Lieferverzögerung, Mängel, Pfusch – Deine Rechte beim Möbelkauf

Die Küche sollte schon vor zwei Wochen geliefert werden und ist immer noch nicht da? Das frisch gelieferte Sofa hat eine offene Naht? Nach der Montage weist die Schranktür eine offensichtliche Schramme auf und hängt schräg in den Angeln? Ob verzögerte Lieferung, Produktmängel oder Pfusch beim Möbelaufbau – beim Möbelkauf kann es zu verschiedenen Problemen kommen. Was Du tun kannst, um dann Deine Rechte durchzusetzen, haben wir Dir in diesem Artikel ohne Gewähr zusammengefasst.

Was tun bei verzögerter Möbellieferung?

Vor allem, wenn man die alten Möbel bereits entsorgt bzw. verkauft hat oder noch gar keine Möbel in der neuen Wohnung besitzt, wartet man als Kunde oft sehnsüchtig auf die geplante Möbellieferung. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Lieferzusagen von Möbelverkäufern gemacht, in der Realität aber nicht eingehalten werden. Meistens kann sich der Verkäufer später „nicht mehr erinnern“, jemals eine Lieferzusage gemacht zu haben. Dies führt nicht selten zu langen Wartezeiten, extrem eingeschränkten Wohnverhältnissen und finanziellen Nachteilen, wenn man beispielsweise im Restaurant essen muss, weil der zugesagte Liefertermin für die neue Küche nicht eingehalten wurde.

Wichtig ist es deshalb, den vereinbarten Liefertermin in den Kaufvertrag mit aufzunehmen. Dann hast Du als Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  • Lieferverzögerung, Mängel, Pfusch – Deine Rechte beim MöbelkaufRücktritt vom Kaufvertrag: Steht im Kaufvertrag ein ungefährer Liefertermin und kommt es zu einer Lieferverzögerung, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten, musst die bestellten Möbel nicht mehr abnehmen und bekommst gegebenenfalls Deine Anzahlung zurück. Allerdings musst Du dem Möbelhändler vor dem Rücktritt schriftlich eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen. Erst wenn er diese Frist ebenfalls nicht einhält, kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Leider gibt es keine vorgegebene Länge für eine angemessene Nachfrist, sie darf aber wesentlich kürzer sein darf als die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit. Wurde im Kaufvertrag ein genauer Liefertermin (wie Tag oder Kalenderwoche) festgelegt und hast Du von vornherein gesagt, dass Du eine spätere Lieferung nicht akzeptierst, brauchst Du eigentlich keine Nachfrist einräumen, sondern kannst direkt vom Kaufvertrag zurücktreten. Besser ist es aber, auch hier eine Nachfrist zu setzen, um keinen Rechtsstreit mit dem Händler zu riskieren.
  • Schadensersatz statt Möbelabnahme: Hast Du aufgrund der Lieferverzögerung nachweislich einen finanziellen Schaden erlitten, kannst Du Schadenersatz geltend machen. Das bietet sich beispielsweise an, wenn ein anderer Händler die Möbel sofort liefern kann, aber einen höheren Preis fordert. Dann kannst Du die Preisdifferenz vom ersten Vertragspartner verlangen. Dies gilt allerdings nur, dass der Möbelhändler die verspätete Lieferung selbst verschuldet hat, auf Lieferschwierigkeiten beim Hersteller kann er sich allerdings berufen. Er muss genau nachweisen, weshalb er an der rechtzeitigen Lieferung gehindert wurde. Auch bei einer Schadensersatzforderung muss zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.
  • Schadenersatz zusätzlich zur Möbelabnahme: Sind die Möbel auf anderem Wege nicht oder nicht schneller zu Verschaffung, kann es sich lohnen, am Vertrag festzuhalten und gleichzeitig Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten durch die Verzögerung zu verlangen. Dazu muss die Lieferung angemahnt und wieder eine Nachfrist gesetzt werden. Gibt es einen konkreten Liefertermin, gerät der Möbelhändler auch ohne Mahnung in Verzug. Es können allerdings nur in Euro und Cent messbare Schäden ersetzt werden.

Was tun bei Schäden an den gelieferten Möbeln?

Damit Schäden bei der Lieferung von Möbeln sofort auffallen, solltest Du die Ware zunächst einmal auspacken und prüfen, ob sie fehlerfrei und vollständig ist. Sind die Möbel fehlerhaft oder unvollständig, weisen sie im juristischen Sinne einen „Sachmangel“ auf, woraus gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen.

Kannst Du Schäden oder fehlende Teile identifizieren, solltest Du sie dem Händler unverzüglich anzeigen. Am besten solltest Du ihm gleich eine Frist für Nachbesserung oder Nachlieferung einräumen. Das bedeutet, dass der Händler das mangelhafte Möbelstück kostenlos reparieren (Nachbesserung) oder gegen ein mangelfreies neues Möbelstück austauschen (Nachlieferung) muss. Der Händler muss alle Kosten für die Nacherfüllung tragen.

Konnte der Händler die Mängel nicht beseitigen, kannst Du auf weitere Rechte, wie Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag, zurückgreifen.

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