Kontaktlose Paketzustellung in der Corona Zeit: Paket weg – wer haftet?

Die Corona-Zahlen steigen und viele von uns werden jetzt vermutlich wieder vermehrt im Internet bestellen. Um das Ansteckungsrisiko bei der Paketauslieferung zu senken, sind die Paketdienstleister seit Corona dazu übergegangen, die Pakete nicht mehr persönlich zu übergeben und meistens auch keine Unterschrift als Annahmebestätigung mehr einzufordern. Das ist eigentlich eine gute Idee – solange alles glatt läuft. Verschwindet ein Paket, stellt sich ohne Unterschrift allerdings die Frage, wer für den Verlust haftet. Hier findest Du Antworten – ohne Gewähr.

Darf der Paketzusteller das Paket einfach irgendwo ablegen?

Um es kurz zu machen: Pakete einfach im Hausflur, in der Garage, im Garten oder vor der Tür abzulegen, ist nicht in Ordnung. Der Paketzusteller muss auch bei kontaktloser Paketzustellung dafür Sorge tragen, dass jedes Paket unter Aufsicht zugestellt wird. Wird Dir Dein Paket nicht persönlich übergeben und geht es verloren bzw. wird gestohlen, muss der Händler bzw. der Paketzustelldienst eigentlich die ordnungsgemäße Zustellung inklusive persönlicher Übergabe beweisen. Früher konnte er das mithilfe Deiner Unterschrift tun. Gibt es keine Unterschrift, gilt nur der Paketbote als Zeuge. Bezeugt der Paketbote, das Paket übergeben zu haben, und Du streitest das ab, steht Aussage gegen Aussage und es kann schwierig werden zu beweisen, dass Du das Paket nicht erhalten hast.

Kontaktlose Paketzustellung in der Corona Zeit: Paket weg – wer haftet?

Allerdings liegt es nicht im Interesse des Transportunternehmens und Online-Shops, sich in gerichtlichen Auseinandersetzungen wiederzufinden. Folgende Möglichkeiten werden deshalb derzeit oft von Paketzustellern genutzt, um die kontaktlose Übergabe zu dokumentieren:

  1. Der Empfänger wird gebeten, direkt auf dem Paket zu unterschreiben und es wird ein Foto davon gemacht.
  2. Bei der Übergabe von Paketen wird vom Paketzusteller in Anwesenheit des Empfängers ein Foto gemacht.

Beide genannten Optionen können in der Corona-Zeit als Beweis herangezogen werden, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Wenn der Paketbote einfach selbst unterschreibt, wenn er die Sendung übergeben hat, ist dies später kein richtiger Beweis für die ordnungsgemäße Zustellung.

Sollte man eine schriftliche Abstellgenehmigung erteilen?

Bei einigen Paketlieferdiensten kann der Empfänger eine schriftliche Abstellerlaubnis erteilen. Hierin wird festgelegt, an welchem Ablageort eine Sendung hinterlegt werden darf, wie zum Beispiel in der Garage oder auf der Terrasse hinter dem Haus. Mit dem Ablegen des Pakets am vereinbarten Ablageort geht die Haftung für das Paket allerdings an den Empfänger über. Dies birgt ein gewisses Risiko, wenn das Paket gestohlen wird, bevor der Empfänger es sich geholt hat.

Wie sieht es mit Warensendungen und Päckchen aus?

Anders als Pakete müssen Warensendungen und Päckchen nicht direkt dem Empfänger übergeben werden. Allerdings dürfen sie nur so ausgeliefert werden, dass nur der Empfänger Zugriff hat und kein Fremder. Dies kann zum Beispiel dadurch gewährleistet werden, dass das Päckchen oder die Warensendung in den Briefkasten gesteckt wird. Solche Sendungen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abzulegen, ist nicht okay. Passen sie nicht in den Briefkasten und ist keiner da, muss der Postbote sie eigentlich wieder mitnehmen. Allerdings lässt es sich schwer beweisen, dass die Sendung nicht übergeben wurde.

Was tun, wenn ein Paket verschwunden ist?

Wenn bestellte Ware selbst nach Tagen oder Wochen nicht bei Dir angekommen ist, ist der Online-Händler Dein Ansprechpartner. Bis das Paket in Deine Hände übergeht, trägt der Händler das Transportrisiko und muss dafür sorgen, dass die bestellte Ware ordnungsgemäß bei Dir ankommt. Gibt es keine beweiskräftige Dokumentation der ordnungsgemäßen Übergabe und keine schriftliche Abstellgenehmigung, solltest Du Dein Recht in der Regel durchsetzen und neue Ware verlangen können. Vor allem große Online-Händler zeigen sich in der Regel entgegenkommend und schicken die Ware erneut los.

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