
Seit einiger Zeit steht Amazon in der Kritik durch unrechtmäßig erhöhte Amazon Prime Abo-Preise. Hierbei ging es darum, dass Amazon im Jahr 2022 die Gebühren des Abonnements ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden angehoben hatte. So stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro für das Jahresabo. Die Verbraucherzentrale NRW hatte im Zuge dessen eine Abhilfeklage beim Oberlandgericht in Hamm eingereicht.
Gerichte entscheiden zugunsten der Verbraucherschützer
In dem langjährigen Rechtsstreit konnten die Verbraucherschützer schon einige Erfolge erzielen, denn schon im Januar 2025 hat das Landgericht Düsseldorf die vorhandene Preisanpassungsklausel aus den Teilnahmebedingungen von Amazon Prime als unwirksam erklärt. So wurde das Urteil im Oktober 2025 bestätigt und die Berufung seitens Amazon abgewiesen.
Grund für Entscheidung war, dass die Klausen einseitig und ohne transparenten Kriterien zur Möglichkeit der Preisänderung einräumte. Daher war die Preiserhöhung ohne direkte Zustimmung der Prime Kunden unzulässig.

Der nächste Schritt: Die Sammelklage
Nun macht die Verbraucherzentrale in NRW ernst, denn seit dem 12. Januar 2026 können sich Betroffene der Sammelklage anschließen und somit den einfachen und unkomplizierten Weg für die Durchsetzung der eigenen Rechte gehen.
Die Sammelklage kann ganz einfach beim Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz gefunden werden. Hier klicken. Über diese Seite ist es auch möglich, die entsprechende Sammelklage versenden zu können. Passende Vorschläge für die Klage können direkt beim Verbraucherschutz generiert und genutzt werden: Hier klicken!
Wer ist betroffen und kann sich der Sammelklage anschließen?
Wichtig bei dieser Klage ist, dass das Abo vor dem 26. Juli 2022 abgeschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Änderung und auch Erhöhung von Amazon durchgeführt, was dazu führt, dass man Anrecht auf die Rückzahlung der Gebühren hat.
So können betroffene Kunden je nach Abo-Modell bis zu 60 Euro zurückerhalten. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und Amazon auch die Revision anstreben wird, kann sich dieser Rückzahlungsbetrag sogar noch deutlich erhöhen.
Die Anmeldung im Klageregister ist für alle kostenlos und sogar bis zu drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.

Weitere Sammelklage wegen Prime Video
Zeitgleich klagt die Verbraucherzentrale in Sachsen über die Einführung von Werbung bei Amazon Streaming-Dienst Prime Video. Die Verfahren sind aber unabhängig voneinander, sodass man sich somit auch an zwei Sammelklagen anschließen müsste, wenn man es so möchte.
Werdet ihr auch bei der Sammelklage teilnehmen oder seid selber schon aktiv mit Amazon in einem Rechtsstreit?
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Ob man da gebannt wird weiß ich nicht. Das könnte evtl zu einer nächsten Klage führen.
Aber die Frage stelle ich mir auch schon. Aber will Amazon etliche Kunden verlieren ?
Das nächste wäre ein Verbot Sachen anzubieten
Zwingt euch ja keiner da einzukaufen oder andere Dienste zu nutzen.
Aber wenn die einzige Sorge ist, man könnte gebannt werden, dann lässt das ja tief blicken…
was ist wenn man dann verbannt wird ? wie stehen die chancen ?
Prima, der Sammelklage aus München wegen des Streamings hatte ich mich schon letztes Jahr angeschlossen. Dann klagen wir hier halt weiter. 😀
Hauptsache wir kommen auf keine Blacklist und werden jetzt erst nach 3 oder 4 Tagen per Prime beliefert. 🙈
Ich werde mich hüten, mich wegen 60 Euro der Klage anzuschließen. Ich habe letztes Jahr über 240 Euro an Portokosten gespart. Außerdem sind die Angebote oftmals viel preiswerter als woanders. Und nirgendwo bekommt man so schnelle Lieferungen. Habt Ihr darüber schon einmal nachgedacht?
….hmmmm will man sich wegen 60€ mit Amazon anlegen? Könnte Amazon von seinem Hausrecht gebrauch machen und einen evtl. von der Plattform verbannen?
Ich finde die sind schon sehr kulant in vielen Sachen, das kenne ich von etlichen anderen Anbietern anders.
Moin,
vielen danke.Da habe ich mich mal angeschlossen 😀
Hey super danke werde das machen!