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Schnäppchen

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Haushalt & Garten

BEABA Küchenmaschine Babycook NEO 4 in 1 in blau für 133,99€ (statt 156€)

Babynahrung zubereiten kann durchaus nerven – naja, nicht das Aufwärmen, sondern das Vorbereiten! 😉 Und genau für diesen Anwendungsfall gibt’s aktuell beim Babymarkt die BEABA Küchenmaschine Babycook NEO 4-in-1 in blau für 133,99€ mit Versand. Nutzt hierfür einfach den Newslettergutschein!

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Schnäppchen

Amazfit Stratos 2S Smartwatch mit GPS, Rundum Transflektionsdisplay & 12 Sportmodi für 109,99€ (statt 130€)

Mit dem 10€ Coupon (Bild) und dem Gutschein „STRATOS2DE“ bekommen wir bei Amazon gerade die Amazfit Stratos 2S Smartwatch mit GPS, Rundum-Transflektionsdisplay & 12 Sportmodi für 109,99€ inkl. Versand. Der Gutschein wird wie immer erst am Ende an der Kasse eingegeben.

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Ratgeber

Abgesagte Veranstaltungen wegen Corona – das sind Deine Rechte

Ob Fußballspiele, Konzerte, Sportwettbewerbe oder Bühnenkunst – viele Veranstaltungen müssen wegen Corona abgesagt werden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht gegeben sind, sind mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht erlaubt. Und bei dem derzeitigen Anstieg der Infektionszahlen steht es in den Sternen, welche Veranstaltungen in Zukunft überhaupt stattfinden können. Doch was bedeutet das für Dich, wenn Du bereits ein Ticket für eine Veranstaltung gekauft hast? Hier findest Du einen aktuellen Überblick, allerdings ohne Gewähr, da sich die Gesetzeslage immer wieder ändern kann.

Gesetzesänderung zwingt zur Akzeptanz von Wertgutscheinen

Früher galt, dass einem Verbraucher bei einer abgesagten Veranstaltung die Kosten erstattet werden mussten. Hattest Du ein Konzertticket gekauft und es wurde aus irgendeinem Grund abgesagt, bekamst Du einfach Dein Geld zurück.

Am 20. Mai 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie jedoch eine Gesetzesänderung eingeführt. Seither heißt es, dass ein Verbraucher bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen im Zweifelsfall auch einen Gutschein akzeptieren muss – zumindest während der Corona-Zeit.

Die Crux an der Sache: Das neue Gesetz gilt sogar rückwirkend für alle Tickets, die Du vor dem 8. März 2020 gekauft hast! Das bedeutet, dass der Veranstalter Dir einfach einen Gutschein geben darf, statt Dir das Geld zurückzugeben, wenn die entsprechende Veranstaltung wegen gültiger Coronaregeln ausfallen musste.

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