Die Bilder von Hurrikan Irma in der Karibik und Florida haben uns offenbart, was so ein Sturm alles anrichten kann. Und auch wenn wir in Deutschland nicht gerade mit einem solchen gewaltigen Wirbelsturm rechnen müssen: Herbststürme gibt es auch hierzulande und selbst wenn ihre Kraft nicht mit einem Hurrikan vergleichbar ist, sorgen sie immer wieder für Sturmschäden, z. B. an Gebäuden oder am Neuwagen. Wohl dem, der dann gut versichert ist. Doch welche Versicherung haftet bei einem Sturmschaden überhaupt?

Sturmschäden an Gebäuden und Hausrat

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Allgemein gilt, dass für Sturmschäden Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen haften müssen. Die Krux an der Sache: Für Versicherungen handelt es sich erst ab Windstärke 8 um einen richtigen Sturm, was einer Windgeschwindigkeit ab 62 km/h entspricht. Wurde vorher eine entsprechende Sturmwarnung herausgegeben und sind auch Häuser in der Nachbarschaft betroffen, musst Du normalerweise nach den Versicherungsbedingungen von Gebäudeversicherungen bei einem Sturmschaden nicht alle einzelnen Ziegel o. Ä. nachweisen, die der Herbststurm beschädigt oder vom Dach gefegt hat. Sie werden auch so ersetzt, ebenso wie beispiels­weise die Kosten für umge­stürzte Schorn­steine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Sind Garten­haus oder Garage, die auf dem gleichen Grund­stück stehen, im Versicherungsvertrag mit eingetragen, sind auch diese Nebengebäude versichert.

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Hausrat, der durch einen Sturm beschädigt wurde, muss sich während des Sturms in einem Gebäude befunden haben, um unter den Versicherungsschutz der Hausratsversicherung zu fallen. Eine Gartenskulptur, teure Gartenmöbel auf der Terrasse und ein Kinderwagen vor dem Haus, die durch herabfallende Ziegel beschädigt wurden, sind damit nicht versichert. Eine Ausnahme gilt für Markisen oder Antennen der Hausbewohner, die auch draußen angebracht gewesen sein können.

Ist Dein Gefriergut durch einen längeren Stromausfall verdorben, der durch einen Sturm verursacht worden ist, brauchst Du eine Hausratsversicherung mit entsprechender Klausel, damit der Schaden überhaupt ersetzt werden kann.

Kfz-Schäden durch Dachziegel und umgestürzte Bäume

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?Oft werden Dächer durch einen Herbststurm beschädigt und die Dachziegel vom Dach gepustet. Landen die Dachziegel auf Deinem Auto oder Deinem Motorrad, muss Deine Teilkaskoversicherung den Schaden bezahlen. Dabei wird aber nicht der Neuwert des Fahrzeugs ersetzt, sondern es wird sich am Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs orientiert. Damit ist der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schadensmeldung gemeint, auch Zeitwert genannt. Nicht vergessen: Es ist zu beachten, dass Teilkaskoversicherungen oft eine Selbstbeteiligung enthalten, deren Summe Du von der Entschädigungszahlung noch abziehen musst.

Wurde ein Baum durch den Herbststurm entwurzelt, haftet nicht die Teilkaskoversicherung, sondern die Vollkaskoversicherung für den Blechschaden. War der Baum jedoch nachweislich schon morsch, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden an Deinem Auto aufkommen. Auch wenn Du wegen des Sturms einen Unfall verursachst, brauchst Du eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben.

Gut zu wissen: Bei einer Vollkaskoversicherung sind in der Regel auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mit versichert.

Sturmschäden durch Regen

Die meisten Herbststürme bringen starken Regen mit sich, der oft in Wohngebäude eindringt und dort großen Schaden verursacht. Werden Keller durch den Starkregen überflutet oder Wände oder Inventar beschädigt, haften normale Gebäude- und Hausratsversicherungen leider nicht, sondern nur eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Diese Elementarschaden-Versicherung ist meistens eine Ergänzung zu Deiner Gebäude- und Hausratsversicherung, die verschiedene Schäden abdeckt:

  • durch eindringendes Wasser
  • durch Überschwemmung (in der Regel nicht durch Sturmflut oder Rückstau)
  • durch Erdbeben
  • durch Erdsenkung
  • durch Erdrutsch
  • durch Schneedruck und Lawinen
  • durch Vulkanausbruch

Wie bei Kaskoversicherungen wird bei Elementarschaden-Zusatzversicherungen oft auch eine Selbstbeteiligung vereinbart, die in der Regel 10% der Schadenssumme beträgt.

Schäden an Deinem Auto, die durch Überschwemmung entstanden sind, werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen, wobei hier je nach Vertrag wieder eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Welche Fahrzeugteile und welches Zubehör, etwa Kinderautositz oder Verbandskasten, mit versichert sind, kann nur dem einzelnen Vertrag entnommen werden. Allgemein gilt jedoch: Wenn Du Dein Auto trotz polizeilicher Warnung in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet abstellst oder dorthin fährst, übernimmt die Versicherung oft nur einen Teil des Schadens oder verweigert die Haftung sogar komplett, etwa wenn der Schaden erst durch Dein Handeln eintreten konnte.

Schäden durch Blitzeinschlag

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?Für Schäden an einem Gebäude, die durch einen eingeschlagenen Blitz verursacht wurden, haftet die Gebäudeversicherung. Folgeschäden durch Überspannung werden nur dann übernommen, wenn der Blitz genau ins Gebäude oder Grundstück eingeschlagen ist, in anderen Fällen muss sonst eine Überspannungsklausel im Versicherungsvertrag vorliegen, damit Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss bezahlt werden.

Sturmschäden am Rohbau

Befindet sich ein Haus noch in der Rohbauphase, ist es besonders anfällig für Sturmschäden, denn viele Teile sind noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Ein starker Sturm kann Gerüste umwerfen, halbfertige Mauern einreißen, Baumaterial hinfort tragen usw. Damit diese Schäden versichert sind, brauchst Du eine Bauleistungsversicherung. Diese bezahlen die zerstörten Baustoffe, aber auch die Handwerkerstunden, die für den Wiederaufbau nötig sind.

Sturmschäden, die vor oder während einer Reise auftreten

Beschädigt der Sturm Dein Hab und Gut, bevor Du gerade eine Reise antreten wolltest, dann ist die Reiserücktrittsversicherung zuständig. Passiert der Schaden während Du Dich auf einer Reise befindest, ist es die Reiseabbruchversicherung. Dabei ist es aber wichtig, dass der Schaden im Verhältnis zu Deinem Vermögen als erheblich einzustufen ist oder dass Du unbedingt anwesend sein musst, um den Schaden zu beheben oder um Folgeschäden zu vermeiden.

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?

Sturmschäden an Dritten

Natürlich kann man nicht nur selbst Opfer eines Sturmes sein, sondern es können auch Dritte geschädigt werden. Fällt beispielsweise bei einem Sturm ein Blumentopf vom Balkon und trifft einen Fußgänger oder ein Autodach, dann springt die Haftpflichtversicherung des Blumentopfbesitzers ein. Das Gleiche gilt auch dann, wenn ein herumfliegender Dachziegel ein fremdes Auto beschädigt oder, wie bereits erwähnt, der morsche Baum von Deinem Grundstück auf die Gartenmöbel Deines Nachbarn kracht und diese zerstört.

Wichtig: Schäden sofort melden

Herbststurm – welche Schäden zahlt welche Versicherung?Stellst Du einen Sturmschaden fest, musst Du ihn unbedingt umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft melden. Dabei musst Du darauf achten nichts zu veranlassen bzw. alles zu unterlassen, was es dem Versicherer schwerer macht, die Schadenshöhe festzustellen. Zum Beispiel solltest Du defekte Gegenstände erst dann entsorgen, wenn die Versicherung es erlaubt hat. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt werden, damit es dadurch nicht zu weiteren Schäden kommt, denn den Geschädigten hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Zum Beispiel musst Du ein vom Sturm verursachtes Loch im Dach mit einer Folie abdecken, sodass nicht zusätzlich Regenwasser eindringt und den Schaden noch vergrößert. Ein guter Tipp ist es, alle Schäden auf Fotos genau zu dokumentieren.

Fazit

Schäden, die durch einen Herbststurm verursacht wurden, sind durch verschiedene Versicherungen abgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass für die meisten Versicherungen erst ab Windstärke 8 von einem Sturm ausgegangen werden kann. Die Schäden werden in der Regel und je nach Vertrag und Selbstbeteiligung von folgenden Versicherungen übernommen:

  • Gebäude: Wohngebäudeversicherung, bestimmte Schäden nur mit Elementarschaden-Zusatzversicherung
  • Gegenstände in der Wohnung: Hausratversicherung, bestimmte Schäden nur mit Elementarschaden-Zusatzversicherung
  • Auto: Teilkasko oder Vollkasko
  • Rohbau: Bauleistungsversicherung
  • Abgebrochene Reise: Reiserücktrittversicherung, Reiseabbruchversicherung
  • Schäden an Dritten: Haftpflichtversicherung