Florian,
am 27. März 2024 um 23:10 Uhr
10
Kommentare
Der stern ist verrufen wie die BILD Zeitung – und trotzdem kauft ihn jeder. 😉 Wer mit dem Blatt nichts anfangen kann, darf gerne einen Deal weiterblättern, ich denke dass jeder selber entscheiden darf und sollte, was er gerne lesen möchte. 😀
Es geht noch besser, denn über Kiosk News gibt es gerade 52 Ausgaben vom stern für 325€ und dazu für den Prämienberrechtigten einen Amazon Gutschein von 210€.
Abodetails:
- 52 Ausgaben stern für 325€
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Wichtiges & Kündigung:
Hier solltet ihr wie immer bedenken, dass es sich um ein Abonnement handelt, welches sich auch automatisch zum vollen Preis verlängert, wenn ihr nicht rechtzeitig kündigt. Die Kündigung könnt ihr per Kontaktformular versenden.
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10 Kommentare
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Wir prüfen diesen nun kurz und geben ihn so schnell wie möglich frei.
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tut mir leid, aber wenn ich das Titelblatt sehe, spare ich mir das Geld lieber für andere Deals!😅
Hab den Stern früher gern gelesen, leider hat die Qualität der Beiträge extrem nachgelassen. Oft wird an Berichte mit sehr vorgefassten Meinungen ran gegangen und viele Aspekte sehr einseitig betrachtet. Leider sehr schade um ein ehemals sehr gutes Magazin.
Wer kauft das finanziell unterwanderte SPD – Blatt?
Man sollte hierauf (die Bedingungen) genauer hinweisen !
Laufzeit und Bedingungen
Der gewählte Empfänger oder Sie erhalten Ihren Wunschtitel zunächst für 6 Monate. Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit zum Abopreis von 260,00 € um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird.
1. ist das bei allen Abos so und
2. steht es auch wie immer im Artikel.
Ist doch ganz klar das solche Angebote nur so funktionieren. Aufpassen ist immer wichtig. Aber es gibt Abos, die sind so gut, das ich sie weiter laufen lassen, damit das System auch weiterhin funktioniert.
Im Artikel steht „wenn ihr nicht rechtzeitig kündigt.“ Aber nicht was das genau heißt : 3 Monate vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit.
Nicht alle Leser sind Juristen.
Das steht ja in der Auftragsbestätigung. Ist dort ja gesetzl. Pflicht seit 1999 und ist wie mit dem widerufsrecht.
Ich habe den Artikel angesprochen, nicht die „Auftragsbestätigung“ !
Nochmal, es gibt zu jeder Auftragsbestätigung eine „Belehrung“ zum Abo. 😉
Aber ich nehme das mal als Anregung für das Team auf und gebe das weiter.