Kreditwiderruf: Millionen Kredite & Leasingverträge falsch – durch Umschuldung bares Geld sparen

Eigentlich mag man es kaum glauben, wer aber seit Juni 2010 einen Kredit aufgenommen oder einen Leasingvertrag eingegangen ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Vertrag widerrufen und den Kredit umschulden und letztendlich bessere Zinsen einstreichen. Je nach Kreditvolumen ist eine Ersparnis von mehreren tausend Euro möglich.

Dies betrifft sämtliche Darlehnsverträge wie Autokredite, Immobiliendarlehen oder Leasingverträge. Warum eigentlich? Am 26.03.2020 urteilte der Europäischer Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil, dass ein Kaskadenverweis zum Paragraphen alleine nicht ausreichen würde und intransparent für den Verbraucher ist. Generell spricht man dabei vom sogenannten Widerrufsjoker.

Wer in seinem Darlehensvertrag beim Punkt Widerrufsrecht den § 492 Absatz 2 BGB vorfindet, hat eine große Chance, dass der Vertrag widerrufen werden kann!

Wie lautet das Urteil vom EuGH?

Das genaue Urteil kann hier nachgelesen werden. Es geht um diese weit verbreitete Klausel (bis März 2016 verwendet):

Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

Laut EuGH werden hier nur einige der eigentlich zahlreichen Pflichtangaben genannt, welche die Bank einem Kunden mitteilen muss, damit die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird. Möchte man als Kreditnehmer alle Pflichtangaben unter Erfahrung bringen, muss er unter Hilfe mehrere Gesetzesbücher und Quellen die nötigen Informationen selbst recherchieren.

Das Gericht sieht dies als unzumutbar, intransparent und nicht verbraucherfreundlich. Der Kunde wird schlichtweg nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert.

Theoretisch kann jeder Vertrag mit dem oben genannten Passus widerrufen werden. Auch Jahre nach dem Abschluss seit Juni 2010.

Kfz-Kredit & Leasing widerrufen: Raten & Anzahlung zurückbekommen

Kreditwiderruf: Millionen Kredite & Leasingverträge falsch – durch Umschuldung bares Geld sparenBei vielen Leasingverträgen wurde die Klausel sogar bis vor kurzem noch genutzt, so dass hier auch Verträge weit über 2016 hinaus betroffen sein können. Die Folge: das Auto wird zurückgegeben und ihr bekommt die Anzahlung und die bereits gezahlten Raten (abzüglich der Zinsen) zurückerstattet und seid evtl. damit euer Auto fast kostenlos gefahren.

Viele Baufinanzierungen & -kredite betroffen

Kreditwiderruf: Millionen Kredite & Leasingverträge falsch – durch Umschuldung bares Geld sparenSehr viele Baufinanzierungen & -kredite, die zwischen dem 11.06.2010 und 20.03.2016 abgeschlossen worden sind beinhalten diese Klausel und die Chance auf einen Widerruf ist hier sehr hoch, da diese Klausel in vielen Mustervorlagen verwendet worden sind. Da Immobilienkredite jeglicher Art in den meisten Fällen hohe Summen aufweisen ist es hier natürlich am lukrativsten seinen Kredit umschulden zulassen.

Betroffen sind nahezu alle Banken, ein Blick in eure Unterlagen kann mehrere Tausend Euro wert sein!

Wie sollte man jetzt handeln?

Ganz klar: Geht zum Anwalt und lasst euch beraten, die Überprüfung ist in den meisten Fällen kostenlos und lohnt sich natürlich außerordentlich. Bitte geht nicht blind an die Thematik heran, wir haben euch hier auch lediglich einen kurzen Überblick verschaffen wollen. Wir sind keine Rechtsberatung. Fakt ist aber, dass das Thema seit Tagen durch die Decke geht und daher aktueller ist denn je.

Solltet ihr noch (allgemeine Fragen) oder Hinweise haben, dann kommentiert diese gerne.

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