Streit mit dem Internet  oder Telefonanbieter? Bundesnetzagentur kann helfen

Durch viele neue Regelungen rund um die Ausgestaltung von Verträgen ist der Wechsel von Telefon- und Internetanbietern immer leichter geworden. Allerdings kommt es auch immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Providern. In manchen Fällen ist dann die Bundesnetzagentur der richtige Ansprechpartner. Hier gibt es eine Schlichtungsstelle Telekommunikation. Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur soll zwischen Kunden und Providern vermitteln, um Gerichtsverfahren zu verhindern. Doch was bringt das Ganze?

Es gibt viele Gründe für Ärger mit dem Provider

Laut Tätigkeitsbericht 2023 der Schlichtungsstelle Telekommunikation gibt es verschiedene Gründe, weswegen die Kunden sich an die Bundesnetzagentur. Die am häufigsten genannten Gründe waren:

    • Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen (39%)
    • Störungen von Telefon oder Internet (20%)
  • Beanstandete Rechnungen (13%)
  • Geringeres Internet-Tempo als zugesagt (8%).
  • Probleme wegen Umzugs, Anbieterwechsels und Anschlusssperre

Wie viel erreicht die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur?

  • 2023 haben sich mehr als 3.000 Kunden an die Bundesnetzagentur gewandt, weil sie Probleme mit ihrem Provider hatten.
  • Nach erster Beratung wurden 2.310 Schlichtungsverfahren eingeleitet.
  • Von den 2.310 Verfahren wurden 294 vorzeitig beendet, weil die Bundesnetzagentur letztendlich doch nicht zuständig war.
  • 2.016 Verfahren wurden abgeschlossen, wobei nur bei 1.013 Verfahren eine gütliche Einigung erreicht werden konnte. Das entspricht etwa 50%.

Warum die Bundesnetzagentur nicht immer helfen kann

Streit mit dem Internet  oder Telefonanbieter? Bundesnetzagentur kann helfenDie Telekommunikationsbranche gilt als nicht besonders verbraucherfreundlich. Daran hat auch das neue Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2021 nur wenig geändert. So ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur bis heute freiwillig. In vielen Fällen lehnen die Provider eine Vermittlung einfach von Vornherein ab, da sie es dürfen und sich dadurch in einer Machtposition befinden. Sie gehen vermutlich davon aus, dass dem Kunden der Weg über das Gericht dann doch zu aufwendig oder zu risikoreich ist.

Lohnt es sich trotzdem, die Bundesnetzagentur einzuschalten?

Im Jahr 2023 lag die Erfolgsquote für eine gütliche Einigung bei rund 50%. Das wirkt jetzt auf den ersten Blick nicht so viel. Trotzdem lohnt es sich bei Ärger mit dem Provider, bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren anzustrengen. Das ist immer noch einfacher und günstiger, als sich gleich einen Anwalt zu nehmen und den Klageweg zu beschreiten. Gerade bei geringeren Beträgen oder kleineren Problemen neigt man doch sonst eher dazu, das Ganze auf sich beruhen zu lassen. Damit hätten die Provider gewonnen, was nicht immer gerechtfertigt ist. Durch ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur kann zudem immer wieder auf die Missstände in der Kommunikationsbranche aufmerksam gemacht werden, sodass die Verbraucherrechte hier in Zukunft noch weiter gestärkt werden könnten.

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