Wie jedes Jahr gibt es so einige Änderungen in vielen Bereichen der Politik, dem Steuerrecht, den Bahnpreisen, uvm. So ändert sich dieses Jahr im Steuerrecht auch wieder einiges, was wir kurz einmal zusammentragen wollen. Gute Sache vorweg: Man hat nun mehr Zeit, seine Steuererklärung einzureichen!

Und an der Stelle sei noch erwähnt, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und nicht garantiert ist, dass der Inhalt richtig und aktuell ist.

Änderungen zur Steuererklärung im Jahr 2018

Fristen zur Abgabe der Steuererklärung werden verlängert

Ab diesem Jahr müssen Steuererklärungen erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Das heißt für die Steuererklärung für 2018: Ihr habt bis zum 31. Juli 2019 Zeit, sie einzureichen. Wenn ein Steuerberater die Erstellung der Steuererklärung übernimmt, hat dieser sogar bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben. Für die Steuererklärung 2018 wäre also der 28./29. Februar 2020 Fristende.

Aber: Ab 2019 werden Fristverstöße strenger verfolgt und mit einem Verspätungszuschlag bestraft, welcher wohl bei mindestens 0,25% der festgesetzten Steuer oder mindestens 25€ pro Monat beträgt.

Belegpflicht

Seit diesem Jahr braucht ihr bei der Steuererklärung keine Belege für Sonderausgaben, Werbungskosten oder Versicherungsposten mehr mit der Steuererklärung einreichen. Die Belege müssen dennoch aufgehoben werden und zwar mindestens 1 Jahr lang. Das Finanzamt kann diese gegebenenfalls nachfordern und dann solltet ihr sie auch vorweisen können.

Gerade bei hohen Rechnungen oder starken Abweichungen vom Vorjahr neigt das Finanzamt wohl dazu, sichprobenartig zu untersuchen, ob die Steuererklärung ordentlich ist.

Änderungen zur Steuererklärung im Jahr 2018

Steuerklasse nach der Hochzeit

Nach Hochzeit werdet ihr zukünftig automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet. Dafür ist es nun irrelevant, ob beide Partner berufstätig sind oder nicht. Ein Steuerklassenwechsel in diese Steuerklassenkombination ist zusätzlich auf Antrag möglich. Dafür reicht es, wenn ein Ehepartner den Antrag stellt – man sollte sich vielleicht trotzdem vorher abstimmen, wohin die Reise gehen soll.

Werbungskosten

Seit diesem Jahr, wurde die Preisgrenze für Arbeitsmittel heraufgesetzt und liegt nun bei 952€, statt zuvor 488€. Damit könnt ihr auch teurere Objekte, die ihr in diesem Jahr kauft bei der folgenden Steuererklärung in einem einzigen Posten absetzen und müsst beispielsweise den neuen Computer nicht über 2 Jahre erklären.
Wenn der Kauf teurer ist, müsst ist das Arbeitsmittel so wie schon zuvor über mehrere Jahre absetzen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag pro Person und Jahr wurde auf 9.000€ angehoben. Dabei handelt es sich um das steuerfreie Existenzminimum, welches somit nun 180€ höher liegt als zuvor. Daraus ergibt sich dann logischerweise auch, dass die Steuern beim Überschreiten des Existenzminimums beim gleichen Verdienst wie im Vorjahr etwas geringer ausfallen.

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