
Vielleicht habt ihr es schon gehört, vielleicht auch nicht: Sachsen-Anhalt hat gegen die Erhöhung der GEZ-Gebühr Einspruch eingelegt. Der wurde jetzt aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Was genau ist vorgefallen:
Ab dem 20. Juli 2021 sollte eigentlich der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50€ auf 18,36€ erhöht werden. Allerdings nur vorläufig, bis der neue Vertrag zur GEZ-Gebühr steht. In diesem Fall, so die Gebühr durchaus noch höher ausfallen, da eine Kompensation durch die Blockade Sachsen-Anhalts nötig ist. Sachsen-Anhalt wird vorgeworfen gegen die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen, in dem sie nicht über die Erhöhung abstimmten, verstoßen zu haben.

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