Höhere Übungsleiter  und Ehrenamtspauschale 2021

Ehrenamtliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft. Deshalb gibt es die sogenannte Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Das bedeutet, dass nebenberufliche Einnahmen bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei sind, wenn Du eine nebenberufliche Tätigkeit für eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausübst. 2021 werden die steuer- und sozialversicherungsfreien Pauschalen weiter angehoben, sodass Du mit einem Ehrenamt noch mehr steuerfrei verdienen kannst. Wie hoch die Freibeträge ab 2021 sind, welche Voraussetzungen dafür gelten und ob Du die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale miteinander und mit einem Minijob kombinieren kannst, erfährst Du in diesem Artikel.

Anhebung der steuerfreien Aufwandsentschädigungen 2021

Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale wurden zuletzt 2013 angehoben und lagen seitdem bei 2.400 € (Übungsleiterpauschale) bzw. 720 € (Ehrenamtspauschale) pro Jahr.

Um das ehrenamtliche Engagement in Musik- und Sportvereinen, kirchlichen Einrichtungen oder Hilfsorganisationen noch weiter zu stärken, werden die steuerfreien Pauschalen zur Aufwandsentschädigung ab Januar 2021 angehoben:

  • Übungsleiterpauschale ab 2021: 3.000 € pro Jahr
  • Ehrenamtspauschale ab 2021: 840 € pro Jahr

Dabei gilt auch weiterhin, dass die nebenberuflichen Einnahmen, die diese festgelegten Grenzen übersteigen, versteuert werden müssen und je nach Voraussetzungen gegebenenfalls wieder der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Höhere Übungsleiter  und Ehrenamtspauschale 2021

Voraussetzungen für die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Um von der steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zu profitieren, muss Du eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausüben:

  • Die Übungsleiterpauschale ist für künstlerische, lehrende, pädagogische und pflegende Tätigkeiten gedacht. Sie kann beispielsweise von nebenberuflichen Künstlern, Sporttrainern, Ausbildern, Dozenten, Pflegern, Erziehern oder Betreuern oder bei vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten in Anspruch genommen werden.
  • Die Ehrenamtspauschale wurde für andere nebenberufliche Tätigkeiten eingeführt, wie zum Beispiel für Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Kassenwart oder Gerätewart.
  • Um von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale zu profitieren, darf für die Nebentätigkeit theoretisch nicht mehr als ein Drittel der Zeit einer vollen Erwerbstätigkeit aufgewendet werden. Bis zu 14 Stunden pro Woche erkennt das Finanzamt problemlos an.
  • Zudem darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht zu den Aufgaben des Hauptberufs gehören, wenn das Ehrenamt neben dem Hauptjob beim eigenen Arbeitgeber ausgeübt wird.
  • Um von der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale zu profitieren, ist in der Praxis allerdings gar kein Hauptberuf notwendig, sie gilt beispielsweise auch für Studierende oder Arbeitssuchende.

Höhere Übungsleiter  und Ehrenamtspauschale 2021

Minijob, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale kombinieren?

Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind im steuerlichen Sinne nicht als Gehalt zu verstehen, sondern gelten als Aufwandsentschädigungen. Deshalb können die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale auch entweder miteinander oder mit einem normalen Nebenjob kombiniert werden.

Wichtig bei der Kombination der beiden steuerfreien Pauschalen ist, dass sie nicht für dieselbe Tätigkeit in Anspruch genommen werden können. Ein Übungsleiter, der zusätzlich die Vereinskasse verwaltet, kann hingegen gleichzeitig von der Übungsleiter- und von der Ehrenamtspauschale profitieren. Die Aufgabenbereiche müssen allerdings klar getrennt sein.

Die Pauschalen können aber auch problemlos mit einem Minijob kombiniert werden, selbst wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber und sogar um die gleiche Tätigkeit handelt. So kann ein Übungsleiter in einem Sportverein auf 450-€-Basis angestellt sein und darüber hinaus auch noch die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.

Kurzum …

Wenn Du Dein Einkommen steuerfrei aufbessern willst, lohnt es sich 2021 noch mehr, sich nach einem ehrenamtlichen Nebenjob umsehen. Denn so ein Ehrenamt oder Übungsleiterjob ist nicht nur gut für Gesellschaft und Gewissen, sondern auch für Deinen Geldbeutel.

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