⚖️ Rundfunkbeitrag bald steuerlich absetzbar? Neue Klage gegen den Beitragsservice

Für viele Menschen eine große Belastung in der Haushaltskasse und für noch mehr Menschen eine „Gebühr“ die nicht nachvollziehbar ist, da sie nicht mehr in Relation mit den dafür entstehenden Inhalten steht. Auch steht der Kosten-Nutzen Faktor oft im Vordergrund, wenn zum Beispiel kaum bis gar kein TV oder Radio geschaut wird, aber dennoch zur Kasse gebeten wird.

Gemeint ist damit selbstverständlich der Rundfunkbeitrag vom Beitragsservice, welcher vor einigen Jahren noch unter dem Namen „GEZ“ gängig war. Dieser Beitrag liegt aber wieder mit einer Klage bei den Richtern auf dem Tisch, denn aktuell wurde geklagt, ob der Beitrag sich nicht von der Steuer absetzen lassen müsse.

Neue Klage bringt Bewegung in Diskussion

Ein Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern wollte in seiner Steuererklärung den Rundfunkbeitrag geltend machen, was aber dazu führte, dass das zuständige Finanzamt diesen Posten in der Erklärung ablehnte. Als Grund wurde genannt, dass der Rundfunkbeitrag unter den Kosten für die private Lebensführung falle.

Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wird die Musterklage gegen den Rundfunkbeitrag unterstützen, denn die Organisation argumentiert unter anderem mit der Begründung, dass Menschen mit Bürgergeld oder auch bestimmte Beamte nicht als private Ausgabe, sondern als Teil des „soziokulturellen Existenzminimums“ angesehen werden soll.

⚖️ Rundfunkbeitrag bald steuerlich absetzbar? Neue Klage gegen den Beitragsservice

Der Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nach Ansicht des Bund der Steuerzahler ein grundlegendes Bedürfnis und wer den Zugang wirklich benötige, der solle ihm im Bedarfsfall auch kostenlos nutzen können und ihn auch steuerlich als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Argumentationen in der Musterklage

Interessant wird es in der Klage bei der Argumentation der Kläger, denn in dieser wird ganz klar von einem weiteren Ungleichgewicht zwischen den Haushalten gesprochen. Gerade die Frage, warum der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzbar ist, wenn er doch zur Grundversorgung gehört, wird laut ausgesprochen.

Auch wird argumentiert, dass einige Menschen sich von dem Beitrag freistellen lassen können und somit diesen monatlichen Betrag „einsparen“ können. Unter anderem wird im Saarland der Beitrag explizit bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt, während er im Grundfreibetrag nicht berücksichtigt wird. Somit entsteht für steuerpflichtige Erwerbstätige benachteiligt sein.

Wie viel Geld würde es in der Steuererklärung zurückgeben?

In dem Fall, dass die Klage Erfolg haben sollte und der Beitrag zukünftig als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden könnte, würde dies einen weiteren Posten von 220,32 Euro bedeuten. Was man dann einsparen kann, hängt vom jeweiligen Steuersatz ab. Als Beispiel würde man folgende Beträge einsparen können:

  • Steuersatz 20 Prozent: ca. 44 Euro
  • Steuersatz 30 Prozent: ca. 66 Euro
  • Steuersatz 42 Prozent: 93 Euro

Wichtige Notiz bei der Erstellung der Steuererklärung: Das Geld bekommt man nicht direkt erstattet, denn diese neue Sonderausgabe würde das versteuernde Einkommen senken und somit je nach Steuersatz entsprechende Ersparnisse ermöglichen.

⚖️ Rundfunkbeitrag bald steuerlich absetzbar? Neue Klage gegen den Beitragsservice

Eine weitere Chance den Rundfunkbeitrag infrage zu stellen?

Nicht nur, dass im Falle eines Erfolges vor Gericht vielen Menschen eine weitere Sparmöglichkeit in der Steuererklärung entsteht, wäre dieser Ausgang sehr relevant für die deutschen Finanzämter. Auch könnte zudem wieder die Frage im Raum stehen, ob die Abschaffung des Rundfunkbeitrags oder auch die Reduzierung der monatlichen Gebühren überfällig wären.

Wie sieht das bei euch aus? Wäre es absolut gerechtfertigt, wenn man den Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung absetzen kann – und zwar jeder?