Recht auf Sozialleistungen bei zu hohen Heizkosten

Die Energiepreise schnellen gerade derart in die Höhe, dass vor allem Menschen mit geringen Einkommen das Wasser bald bis zum Hals steht. Was viele nicht wissen: Auch wenn man ein regelmäßiges Einkommen hat, kann man manchmal Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung bei zu hohen Heizkosten?

Ob es die erhöhten Abschläge an den Energieversorger sind, die höheren monatlichen Nebenkosten an den Vermieter oder hohe Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung oder Jahresendabrechnung des Versorgers – inzwischen spüren viele Menschen die Energiekrise deutlich im Geldbeutel.

Doch sind die Nachzahlungen so hoch, dass Du sie nicht mehr bezahlen kannst, hast Du eventuell Anspruch auf staatliche Unterstützung, selbst wenn Du ansonsten ohne staatliche Hilfen auskommst. Denn die Heizkosten gehören zum sozialrechtlichen Bedarf. Das bedeutet, der Bedarf wird durch die Sozialleistungsträger in voller anfallender Höhe übernommen, wenn sie in einem angemessenen Rahmen liegen.

Auch wenn Du aufgrund Deines Einkommens normalerweise keinen Anspruch auf Sozialleistungen hast, kannst Du unter Umständen Unterstützung vom Jobcenter im Monat der Heizkostenabrechnung bekommen. Auch höhere monatliche Abschläge für zu hohe Heizkosten oder Mietnebenkosten können zu einem Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen führen.

Bist Du bereits im laufenden Bezug von Sozialleistungen, werden Nachzahlungen für die Heizkosten zusätzlich übernommen, wenn der Verbrauch angemessen war.

Wichtig zu wissen: Die Stromkosten werden von den Sozialleistungsträgern übrigens nicht in tatsächlicher Höhe getragen, sondern die Hartz 4 Sätze enthalten hierfür eine Pauschale. Deshalb gilt das alles nur für zu hohe Heizkosten und nicht für zu hohe Stromkosten.

Was muss man tun, um staatliche Unterstützung zu bekommen?

Recht auf Sozialleistungen bei zu hohen HeizkostenIst die Nachzahlung für Deine Heizkosten so hoch, dass Du sie nicht bezahlen kannst, kannst Du schriftlich eine Übernahme der Kosten beantragen. Dazu wendest Du Dich als Erwerbsfähiger oder Erwerbstätiger an Dein zuständiges Jobcenter und als Empfänger von Sozialleistungen an Deinen Sachbearbeiter.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen nur als Bedarf in dem Monat angerechnet werden, in dem die Nachforderung zugestellt wurde. Deshalb solltest Du den Antrag auf Kostenübernahme auch sofort stellen, wenn Du eine Nachzahlungsaufforderung erhalten hast. Denn der Antrag muss unbedingt noch in dem Monat beim Amt eingehen, in dem die Rechnung bezahlt werden muss.

Hast Du die Frist verpasst und es droht Dir eine Strom- oder Gassperre, kannst Du immer noch Leistungen bekommen, dann aber nur noch als Darlehen, das Du zurückzahlen musst.

Wie stelle ich den Antrag?

Du kannst einfach einen formlosen Antrag stellen, in dem Du um Übernahme der Heizkostennachzahlung bittest. Zwar kannst Du gegebenenfalls Unterlagen nachreichen, aber am besten reichst Du gleich alle wichtigen Papiere mit ein:

  • Kopien des Personalausweises und der Meldebestätigung
  • Kopien der Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises
  • Kopien des Mietvertrages und Bescheinigung des Vermieters
  • Kopien der Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für die Energieversorgung
  • Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung und Kontoauszüge der letzten drei Monate

Gilt der Anspruch auch bei einem hohen laufenden Abschlag?

Hat der Energieversorger den Abschlag hochgesetzt, kann sich bei geringem Einkommen auch ein regelmäßiger Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen ergeben. Um das überprüfen zu lassen, kannst Du Dich ebenfalls an das Jobcenter wenden. Gegebenenfalls hast Du auch Anspruch auf Wohngeld.

Muss ich erst mein gespartes Geld ausgeben?

Einen Anspruch auf staatliche Unterstützung hast Du natürlich nur, wenn Du kein erhebliches Vermögen hast. Liegt Dein sofort verfügbare Vermögen, wie Geld auf dem Girokonto oder Bargeld, unter 60.000 € für Singles und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt, brauchst Du Deine Ersparnisse aber nicht anzutasten.

Fazit

Selbst wenn Du berufstätig bist, kannst Du gegebenenfalls staatliche Unterstützung bekommen, wenn Dein Einkommen für hohe Nachzahlungen bei Deinen Heizkosten nicht ausreicht. Für hohe Stromkosten gilt dies nicht. Wichtig ist, den Antrag auf Heitkostenübernahme noch in dem Monat zu stellen, in dem die Rechnung fällig wird. Hast Du die Frist verpasst und droht eine Gassperre, hilft das Amt gegebenenfalls aber auch mit einem Darlehen aus. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert.

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