Abgesagte Veranstaltungen wegen Corona – das sind Deine Rechte

Ob Fußballspiele, Konzerte, Sportwettbewerbe oder Bühnenkunst – viele Veranstaltungen müssen wegen Corona abgesagt werden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht gegeben sind, sind mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht erlaubt. Und bei dem derzeitigen Anstieg der Infektionszahlen steht es in den Sternen, welche Veranstaltungen in Zukunft überhaupt stattfinden können. Doch was bedeutet das für Dich, wenn Du bereits ein Ticket für eine Veranstaltung gekauft hast? Hier findest Du einen aktuellen Überblick, allerdings ohne Gewähr, da sich die Gesetzeslage immer wieder ändern kann.

Gesetzesänderung zwingt zur Akzeptanz von Wertgutscheinen

Früher galt, dass einem Verbraucher bei einer abgesagten Veranstaltung die Kosten erstattet werden mussten. Hattest Du ein Konzertticket gekauft und es wurde aus irgendeinem Grund abgesagt, bekamst Du einfach Dein Geld zurück.

Am 20. Mai 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie jedoch eine Gesetzesänderung eingeführt. Seither heißt es, dass ein Verbraucher bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen im Zweifelsfall auch einen Gutschein akzeptieren muss – zumindest während der Corona-Zeit.

Die Crux an der Sache: Das neue Gesetz gilt sogar rückwirkend für alle Tickets, die Du vor dem 8. März 2020 gekauft hast! Das bedeutet, dass der Veranstalter Dir einfach einen Gutschein geben darf, statt Dir das Geld zurückzugeben, wenn die entsprechende Veranstaltung wegen gültiger Coronaregeln ausfallen musste.

Für welche Veranstaltungen gilt die Gutscheinlösung?

Die Gesetzesänderung betrifft Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen und Sportwettkämpfe, aber zum Beispiel auch Museen, Freizeitparks, Tierparks, Schwimmbäder und Sportstudios. Die neue Regelung gilt speziell auch für Monats-, Saison-, Jahres- und Dauerkarten, Abonnements und Veranstaltungen mit mehreren Terminen, wie Sprach-, Musik- oder Sportkurse.

Die Gutscheinlösung gilt allerdings nicht für berufliche Veranstaltungen wie Fortbildungen, Seminare, Messen und Kongresse, solange sie sich an Fachpublikum wenden.

Was gilt für zukünftige Veranstaltungen?

Solange bestimmte Veranstaltungen wegen den aktuellen Corona-Regeln nicht stattfinden dürfen, gilt auch die Gutscheinlösung. Dabei regelt jedes Bundesland selbst, welche Veranstaltungsformen und –größen erlaubt sind oder nicht. Zwar sind sogenannte „Großveranstaltungen“ bis Ende Oktober 2020 grundsätzlich verboten, was als Großveranstaltung gilt, kann aber jedes Bundesland anders definieren.

Muss eine zukünftige Veranstaltung wegen der Corona-Regeln abgesagt werden und Du hast die Tickets schon bezahlt, musst Du nach wie vor die Gutscheinlösung akzeptieren. Erst nach Ablauf des Jahres 2021 kannst Du Dir den Gutschein in bar auszahlen lassen, wenn Du ihn bis zum 31.12.2021 noch nicht eingelöst hast.

Wenn Du den Preis für eine zukünftige Veranstaltung noch nicht bezahlt hast, musst Du auch nicht mehr bezahlen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird.

Muss man den Gutschein immer akzeptieren?

Normalerweise kannst Du Dir erst nach Ablauf des Jahres 2021 den Gutschein in Bargeld auszahlen lassen. Wenn es aufgrund Deiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist, so lange auf das Geld zu warten, kannst Du auch vorher die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Dazu musst Du allerdings nachweisen, dass Du das Geld dringend für Deinen Lebensunterhalt brauchst und sonst nicht in der Lage bist, zum Beispiel Deine Miete oder Deine Heizkosten zu bezahlen.

Abgesagte Veranstaltungen wegen Corona – das sind Deine Rechte

Bekommt man den Wertgutschein automatisch?

Die Gutscheine werden nicht automatisch ausgestellt, sondern Du musst den Veranstalter zur Erstattung erst auffordern. Oft wird die Rückabwicklung über die Vorverkaufsstellen vorgenommen. Deshalb wende Dich am besten zuerst dorthin, wo Du das Ticket gekauft hast. Fühlt sich die Verkaufsstelle nicht zuständig, wende Dich direkt an den Veranstalter – am besten schriftlich.

Die zuständige Stelle wird Dir entweder das Geld zurückerstatten oder Dir einen Wertgutschein in Höhe des bezahlten Betrages – gegebenenfalls inkl. Vorverkaufsgebühren und Versandkosten – anbieten. Bei Monats-, Jahres-, Saison- oder Dauerkarten wird der Wert danach berechnet, welchen Anteil Du nicht nutzen konntest.

Darauf solltest Du bei Deinem Wertgutschein achten:

Der Gutschein muss Dir entweder persönlich ausgehändigt oder Dir per Post oder Mail zugeschickt werden. Für die Zusendung dürfen Dir keine Extrakosten in Rechnung gestellt werden.

Der Gutschein muss den Hinweis enthalten, dass Du die Auszahlung des Wertes verlangen kannst, wenn die Gutscheinlösung für Dich nicht zumutbar ist oder wenn Du den Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst hast.

Der Gutschein sollte frei für das gesamte Angebot des Veranstalters einzulösen sein. Trotz Gesetzesänderung darf der Veranstalter nicht auf einen späteren Termin der ursprünglichen Veranstaltung hinweisen und Dich mit einem sogenannten Sachgutschein abspeisen. Du musst keine Verschiebung der Veranstaltung hinnehmen, wenn die Veranstaltung an einem bestimmten Datum stattfinden sollte, für das Du das Ticket gekauft hast. Stattdessen steht Dir ein Wertgutschein zu, den Du für alle Veranstaltungen des Veranstalters verwenden können musst. Hast Du Dir eine andere Veranstaltung als Ersatz ausgesucht und der Wert liegt höher als der Preis für die neue Veranstaltung, solltest Du Dir die Differenz wiederum als Gutschein ausgeben lassen. Ist die neue Veranstaltung teurer, musst Du die Differenz draufzahlen.

Gibt es eine Verjährung der Ansprüche?

Rückzahlungsansprüche für abgesagte Veranstaltungen verjähren nach 3 Jahren und das gilt auch für die Gutscheinlösung. Bei Corona-bedingten Veranstaltungsabsagen kannst Du Deine Ansprüche bis zum 31.12.2023 geltend machen und eine Erstattung der Kosten beim Veranstalter verlangen.

Was passiert bei Insolvenz des Veranstalters?

Leider sind Wertgutscheine nicht abgesichert. Meldet Dein Veranstalter Insolvenz an, wirst Du Dein Geld wohl nicht wiedersehen. Allerdings wurde die Gutscheinlösung durchgesetzt, damit die Veranstalter eben möglichst nicht pleitegehen. Hoffen wir einfach das Beste.

Darf man Veranstaltungskarten freiwillig zurückgeben?

Hast Du Angst vor einer Infektion und möchtest deshalb nicht zu einer gebuchten Veranstaltung gehen, die aber nicht offiziell abgesagt wurde, bekommst Du das Geld für die Tickets nicht zurück und hast auch kein Anrecht auf einen Wertgutschein. Manche Veranstalter reagieren derzeit aber sehr kulant, sodass fragen sich durchaus lohnen kann.

Was habt ihr für Erfahrungen mit Veranstaltungsabsagen gemacht? Habt ihr euer Geld zurückbekommen oder musstet ihr euch mit einem Gutschein zufrieden geben?

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