Muss man Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man wenig Geld hat?

Corona hat vielen Menschen finanziell zugesetzt – sei es durch Firmenpleite, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. In diesen Fällen ist es sinnvoll, nach Sparmöglichkeiten zu suchen – etwa beim Rundfunkbeitrag. Wie ist das eigentlich? Muss man auch dann den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man sehr wenig Geld hat?

Grundsätzliches zum Rundfunkbeitrag

Mit dem Rundfunkbeitrag wird das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Dabei gilt, dass in der Regel für Hauptwohnungen immer der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss – und zwar auch dann, wenn Du gar keine Empfangsgeräte hast oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt. Alle beitragspflichtigen Bewohner müssen den Rundfunkbeitrag für eine gemeinsame Wohnung unter sich aufteilen. Das bedeutet: Wer in Deutschland lebt und sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen hat, der muss zumindest einen Anteil am Rundfunkbeitrag für die von ihm bewohnte Wohnung bezahlen. Allerdings können sich Menschen mit Sozialleistungsbezug oder sehr geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreien lassen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Sozialleistungsbezug

Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung, Bafög oder Arbeitslosengeld II bekommt, kann sich grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu kannst Du einfach online einen Befreiungsantrag ausfüllen, ihn ausdrucken und an den Rundfunkbeitragsservice schicken. In dem Formular musst Du einfach die Leistungen angeben, die eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht begründen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Nicht dazu gehören übrigens Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag ohne Bezug von Sozialleistungen

Auch wenn Du keine Sozialleistungen beziehst, kannst Du Dich unter Umständen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Das gilt, wenn Dein Einkommen weniger als 17,50 € über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt. Denn müsstest Du in diesem Fall die Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 17,50 € bezahlen, würdest Du damit unter den Regelsatz fallen und das würde eine unzumutbare Härte darstellen. Durch den Rundfunkbeitrag sollst Du nicht plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben als jemand, der Sozialleistungen bekommt.

Muss man Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man wenig Geld hat?

Um Dich von der Rundfunkbeitragspflicht auch ohne Sozialleistungsbezug befreien zu lassen, musst Du einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen. Dazu nutzt Du auch einfach den Befreiungsantrag.

Als Grund für den Antrag wählst Du „aufgrund einer Einkommensüberschreitung“ und druckst das Formular aus, um ihn an den Rundfunkbeitragsservice zu schicken. Dem Antrag fügst Du einen Nachweis über Deine Einkommenssituation bei. Hierzu eignet sich beispielsweise ein abschlägiger Bescheid der Sozialbehörde, dass Du keine Sozialleistungen erhältst, weil Dein Einkommen den Regelsatz überschreitet. Die Summe, die Dein Einkommen über dem Regelsatz liegt, muss aus dem Bescheid zu entnehmen sein und darf maximal 17,50 € betragen. Hast Du keinen Bescheid vorliegen und kannst auch keinen bekommen, musst Du den Nachweis anders erbringen. Hierzu schickst Du am besten passende Unterlagen mit, die Dein Einkommen genau offenlegen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du den unterschriebenen Antrag per Einschreiben an den Beitragsservice schicken. Dann hast Du über die Absendung einen Beleg in der Hand.

Was passiert, wenn man mit einem Vollzahler zusammenwohnt?

Leben mehrere Menschen in einer Wohnung unter einem Dach, müssen sie den Rundfunkbeitrag unter sich aufteilen. Lebt ein vom Beitrag Befreiter mit beitragspflichtigen Bewohnern zusammen, fällt der Befreite heraus und die beitragspflichtigen Bewohner der Wohnung müssen den Betrag nur noch unter sich aufteilen, sodass der Anteil der beitragspflichtigen Bewohner steigt.

Fazit

Für manch einen stellt sich die Frage, ob sich der ganze Aufwand mit der Befreiung überhaupt lohnt – vor allem, wenn man sowieso nur einen Anteil an den Gebühren bezahlen muss, weil man mit anderen in einer Wohnung zusammenlebt. Allerdings muss man gerade bei geringem Einkommen natürlich wiederum auf jeden Cent schauen. Wer Sozialleistungen bezieht, nur wenig Einkommen hat, alleine lebt und bei wem das Geld am Ende des Monats sehr knapp ist, sollte von seinem Recht auf Befreiung unbedingt Gebrauch machen – vor allem dann, wenn sowieso ein abschlägiger Bescheid der Sozialbehörde vorliegt, aus dem der Betrag hervorgeht, den Dein Einkommen den Grundsicherungsbetrag überschreitet. Je nach Lebenssituation können dadurch bis zu 210 € pro Jahr gespart werden.

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