Geld sparen leichtgemacht:  Krankenkassenwechsel jetzt noch einfacher

Auch wenn Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, scheuen sich viele Menschen, anders als bei Strom-, Gas- und Handyverträgen, bei Krankenkassen oft vor einem Anbieterwechsel. Dabei wurde das Verfahren 2021 derart vereinfacht, dass Du vielleicht doch mal über einen Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung nachdenken solltest. Was ein Krankenkassenwechsel bringen kann und wie einfach er seit diesem Jahr funktioniert klärt dieser Beitrag genauso wie alle weiteren Fragen dazu.

Das bringt ein Krankenkassenwechsel

Mit einem Krankenkassenwechsel kannst Du unter Umständen genauso Geld sparen wie bei einem Wechsel Deines Energie- oder Telefonanbieters. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoeinkommens, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen,  gilt zwar für alle gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings dürfen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Und da nicht jede Krankenkasse den gleichen Zusatzbeitrag erhebt, kann man mit einem Krankenkassenwechsel unter Umständen ein paar Euro sparen.

Zudem ist das Leistungsangebot nicht bei allen Krankenkassen genau gleich. Bei ca. 5 % der Leistungen hat die gesetzliche Krankenkasse nämlich Spielraum für Zusatzleistungen, wie unterschiedliche Zuschüsse zu Zahnreinigung, Homöopathie, Osteopathie usw. Wählst Du eine Krankenkasse, die hohe Zuschüsse für Behandlungen anbietet, die Dir besonders wichtig sind, profitierst Du dadurch ebenfalls.

So einfach funktioniert der Krankenkassenwechsel jetzt

  1. Neue Krankenkasse auswählen: Zunächst musst Du Dir eine neue Krankenkasse suchen. Vergleiche dabei nicht nur die Beitragshöhen, sondern auch die Leistungen, die Du für Deinen Beitrag erhalten kannst.
  2. Beitragsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen: Hast Du eine geeignete Krankenkasse gefunden, schickst Du einfach einen Beitrittsantrag an die neue Krankenkasse oder stellst den Antrag online. Eine Kündigung bei der alten Krankenversicherung ist nicht mehr notwendig, darum kümmert sich die neue Krankenkasse.
  3. Wichtige Stellen über Wechsel informieren: Wenn Du den Wechseltermin von der neuen Krankenkasse mitgeteilt bekommen hast, musst Du formlos als Arbeitnehmer Deinen Arbeitgeber, als Arbeitssuchender die Agentur für Arbeit oder als Rentner den Rentenversicherungsträger über den Wechsel informieren.

Geld sparen leichtgemacht:  Krankenkassenwechsel jetzt noch einfacher

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Wenn Du mindestens seit 12 Monate Mitglied bei Deiner derzeitigen Krankenkasse bist, kannst Du jederzeit zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

Bei Erhöhung der Krankenkassenbeiträge steht Dir automatisch ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass Du die Krankenkasse auch dann wechseln kannst, wenn Du bei der alten Versicherung noch nicht 12 Monate Mitglied warst.

Wechselst Du den Arbeitgeber oder warst Du bisher familienversicherte und wirst jetzt selber versicherungspflichtig, zum Beispiel weil Du eine Vollzeitstelle angenommen hast, kannst Du ebenfalls die Krankenkasse wechseln.

Welche Kündigungsfristen gelten beim Krankenkassenwechsel?

Die Kündigungsfrist für Krankenkassen beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ab dem Monat danach kannst Du in der neuen Krankenkasse versichert werden. Dabei ist eine Kündigung nicht mehr erforderlich, sondern die neue und die alte Krankenkasse klären per Datenabgleich selbst den Krankenkassenwechsel miteinander ab. Die neue Krankenkasse informiert Dich dann über den genauen Wechseltermin.

Beim Wechsel des Arbeitgebers kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der neuen Tätigkeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, ohne eine Frist einhalten zu müssen. Das gilt auch, wenn Du pflichtversichert warst und Dich jetzt freiwillig weiterversichern willst oder wenn Du von der Familienversicherung aufgrund von Beschäftigungsaufnahme in eine eigene Krankenversicherung eintrittst.

Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Versicherung dastehe?

Die neue Krankenkasse klärt mit der alten Krankenkasse den Wechseltermin ab. Deine Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse wird erst dann beendet, wenn die neue Krankenkasse Deine neue Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Dadurch kann weder eine Lücke entstehen noch kannst Du plötzlich ganz ohne Krankenversicherung dastehen. Auch eine doppelte Krankenversicherung ist durch das neue Verfahren ausgeschlossen.

Was passiert bei begonnenen Behandlungen beim Wechsel?

Es gibt medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel, die von den Krankenkassen erst genehmigt werden müssen. Hier ist bei einem Krankenkassenwechsel Folgendes zu beachten:

Wurde eine genehmigte Behandlung noch nicht begonnen und trotzdem die Krankenkasse gewechselt, musst Du bei Deiner neuen Krankenkasse einen neuen Antrag stellen, der auch abgelehnt werden kann.

Hast Du mit der genehmigten Behandlung bereits angefangen, übernimmt die neue Krankenkasse in der Regel die Kosten der weiteren Behandlung. Dazu solltest Du Deine neue Krankenversicherung umgehend über die laufende Behandlung informieren. Hast Du ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl von der alten Krankenkasse bekommen, musst Du es normalerweise zurückgeben und bei der neuen Krankenkasse einen Ersatz beantragen.

Bist Du zufrieden mit Deiner Krankenkasse? Oder planst Du vielleicht einen Wechsel?

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