
Im Zuge einer Eheschließung ändert sich meist nicht nur der Nachname einer oder beider Eheleute. Auch finanzielle Planung ist erforderlich, gerade wenn einer der Eheleute ein besseres Gehalt hat, als der oder die andere.
So wird oft entschieden, dass die Steuerklassen drei und fünf verteilt werden, damit in dieser Kombination die Steuerlast am besten aufgeteilt werden kann. Diese Kombination könnte sich aber bald ändern, denn das Finanzministerium plant eine große Änderung.

Aktuelle Steuerklassen für Eheleute
Nach wie vor besteht die komplette Wahlfreiheit für Paare, wenn es um die jeweilige Steuerklasse geht. Grundsätzlich entsteht nach der Hochzeit für das Paar die Steuerklasse 4 für beide Parteien. Die Kombinationen bringen Vor- und Nachteile:
- Steuerklasse 4 & 4: Automatische Erteilung nach Eheschließung. Übliche Steuerklasse, wenn Einkommen der Parteien unterschiedlich hoch sind und oft mit einer Erstattung mit der Steuererklärung verbunden.
- Steuerklasse 3 & 5: Für Eheleute mit großen Unterschieden im Einkommen. Steuerklasse 3 wird hierbei vom besseren Verdiener genutzt, um von weniger Abzügen profitieren zu können. Steuerklasse 5 wird im gleichen Zuge an den Ehepartner mit weniger Gehalt vergeben. Durch diese Kombination bleibt insgesamt mehr Netto als bei der Steuerklasse 4 & 4 Kombination über.
Ehegattensplitting soll angepasst werden
Aktuell plant das Finanzministerium eine Umstellung, bzw. Abschaffung der Steuerklassen 3 & 5 bei Eheleuten. Geplant ist, dass es zukünftig nur noch die Kombination mit den Steuerklassen 4 & 4 mit Faktor (Faktorverfahren) geben wird.
In diesem Fall soll die Steuerlast zwischen beiden Eheleuten aufgeteilt werden. Das Ziel dieser Änderung ist, dass jeder der Eheleute genau den Anteil an Steuern zahlt, der seinem Einkommen entspricht.

Warum die Steuerklassen geändert werden sollen
Das aktuelle Modell der Steuerklassen zwischen Eheleuten steht nicht erst seit gestern in der Kritik vieler Eheleute und Finanzprofis. Gerade das tatsächliche Ungleichgewicht bei der Steuerlast kann erdrückend wirken. So entsteht schnell eine wirtschaftliche Abhängigkeit, die oft zulasten des geringer verdienenden Partners ausfällt.
Selbst wenn der geringer verdienende zusätzlich für höheres Einkommen sorgen würde, bleibt am Ende nicht deutlich mehr Netto über. Durch das neue Modell soll eine „Fairness“ entstehen, auch wenn der besser verdienende dann auch wieder mehr Steuerlast haben wird. So sollen auch Nachzahlungen vermieden werden.

Ab wann könnte die Steuerklassen-Reform starten?
Wichtig: Die aktuellen Steuerklassen sind noch nicht abgeschafft und es gibt auch noch kein endgültiges Gesetz, welches beschlossen hat, dass die Reform auch in Stein gemeißelt wurde. Eine Änderung wird frühestens in ein paar Jahren spruchreif, denn die Änderung könnte bei Erfolg erst ab 2030 in Kraft treten.
Was haltet ihr von dieser Idee? Sollte das System gerechter verteilt werden und ist solch eine Änderung ein guter Weg oder sollte es beim altbewährtem bleiben?
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kenne kaum jemanden mit der Kombination 4/4, da für alle ein monatlich höheres Netto auf dem Konto wichtiger ist, als eine Rückzahlung per Steuererklärung 1,5 oder möglicherweise erst 2 Jahre später wenn die Bearbeitung erfolgt ist.
Das ist der erste Schritt zur Abschaffung des Ehegattensplittings und somit eine enorme Steuererhöhung.
So sieht’s aus! Ich denke aber, dass es nur die zukünftigen Ehen betreffen wird.
Ich habe täglich damit zu tun. Wenn es wirklich mit 4/4 besser wäre, frage ich mich nur warum nach der Automatischen Einstufung kurz drauf die Anträge gestellt werden auf Wechsel in die Kombination 3/5.
Auf das monatliche Nettoeinkommen bezogen mag das stimmen. Aber beim Lohnsteuerjahresausgleich ist die Lohnsteuerklasse unerheblich, da die zu zahlende Lohnsteuer dort erst verbindlich festgesetzt wird. Und je nach Verdienst/Steuerklasse gibt es eben eine Rückzahlung oder eine Nachforderung. Aber die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer ist immer abhängig vom Gesamteinkommen, nicht von der Steuerklasse.
Unabhängig von der Steuerklasse wird doch bei der Lohnsteuererklärung die tatsächliche Steuerlast berechnet, und je nachdem gibt es eben ne Rückzahlung (meist bei 4/4) oder ne Nachzahlung (meist bei 3/5). Wir haben seit Jahren 4/4 und freuen uns jedesmal über eine Rückzahlung, von der dann der Sommerurlaub bezahlt wird.
Ich kenne viele, die das Konzept nicht verstanden haben und auch getrennte Konten trotz Ehe haben. Die Frau erhält dann eben bei 3&5 fast nichts. Es wäre mit der neuen Regelung nur eine gefühlter Vorteil.
Ehepaare haben doch Wahlfreiheit, ob sie 4 & 4 oder 3 & 5 nehmen, es ist also eine bewusste Entscheidung. Wieso denkt der Staat, da jetzt eine Fairness herstellen zu müssen? Manchmal macht einer der Ehepartner mehr Hausarbeit als der andere, auch nicht fair. Wird das auch bald vom Staat geregelt?
Bei der Steuererklärung regelt die gemeinsame Veranlagung ja das „Problem“ und alles ist wieder so, wie es jetzt auch ist
Geht darum Fehlanreize zu nehmen. Sinnbildlich das Heimchen vom Herd geht nur Teilzeit arbeiten, weil es sich „nicht lohnt“ Vollzeit zu gehen, weil der Mann ja genug verdient.
Und genau das sollte man jedem selbst überlassen!
Meine Frau müsste eigentlich gar nicht arbeiten, tut dies aber in Teilzeit und das ist auch so gewollt. Nix Telzeitfalle von der die Politiker immer reden. Auch so ein Begriff, den eigentlich gar nicht gibt.