🍽️ Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2026: Restaurants bald wieder erschwinglich?

Positive Neuigkeiten für Menschen, die auch gerne den Herd kaltlassen und Restaurants für leckere Speisen und Getränke besuchen. Der Bundestag hat am 04. Dezember im Rahmen des Steueränderungsgesetzes über eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie entschieden.

Von 19 Prozent auf 7 Prozent – Im Lokal und auch außer Haus

Wie man es schon seit vielen Jahren kennt, wird bei einem Verzehr von Speisen im Lokal eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent ausgewiesen und wird von den jeweiligen Gästen ebenso bezahlt. Nur außer Haus gab es bisher die 7 Prozent Besteuerung.

Ab dem 01. Januar 2026 ändert sich dies in alle Richtungen, denn ab dem Jahresanfang gilt für alle Speisen eine 7 Prozent Besteuerung, unabhängig wo die Lebensmittel verzehrt werden oder wurden. Der Prozentsatz für Getränke bleibt ausgenommen und wird weiterhin mit 19 Prozent ausgewiesen.

🍽️ Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2026: Restaurants bald wieder erschwinglich?

Wirtschaftliche Entlastung für Restaurants, Cafes, Bäckereien, etc.

Ziel ist es mit dieser Steuersenkung die Wirtschaft in gastronomischen Betrieben wieder zu stärken, denn in den vergangenen Jahren litten gerade kleine Betriebe unter Inflation, Steuererhöhungen, Personalkosten, Beschaffung der Rohstoffe und auch eben unter der Kaufkraft der Kunden, die in den letzten Jahren den Euro zweimal gewendet haben, bevor er in ein leckeres Essen investiert wurde.

Durch die Veränderung des Steuersatzes für Speisen rechnet der Staat mit Kosten in Höhe von 3,6 Milliarden Euro jährlich. Dies soll dann aber durch die vielleicht bessere Kaufkraft der Kunden wieder ausgeglichen werden, falls das außerhäusliche Essen wieder erschwinglicher wird.

Ein Haken: Keine Weitergabepflicht für die Betriebe

Der Staat nimmt die Unterstützung der Betriebe anscheinend sehr ernst, denn es ist keine Verpflichtung für die Weitergabe der ermäßigten Steuer geplant. Das soll bedeuten, dass die Betriebe selber entscheiden können, ob sie die Steuersenkung direkt an die Kunden weitergeben möchten oder aber auch als Investitionsmöglichkeit sehen, indem Deckungsbeiträge schrumpfen könnten.

Hier spielen allerdings die Marktbedingungen mit rein, denn einige gastronomische Unternehmen, sowie Kita-, Schul-, und Krankenhausverpflegung können diese zusätzliche Einnahmequelle gut gebrauchen.

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DEHOGA Bundesverband schlägt vor, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen einzusetzen

Die Präsidentin der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), Ingrid Hartges kündigte bereits an, dass die zusätzlichen Einnahmen eher zur Abwendung weiterer Preissteigerungen genutzt werden sollte, anstatt sie für Preissenkungen zu nutzen. Genauer gesagt, sei die Branche sehr angeschlagen, da die Personalkosten, Energiekosten und auch Wareneinsatzkosten stets eine steigende Tendenz aufweisen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Steuersenkungen in der Regel zum kleinen Teil an Kunden und Gäste weitergegeben werden, als Steuererhöhungen. Erwartet wird, dass die Preise nicht spürbar sinken, sondern nur Preissteigerungen verlangsamt werden. Die DEHOGA spricht hier von einer Stabilisierung der Branche, während Ökonomen die Subvention eher kritisch begutachten und dazu raten, doch wieder den Regelsatz von 19 Prozent einzusetzen.

Noch ist die Änderung nicht in trockenen Tüchern, denn es muss noch vom Bundesrat abgestimmt werden, ob diese Änderung auch tatsächlich in Kraft treten wird. Die Entscheidung wird dieses Jahr zum 19. Dezember in einer Sitzung fallen.

Solch eine Steuersenkung gut für Konsumenten oder wird der Gast nichts von der Anpassung mitbekommen, da es keine Weitergabepflicht gibt? Was haltet ihr davon?