Inkassoreform – Verbesserungen und Kostenfallen

Ob vergessene Rechnung oder ungedecktes Konto bei versuchter Abbuchung – es gibt viele Möglichkeiten, warum man Post von einem Inkassounternehmen bekommen kann. Früher wurden bei solchen Schreiben oft viel zu hohe Inkassokosten berechnet, die die Forderung in die Höhe getrieben haben. Deshalb wurden am 01. Oktober 2021 neue gesetzliche Regeln für Inkassokosten eingeführt. Trotz zahlreicher Verbesserungen durch die neuen Regelungen gibt es aber weiterhin Kostenfallen zu beachten. Wir klären Dich auf – ohne rechtliche Gewähr.

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Die Höhe der zulässigen Inkassogebühren ist seit der Inkassoreform in erster Linie davon abhängig, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist oder nicht. Ist die Forderung berechtigt, etwa weil Du eine Rechnung nicht bezahlt hast, wird sie unbestrittene Forderung genannt. Bestreitest Du die Forderung, heißt das bestrittene Forderung. Die Inkassokosten orientieren sich an den Gebühren von Rechtsanwälten (RVG).

Inkassokosten bei bestrittener Forderung

Damit es eine bestrittene Forderung wird, musst Du der Forderung aktiv widersprechen. Zusätzlich musst Du eine Erklärung abgeben, warum Du die Forderung nicht (mehr) bezahlen musst. Es muss ausdrücklich ein Widerspruch vorliegen, einfach nur Fragen zur Forderung zu stellen macht sie nicht zur bestrittenen Forderung. Bei einer bestrittenen Forderungen darf im Normalfall der 1,3-fache Satz einer Rechtsanwaltsgebühr berechnet werden.

Inkassokosten bei unbestrittener Forderung

Ist die angemahnte Forderung berechtigt, richten sich die erlaubten Inkassokosten nach dem Schwierigkeitsgrad des Sachverhalts. Hier werden drei Stufen unterschieden:

  1. Einfacher Fall: Nachdem Du das Inkassoschreiben erhalten hast, gibt es keinen Streit und Du zahlst die Rechnung innerhalb der festgesetzten Frist, die in der Regel 14 Tage beträgt, oder Du vereinbarst unmittelbar nach Eingang des Schreibens eine Ratenzahlung mit wenigen Raten. Bei einem einfachen Fall betragen die Inkassokosten bis zu 0,5-mal den Rechtsanwaltsgebührensatz
  2. Regelfall: Nach dem Erhalt des Schreibens vom Inkassounternehmen gibt es keinen Streit bezüglich der Forderung. Im Normalfall betragen die Inkassokosten bis 0,9-mal den Rechtsanwaltsgebührensatz.
  3. Schwieriger Fall: Bei einem schwierigen Fall dürfen auch höhere Kosten genommen werden, und zwar bis 1,3-mal der Rechtsanwaltsgebührensatz.

Inkassoreform – Verbesserungen und Kostenfallen

Wie gehe ich bei Erhalt eines Inkassoschreibens vor?

Zunächst solltest Du prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Hast Du eine unberechtigte Forderung erhalten, solltest Du sofort Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Möchtest Du die Rechtmäßigkeit der Forderung erst prüfen, teile das dem Inkassounternehmen mit, aber lege nicht unbedacht Widerspruch ein. Erweist sich die Forderung doch als berechtigt, musst Du mit höheren Kosten rechnen.

Hast Du eine berechtigte Forderung erhalten, solltest Du die Inkassokosten anhand der oben genannten Angaben überprüfen. Bei einer Forderung von unter 50 € dürfen durch die Inkassoreform maximal 32,40 € Inkassokosten im Regelfall hinzukommen. Bei einer Forderung von 500 € dürfen die Kosten im Normalfall künftig nur noch knapp 53 € betragen.

Ist die Forderung unbestritten und die Inkassokosten liegen in einem angemessenen Rahmen, solltest Du die Forderung möglichst schnell begleichen. Dadurch kannst Du die Höhe der Inkassokosten minimieren. Wird aus dem einfachen Fall erst einmal ein schwieriger Fall, steigen die Inkassokosten an.

Solltest Du mit dem Inkassounternehmen Ratenzahlung vereinbaren wollen, lasse die Raten nicht zu niedrig ansetzen. Dadurch können zusätzliche Gebühren anfallen und die Gesamtkosten für die Forderung langfristig ansteigen.

Kannst Du eine berechtigte Inkassoforderung nicht begleichen, kann das Inkassounternehmen auch nach der Inkassoreform in „besonders schwierigen oder besonders umfangreichen“ Fällen weiterhin sehr hohe Kosten verlangen. Leider hat der Gesetzgeber bisher nicht geregelt, was als besonders schwierig oder besonders umfangreich anzusehen ist.

Inkassoreform – Verbesserungen und Kostenfallen

Fazit: Inkassoreform schützt nur zahlungsfähige Schuldner

Die Inkassoreform schützt zahlungsfähige Personen, die eine bestrittene oder unbestrittene Forderung erhalten, vor zu hohen Inkassokosten. Denn die zulässigen Inkassokosten für einfache Fälle und den Normalfall wurden gedeckelt. Dabei gilt: Wenn Du schnell bezahlst, verhinderst Du zusätzliche Kosten.

Wenn Du eine unbestrittene Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen kannst, darf das Inkassounternehmen leider auch in Zukunft hohe Inkassogebühren verlangen. Im Zweifelsfall solltest Du Dich deshalb bei Zahlungsunfähigkeit am besten bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung beraten lassen.

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