Nach Gerichtsentscheidung: Telekom passt StreamOn an

Es ist knapp 3 Wochen her, seitdem das Oberverwaltungsgerichts NRW den Telekom-eigenen Dienst StreamOn als nicht gesetzeskonform eingestuft hat und somit eine Überarbeitung notwendig wurde. Dem ist die Telekom nun nachgekommen.

Keine Bandbreitendrosselung mehr, dafür EU-weit einsetzbar

Am 2. August gab die Telekom in einer Pressemeldung das folgende bekannt:

Die Telekom wird ihr beliebtes StreamOn-Angebot den Vorgaben der Bundesnetzagentur anpassen. Bereits in der kommenden Woche wird die Bandbreitenoptimierung aufgehoben. Von Anfang September an wird das StreamOn-Angebot auch innerhalb der EU-Länder für unsere mehr als zwei Millionen Kunden nutzbar sein. Wir haben von Anfang an betont, dass wir StreamOn weiter anbieten werden und dass es nicht zu Preiserhöhungen für die StreamOn-Optionen kommen wird.

Die Entscheidung ist etwas überraschend, wurde doch anfänglich spekuliert, dass durch das Gerichtsurteil die kostenlose Option wegfallen könne. Stattdessen wird tatsächlich die Bandbreitendrosselung aufgehoben, dass StreamOn darüber hinaus ab September auch EU-weit verfügbar ist, dürfte wohl am meisten Verwunderung auslösen.

Nach Gerichtsentscheidung: Telekom passt StreamOn an

StreamOn seit 2017 ein Streit-Thema

Dass StreamOn in seiner damaligen Form, als es im April 2017 angekündigt wurde, nicht gesetzeskonform war, war für die Bundesnetzagentur bereits damals klar, in einem Bescheid vom Dezember 2017 wurden der Telekom diverse Auflagen erteilt, wogegen sich diese seit Anfang 2018 durch alle möglichen Instanzen versucht hatte zu wehren. Letztendlich fiel die finale Entscheidung beim Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, die daraus resultierenden Änderung seitens der Telekom dürfte vor allem den Verbrauchern zu gute kommen.

Was haltet ihr von den Anpassungen der StreamOn-Option? Diskutiert darüber gerne in den Kommentaren.

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