Inkasso – so erkennst Du unseriöse Forderungen

Du hast eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten und hast das Gefühl, dass da etwas nicht stimmen kann? Bevor Du Dich von irgendwelchen Drohungen wie Zwangsvollstreckung & Co. einschüchtern lässt und vielleicht eine Rechnung bezahlst, die gar nicht rechtens ist, lies lieber vorher diesen Artikel. Wir verraten Dir, wie Du unseriöse Inkassoforderungen erkennen und Dich dagegen wehren kannst.

Was bedeutet Inkasso?

Wichtig zu wissen: Es ist nicht richtig, dass der Zahlungsverzug erst beginnt, wenn Du drei Mahnungen bekommen hast. Der Zahlungsverzug tritt bereits ein, wenn Du nach einer Rechnung eine Mahnung bekommen und missachtet hast, wenn Du eine Rechnung mit Mahnhinweis erhalten hast, wenn Du eine Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlt hast oder wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen und Du das nicht getan hast. Bist Du in Zahlungsverzug geraten, ist es rechtens, dass das Unternehmen, bei dem Du die offene Rechnung hast, ein Inkassobüro beauftragen kann.

Woran Du (un-)seriöse Inkassoforderungen erkennst

  • Das Inkassounternehmen sollte mit einem Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (RDG) zu finden sein, das Du online einsehen kannst. Denn hier sind alle Inkassodienstleister eingetragen. Ist das Unternehmen hier nicht aufgeführt, sollte Dir das zu denken geben. Ein Eintrag ins Register heißt jedoch nicht unbedingt, dass die Forderung berechtigt ist
  • Wirbt das Inkassounternehmen damit, Mitglied in einem Verband zu sein, sagt das zwar nichts über die Seriosität des Unternehmens aus. Trotzdem solltest Du nachfragen, ob das Unternehmen wirklich Verbandsmitglied ist. Wenn nicht, ist das ein Hinweis auf fehlende Seriosität.
  • Wenn aus dem Schreiben des Inkassobüros nicht hervorgeht, wer der Gläubiger ist, der das Geld von Dir fordert, oder wenn Du den Gläubiger gar nicht kennst, solltest Du besonders skeptisch sein.
  • Auch Vertragsgegenstand und Vertragsdatum müssen aus dem Schreiben des Inkassounternehmens hervorgehen. Ist das nicht der Fall, deutet das auf eine unseriöse Forderung hin.
  • Die möglichen Zinsen müssen in dem Inkassoschreiben exakt aufgelistet werden. Dabei müssen die Zinsberechnung, der Zinssatz und der Zeitraum für die berechneten Zinsen genau nachvollziehbar sein.
  • Hat jemand seine Rechnung nicht bezahlt und entstehen dadurch Folgekosten, muss derjenige sie begleichen. Das gilt auch für die Kosten, die dem Unternehmen durch die verspätete Zahlung und die Arbeit des Inkassounternehmens entstehen. Inkassokosten dürfen allerdings nicht höher liegen als die Kosten, die ein Anwalt verlangen dürfte. Kommen Dir die Inkassokosten nicht angemessen vor, frage lieber nach.
  • Zwar sind Mahngebühren zulässig, wenn man der Zahlungsaufforderung eines Gläubigers nicht nachgekommen bist. Allerdings sind nur 2–3 Euro pro Schreiben als seriös zu betrachten. Liegen die Mahnkosten deutlich höher, bleibe skeptisch.
  • Wenn das Schreiben des Inkassobüros durch aggressive Wortwahl auffällt und mit Begriffen wie Kontosperre und Gerichtsvollzieher droht, solltest Du Dich nicht einschüchtern lassen, sondern die Forderungen trotzdem erstmal genau prüfen.
  • In manchen Inkassoschreiben wird mit einem Eintrag bei der Schufa Das ist allerdings nur erlaubt, wenn es eine berechtigte Forderung ist und die Rechnung des Inkassobüros nicht beglichen wurde. Hast Du Widerspruch gegen die Inkassoforderung eingelegt, dürfen keine Daten an die Schufa weitergegeben werden.

Inkasso – so erkennst Du unseriöse Forderungen

So gehst Du vor, wenn Du einen Inkassobrief bekommen hast

  1. Überprüfe, ob die Forderung gegen Dich rechtens ist. Hast Du eine Rechnung des Gläubigers tatsächlich nicht bezahlt, musst Du die Rechnung zwar begleichen. Allerdings musst Du nur angemessene Inkassokosten bezahlen. Hierzu kannst Du Dich beispielsweise bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
  2. Wenn die Forderungen nicht zu Recht bestehen, solltest Du nicht bezahlen – auch keinen Teilbetrag, denn damit würdest Du die Forderungen anerkennen. Stattdessen solltest Du einen schriftlichen Widerspruch per Einwurfeinschreiben an das Inkassobüros schicken, in dem Du Deine Einwände genau erläuterst. Eine Kopie des Briefes schicke am besten auch an den genannten Gläubiger. Die Einlieferungsbelege solltest Du unbedingt aufbewahren!
  3. Ist die Forderung nicht rechtens, solltest Du auch keine Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, denn damit würdest Du die Forderungen ebenfalls anerkennen.
  4. Bekommst Du vom Inkassounternehmen eine erneute Zahlungsaufforderung, obwohl Du der unberechtigten Forderung schon nach Rechnungserhalt gegenüber dem genannten Gläubiger widersprochen hast, verweise das Inkassobüro auf diesen Widerspruch und wehre Dich gegen eine erneute Geltendmachung.
  5. Lasse Dich auch mit Drohungen, wie Zwangsvollstreckung, Lohn- und Gehaltspfändung, nicht einschüchtern, sondern nimm gegebenenfalls lieber eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch.

Hast Du schon mal eine unberechtigte Forderung von einem Inkassobüro erhalten? Was hast Du gemacht? Und wie ist die Geschichte für Dich ausgegangen?

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