Kindergeld, Mindestlohn & Co. – wie viel mehr gibt es 2021?

Das neue Jahr steht schon direkt vor der Tür und wie nahezu jedes Jahr bringt auch 2021 neue Regeln und Gesetze mit, die im Januar in Kraft treten. Auch wenn Du vielleicht nicht damit gerechnet hast: Einige Änderungen können tatsächlich positive Auswirkungen auf Deinen Geldbeutel haben. Welche das – abhängig von Deiner individuellen Lebenssituation – sein könnten, verraten wir Dir hier.

Mehr Geld für Familien

Familien haben es finanziell besonders schwer. Das gilt in Zeiten von Corona mehr denn je. Ab 2021 gibt es deshalb vom Staat wieder etwas mehr Geld für Familien mit Kindern. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag steigen an:

  • Beim Kindergeld gibt es ab Januar 2021 für jedes kindergeldberechtigte Kind 15 € mehr. Für das erste und zweite Kind bekommen Familien dann monatlich 219 €, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind jeweils 250 €.
  • Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich im Jahr 2021. Er steigt auf 8.388 €.
  • Der zusätzliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der aufgrund der Corona-Krise dieses Jahr erhöht wurde, bleibt auch 2021 bei 4.008 €.

Mehr Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 € steigen und 2021 wird der nächste Schritt auf dem Weg dahin unternommen. Dabei steigt nicht nur der Mindestlohn, sondern auch bei der Mindestausbildungsvergütung tut sich 2021 etwas:

  • Lag der Mindestlohn dieses Jahr noch bei 9,35 € brutto pro Stunde, erhöht er sich im Januar 2021 auf 9,50 € pro Stunde.
  • Die Mindestausbildungsvergütung lag dieses Jahr noch bei 515 € pro Monat und steigt ab 2021 auf 550 Euro.

Kindergeld, Mindestlohn & Co. – wie viel mehr gibt es 2021?

Höhere Rente für Geringverdiener

Sie wurde lange diskutiert, 2021 ist sie endlich da. Im Januar tritt die neue Grundrente für Geringverdiener in Kraft. Der Gesetzentwurf besagt, dass alle Rentner und Rentnerinnen einen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche erhalten, wenn aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 33 Jahre an Versicherungszeiten nachgewiesen werden können. Ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde, spielt keine Rolle. Minijobber sind jedoch von der Grundrente ausgeschlossen, da die Entgeltpunkte unterdurchschnittlich sein dürfen, aber nicht zu gering.

Je nach persönlichen Voraussetzungen kann die Einführung der Grundrente mehrere Hundert Euro mehr pro Monat bedeuten. Dabei betreffen die Verbesserungen auch Rentnerinnen und Rentner, die bereits Rente beziehen.

Höhere Freigrenze für Solidaritätszuschlag

Das Bundesfinanzministerium hält für 2021 auch noch ein Bonbon für Steuerzahler bereit. 2021 soll die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 € bei Einzelveranlagung und 33.912 € bei Zusammenveranlagung angehoben werden.

Familien mit zwei Kindern zahlen dann bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 € und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 € keinen Soli mehr.

Und wie sieht es bei Dir aus? Wirst Du nächstes Jahr von der einen oder anderen Gesetzesänderung profitieren?

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