Schufa, Führungszeugnis & Co.: Abzocke bei der Online Bestellung von Dokumenten

Ob Führungszeugnis, Schufa-Auskunft oder Nachsendeantrag – viele Dokumente lassen sich inzwischen online bestellen. Doch wer nicht aufpasst, zahlt mehr, als eigentlich nötig wäre. Denn es gibt immer mehr Anbieter, die Geld dafür kassieren, dass sie die Anfrage lediglich weiterleiten oder Dir Informationen zur Antragstellung geben. Letztendlich bezahlt man also für nichts und wieder nichts.

Wie Trittbrettfahrer bei Dokumenten-Bestellungen mitverdienen

Wer über Google nach Begriffen wie „Führungszeugnis beantragen“ oder „Nachsendeantrag stellen“ googelt, der landet nicht immer auf den offiziellen Websites von Behörden oder der Post. Stattdessen handelt es sich oft um Websites von privaten Dienstleistern, die bei der Online-Beantragung mitverdienen wollen. Wer nicht genau hinschaut, bekommt statt der gewünschten Dokumente zum Beispiel einen „Ratgeber“, wie die Dokumente beantragt werden können, oder die Anfrage wird nur an die zuständige Behörde oder Firma weitergeleitet. Man muss dann Geld bezahlen, obwohl die Beantragung selbst eigentlich kostenlos gewesen wäre.

Da viele Seiten schon viele Jahre im Internet verfügbar sind, scheinen sie sich zu lohnen. Es fallen also immer wieder Menschen darauf rein. Wer das Kleingedruckte liest, der wird natürlich darüber aufgeklärt, was er wirklich für eine Leistung erhält, deshalb ist es auch nicht als Betrug zu werten, sondern als Bauernfängerei. Hier wird die Gutgläubigkeit der Menschen ausgenutzt – und dass man eben nicht so genau hinschaut.

Schufa, Führungszeugnis & Co.: Abzocke bei der Online Bestellung von Dokumenten

Warum man so schnell auf Trittbrettfahrer reinfällt

Top-Platzierung bei Google: Die Trittbrettfahrerwebsites stehen oft ganz oben in den Google-Suchergebnislisten, da es sich meisten um bezahlte Werbeanzeigen handelt oder die Anbieter viel Zeit in eine gute Platzierung bei Google investieren. Weil die meisten Menschen immer einen der ersten Treffer anklicken, haben es Trittbrettfahrer leicht.

Raffinierter Internetauftritt: Unseriöse Websites verwenden oft Begriffe oder Namen, die den Eindruck erzeugen, dass es sich um eine offizielle Webpräsenz handelt. Auch das Design erweckt einen ähnlichen Anschein, zum Beispiel indem die Farben der deutschen Flagge genutzt werden, was sehr stark nach Behörde aussieht.

Lockende Versprechen: Zudem wird mit bestimmten Formulierungen gelockt, wie „in nur wenigen Schritten zum fertigen Antrag“, „schnell und stressfrei“ oder „keine langen Wartezeiten in der Behörde“. Das hört sich so gut an, dass man schnell zugreift.

Wie man solch eine Abzocke vermeiden kann

  • Wer Dokumente online beantragen will, der sollte am besten nicht über die Google-Suche gehen, sondern gezielt auf die Website der Behörde oder des Unternehmens.
  • Wird doch über Google gesucht, sollte nicht vorschnell auf eines der ersten Angebote geklickt werden.
  • Ist man sich nicht sicher, ob die Seite tatsächlich zur gewünschten Institution gehört, sollte man einen Blick ins Impressum werfen, ob es sich um eine offizielle Stelle handelt oder einen privaten Dienstleister.
  • Man sollte auch genau durchlesen, welche Leistung tatsächlich versprochen werden. Dazu sollte man den Text genau lesen und nicht nur die Überschriften überfliegen.

Schufa, Führungszeugnis & Co.: Abzocke bei der Online Bestellung von Dokumenten

Was man tun kann, wenn man darauf reingefallen ist

Es kommt in den besten Familien vor, dass man auf solch eine Website reinfällt. Hat man eine „Dienstleistung“ bestellt, die man eigentlich gar nicht haben wollte, sollte man Screenshots von der Bestellseite machen. So lässt sich dokumentieren, welche Bedingungen genannt wurden. Anschließend sollte man den Vertrag widerrufen.

Wird sich vom Anbieter darauf berufen, dass ein Widerrufrecht ausgeschlossen ist, da mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen werden sollte, ist das nicht rechtens. Um ein Widerrufsrecht auszuschließen, muss man nicht nur zustimmen, dass die Dienstleistung sofort ausgeführt wird, sondern man muss auch bestätigen, dass man wusste, dass dadurch das Widerrufsrecht erlischt. Und darüber wurde man in der Regel bei diesen Websites nicht aufgeklärt, sodass das Widerrufsrecht erhalten bleibt. Sich zu wehren, lohnt sich also!

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