Recht auf schnelles Internet kommt – aber später

Es gibt Gegenden in Deutschland, da ist das Internet so lahm, dass man wirklich von Neuland sprechen kann. Um ein Recht auf digitale Teilhabe zu sichern, wollte die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen und ab dem 1. Juni 2022 einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet einführen.

Erst sah es so aus, als ob die Entscheidung in ferne Zukunft verschoben werden wird. Da die Entscheidungsgremien zu wenige Sitzungstermine haben, hatten sie nur wenig Zeit für die Anhörung von Sachverständigen zum Thema und die Beratung der Entscheidungsträger.

Doch seit Anfang Mai ist der Kabinettsbeschluss durch, dass tatsächlich künftig jeder Bürger in Deutschland ein Recht auf „schnelles“ Internet haben soll. Es fehlt zwar noch die Zustimmung des Bundesrats und des Digitalausschusses des Bundestags, sodass der ursprüngliche Termin nicht eingehalten wird, aber zumindest bewegt sich was.

Was der Gesetzesentwurf unter „schnellem Internet“ versteht

Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig in Deutschland beim Festnetz-Internet eine Download-Rate von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Rate von 1,7 Megabit pro Sekunde erreicht werden soll. Wer sich damit auskennt, der weiß: Das ist erschreckend wenig. In vielen Haushalten sind schon jetzt sehr viel schnellere Internetverbindungen möglich. Doch zugegeben: Auf dem Lande oder am Stadtrand kann selbst dieser niedrige Wert schon eine deutliche Verbesserung des derzeitigen Standes darstellen und die Bundesnetzagentur muss sich gegebenenfalls um die Verlegung besserer Leitungen kümmern.

Die Reaktionszeit des Internets darf laut Entwurf wiederum nicht größer als 150 Millisekunden sein, sodass entlegener Häuser eigentlich nicht mehr über weit entfernte Satelliten versorgt werden können, denn die Reaktionszeit liegt viel höher. Nur erdnahe Satelliten kommen dann noch für die Versorgung infrage, die sind allerdings teuer. Ziel der Bundesregierung ist deshalb eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser. Das Glasfasernetz sorgt für besonders leistungsstarke und schnelle Verbindungen. Anfang des Jahres hatten nach Angaben der Bundesnetzagentur nur ein Fünftel der Haushalte in Deutschland einen schnellen Glasfaseranschluss, bis 2025 soll es die Hälfte sein.

Recht auf schnelles Internet kommt – aber später

Die genannten Mindestwerte sollen jedes Jahr neu festgelegt werden, wobei die allgemeine Internetnutzung in Deutschland als Grundlage der Bewertung dienen soll. Da der Netzausbau schnell voranschreitet und immer mehr Verträge über leistungsfähigere Verbindungen geschlossen werden, wird diese Untergrenze voraussichtlich regelmäßig steigen.

Wann das „schnelle“ Internet wirklich kommt

Wie lange die Zustimmung des Bundesrats zu dem Entwurf noch dauern wird, ist fraglich, da offensichtlich nicht alle mit den Untergrenzen einverstanden sind. Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag kritisierte zum Beispiel bereits, dass das übliche Nutzungsverhalten der Bürger ignoriert werde und die 10-Megabit-Downloadrate und die 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern nicht ausreichend sei.

Ein erster Schritt ist mit dem Kabinettsbeschluss also zwar getan, aber wann wir endlich einen Rechtsanspruch auf wirklich „schnelles“ Internet bekommen, steht leider immer doch noch in den Sternen. Und wie man diesen Anspruch durchsetzen kann erst recht.

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