Muss online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden?

Da kommt endlich das sehnlichst erwartete Smartphone oder die Spielekonsole per Post an, man reißt die Originalverpackung auf, wirft sie unbeachtet weg und entsorgt das Altpapier. Und dann fällt uns plötzlich auf, dass die begehrte Ware vielleicht doch nicht so toll ist, wie wir anfangs gedacht haben. Was nun? Muss bestellte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden?

Recht auf Widerruf auch ohne Originalverpackung

Beim Online-Shopping haben Verbraucher ein Recht auf Widerruf. Dadurch sollen sie die Chance bekommen, die online bestellte Ware zu prüfen und bei Nichtgefallen vom Vertrag zurückzutreten. Dabei gilt für den Widerruf eine gesetzliche Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, weitere Bedingungen darf es für den Widerruf nicht geben. Manche Händler und Hersteller geben zwar in ihren Geschäftsbedingungen an, dass sie die Rückgabe der Ware nur mit Originalverpackung akzeptieren würden. Da diese Forderung die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf einer Online-Bestellung einschränken, ist diese Klausel allerdings in der Regel unwirksam. Aber nicht immer …

Muss online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden?

Keine Regel ohne Ausnahmen – versiegelte Ware

Auch wenn Händler in der Regel eine Rücksendung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist ohne Originalverpackung akzeptieren müssen, gilt wie fast immer im Leben: Keine Regel ohne Ausnahme. So gibt es durchaus Ware, bei der das Öffnen der Originalverpackung das Widerrufsrecht erlöschen lässt. Das gilt zum Beispiel bei Produkten, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen nach dem Öffnen der Originalverpackung nicht mehr zur Rückgabe geeignet sind, aber auch bei versiegelten DVDs, Konsolenspielen usw. Dabei muss die Verpackung allerdings tatsächlich als Siegel zu erkennen sein. Dass der Artikel einfach in Klarsichtfolie steckt, reicht allgemein nicht aus.

Für verlängertes Rückgaberecht Verpackung aufbewahren

Manche Händler bieten ein verlängertes Rückgaberecht an, das über das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht hinausgeht. In diesem Fall darf der Händler aber darauf bestehen, dass die Ware in Originalverpackung zurückgesendet werden muss. Deshalb sollte die Verpackung bis zum Ende der verlängerten Rückgabefrist aufbewahrt werden, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sie wirklich behalten will.

Unser Tipp

Auch wenn Dein Händler kein verlängertes Rückgaberecht gewährt, solltest Du vor allem bei teureren Produkten die Originalverpackung sicherheitshalber wenigstens 14 Tage aufbewahren, bis die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist. Denn auch wenn der Händler die Rücknahme ohne Originalverpackung nicht verweigern darf, ersparst Du Dir dadurch einfach Diskussionen und Stress.

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