Info: Waldbrand, Hochwasser & Co. – darf ich meine Reise kostenlos stornieren?


Ob Waldbrand in Kalifornien, Hochwasser in Bayern oder Epidemie weltweit – wenn ein Reiseziel aufgrund von Katastrophen plötzlich in die Schlagzeilen kommt, stellt sich die Frage, ob eine Reise dorthin unter diesen Umständen nicht einfach storniert werden kann. Hier kommen Fragen und Antworten dazu.

Wann können Reisen kostenfrei storniert werden?

Eine Reise kann n der Regel dann kostenlos storniert werden, wenn aufgrund von sogenannter höherer Gewalt im Urlaubsgebiet die Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt sein wird. Dabei geht es nicht um Deine persönliche Ansicht, was gefährlich ist, sondern um die Einschätzung der Situation durch das Auswärtige Amt, die Du bei den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nachlesen kannst.
Folgende Ereignisse bedingen in der Regel eine entsprechende Gefahrensituation, bei denen das Auswärtige Amt eine Warnung aussprechen kann:

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbruch, Waldbrand, Erbeben etc., im oder in direkter Nähe des Urlaubsgebietes
  • Kriege und flächendeckende politische Unruhen, wobei einzelne Terroranschläge nicht ausreichen, um eine kostenlose Stornierung einzufordern
  • Schwere Ausbrüche von gefährlichen Krankheiten, die eine Quarantänen am Urlaubsort und aktuellen Reisewarnungen nach sich ziehen

Wichtig zu wissen: Die kostenfreie Stornierung bei Katastrophen durch höhere Gewalt gilt allerdings nur bei Pauschalreisen und nicht bei Individualreisen. Wurden Ferienwohnung, Hotel oder Flug einzeln gebucht, kann keine kostenlose Stornierung eingefordert werden, sondern Du bist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Was kann ich machen, wenn es (noch) keine Reisewarnung gibt?

Wird vom Auswärtigen Amt nicht von einer Reise in die betroffene Urlaubsregion abgeraten, obwohl man selbst die Situation als gefährlich einschätzt, muss man die Stornokosten selbst tragen oder es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter ankommen lassen. Zwar sind Gerichte an die Einschätzung des Auswärtigen Amts gebunden, aber mit handfesten Belegen kann es manchmal trotzdem klappen, das Gericht zu überzeugen. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht, sondern am besten noch vor der Stornierung eher an die Kulanz des Reiseveranstalters appellieren.

Was passiert, wenn ich die Reise schon angetreten habe?

Wurde beim Eintritt der höheren Gewalt der Urlaub schon begonnen, muss der Reiseveranstalter die Unterkunftskosten für drei Nächte tragen, in seltenen Fällen auch länger. Sind Mehrkosten für die Rückfahrt erforderlich, müssen diese komplett vom Reiseveranstalter übernommen werden.

Springt meine Reiserücktrittkostenversicherung nicht ein?

Reiserücktrittsversicherungen treten bei Katastrophen im Reiseland nicht ein. Sie sind nur dafür gedacht, wenn Dich selbst oder einen nahen Angehörigen eine schwere Krankheit heimsucht oder wenn ein naher Angehöriger verstirbt.

Fazit

Wer in Zeiten von Corona und Unwetterkatastrophen in den Urlaub fahren will, sollte am besten eine Pauschalreise buchen, hier ist die Absicherung bei höherer Gewalt am besten. Sollte eine Situation am Urlaubsort eintreten, die Dich verunsichert, solltest Du nicht einfach stornieren, sondern Dich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, wie Du vorgehen sollst. Sonst kann es passieren, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Und auch wenn das Auswärtige Amt noch nicht gewarnt hat: Gerade in letzter Zeit haben sich viele Reiseanbieter auf eine Umbuchung aus Kulanz eingelassen. Fragen kostet nichts!

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