
Jetzt wurde ein Machtwort von ganz weit oben gesprochen. Das höchste Europäische Gericht widerspricht dem Bundesgerichtshof, der an der Praxis deutscher Banken nichts auszusetzen hatte und erklärt Millionen Kreditverträge für rechtswidrig. Der Schaden dürfte immens sein, denn Kunden können unter Umständen nun Verträge widerrufen.
Sind Verträge also nicht klar verständlich geschrieben, ist das ggf. jetzt DER Hauptgrund des Gerichtes. Als Quelle diente mir für diesen Beitrag ein Titel bei Focus.de. Dort heißt es, dass Prozentsätze bei Verzugszinsen unter anderem genauer dargestellt werden müssen. Sollte eine vorzeitige Rückzahlung vorgenommen werden wollen, muss die Berechnungsmethode ebenfalls klar und deutlich und nachvollziehbar (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) für den Durchschnittsverbraucher angegeben werden.

Was denkt ihr darüber? Vielen Schuldnerinnen und Schuldnern wird das Urteil sicherlich weiterhelfen. Einige werden bestimmt auch ihre schon länger laufenden Verträge nun widerrufen wollen. „Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.“ heißt es bei Focus.
Ob eine Rückabwicklung Sinn macht, hängt vom einzelnen Fall ab. Ich habe euch mal ein Video von Anwalt Christian Solmecke noch reingepackt. Hier könnt ihr noch mal im Detail erklärt bekommen, auf was vor allem zu achten ist.
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