdem lohnen: zum einen haben die Gutscheine mit Ende 2021 eine recht lange Laufzeit und zum anderen erhält man oft einen höheren Wert als Gutschein, so können die Anbieter die Liquidität im Unternehmen halten. Wer den Gutschein dann nicht nutzen kann, der kann sich immer noch das Geld erstatten lassen. Pech nur, wenn der Anbieter bis dahin Insolvenz hat anmelden müssen.

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