
Jetzt wurde ein Machtwort von ganz weit oben gesprochen. Das höchste Europäische Gericht widerspricht dem Bundesgerichtshof, der an der Praxis deutscher Banken nichts auszusetzen hatte und erklärt Millionen Kreditverträge für rechtswidrig. Der Schaden dürfte immens sein, denn Kunden können unter Umständen nun Verträge widerrufen.
Sind Verträge also nicht klar verständlich geschrieben, ist das ggf. jetzt DER Hauptgrund des Gerichtes. Als Quelle diente mir für diesen Beitrag ein Titel bei Focus.de. Dort heißt es, dass Prozentsätze bei Verzugszinsen unter anderem genauer dargestellt werden müssen. Sollte eine vorzeitige Rückzahlung vorgenommen werden wollen, muss die Berechnungsmethode ebenfalls klar und deutlich und nachvollziehbar (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) für den Durchschnittsverbraucher angegeben werden.

Was denkt ihr darüber? Vielen Schuldnerinnen und Schuldnern wird das Urteil sicherlich weiterhelfen. Einige werden bestimmt auch ihre schon länger laufenden Verträge nun widerrufen wollen. „Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.“ heißt es bei Focus.
Ob eine Rückabwicklung Sinn macht, hängt vom einzelnen Fall ab. Ich habe euch mal ein Video von Anwalt Christian Solmecke noch reingepackt. Hier könnt ihr noch mal im Detail erklärt bekommen, auf was vor allem zu achten ist.
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Natürlich will man lieber Geld sparen als Verbraucher. Aber eigentlich finde ich dieses immer wieder präsente Thema Widerruf echt traurig. Natürlich hat man vor 10 Jahren nicht damit gerechnet, dass die Zinsen mL so niedrig stehen werden. Die Banken aber genauso wenig. Die müssen sich auch alle finanzieren. Schließlich darf die Bank auch nicht alle Kredite kündigen, falls in einigen Jahren die Zinsen wieder angestiegen sind. Die Banken werden immer als die bösen und Halsabschneider dargestellt. Der Kunde hat sich ja schließlich bewusst für diese Laufzeit und den Zinssatz entschieden. Er hatte seinen Zins ja auch nur für 5 Jahre festschreiben können. Manchmal muss man eben mit den Entscheidungen und vertragen leben, die man abgeschlossen hat.
Macht ihr jetzt auch noch Werbung für Rechtsanwaltskanzleien? Armselige Masche!
Auf jeden Fall… 🙄
Mettmann
Die einzigen die einen Vorteil dabei haben sind die Anwälte die sich jetzt die Tasche voll machen wollen.
Die meisten privatkredite sind doch sowieso ohne VFE und können jederzeit zurückgezahlt werden.
sprich alle die sich auf pump was geholt haben können nur hoffen rauszukommen? geile gesellschaft. glaub das mir den verzugszinsen betrifft nur sehr sehr wenige. so viel anstand sollte eine gesellschaft schon haben, um seine verpflichtungen nachzukommen
Ja, womöglich kann man widerrufen, aber dann muss natürlich das Geld zurückgezahlt werden. Bei Kfz dürfte eine Abnutzungsentschädigung fällig sein. Das war bei früheren Entscheidungen genauso.
Wenn jemand die Kreditbetrag nicht zurückzahlen kann, dann dürfte der Widerruf sinnlos sein. Wenn aber die Möglichkeit besteht, einen Ratenkredit mit 5 % zu widerrufen und man gleichzeitig die Möglichkeit hat, anderswo die Kreditsumme zu 2% zu refinanzieren, befürchte ich, dass viele das machen
bei Krediten für Immobilien ist das schon sehr interessant. kann mich erinnern das die klausel mit den Verzugszinsen auch dort vermerkt war.
Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.
oh, ok danke. muss mir das Video in Ruhe anschauen. 🙂
Jetzt können die gleich die AGBs hinterherschieben. Entweder verständlich und eine vernünftige Umfang/Kosten Relation oder unwirksam. Kann doch nicht sein dass mein Immobilienkaufvertrag weniger Seiten hat als ein Update AGB…