Update: Erstattungen bei Zugausfällen   weitere Bahnstreiks möglich

UPDATE: Bahnstreiks vom 07.12. bis 08.12.: Die GDL hat für heute Warnstreiks angekündigt. Der Personenverkehr ist ab 22 Uhr bis 22 Uhr am Folgetag von den Streiks betroffen. Auch vorher kann es aber zu Einschränkungen kommen. Die Bahn rät vermeidbare Fahrten zu verschieben. Ein Notfallfahrplan ist vorgesehen. Bitte informiert euch über Alternativen und Zugausfälle.

In den letzten Monaten und Wochen sind Pendler immer wieder mit den Streiks der GDL bzw. EVG konfrontiert worden. Erst letzte Woche kam es wieder einmal zu einem größeren Streik in Deutschland, der zwei Tage andauerte und quasi alle Strecken gleichermaßen betroffen hat.

Wer vom Streik betroffen war oder von zukünftigen Streiks betroffen sein wird, kann unter Umständen sein Geld für die Fahrten zurückverlangen. Wie das geht und welche News es bezüglich Streiks in den nächsten Wochen gibt, lest ihr hier.

Fahrkostenrückerstattung bei Zugausfällen und Verspätungen

Am 15. und 16. November rief die GDL zum deutschlandweiten Streik der Lokomotivführer auf. In Folge dessen kam es zu starken Verkehrsbehinderungen. Für diejenigen, die vom Streik betroffen waren, gibt es die Möglichkeit eine Erstattung zu beantragen.

Wichtig: Die Erstattung von Fahrkosten, die ihr eventuell erhalten solltet, erhaltet ihr nicht automatisch. Ihr müsst diese beantragen. Bei der Bahn könnt ihr das für online gekaufte Tickets hier machen.

Update: Erstattungen bei Zugausfällen   weitere Bahnstreiks möglich

Beantragen könnt ihr die Erstattung unter den nachfolgenden Bedingungen:

  • Bei erheblichen Verspätungen oder Ausfällen aufgrund des Streiks haben Fahrgäste u. U. ein Recht auf Entschädigung.
  • Die Erstattung kann man über die jeweiligen Unternehmen beantragen, bei denen man von einer Verspätung oder eines Ausfalls betroffen war.
  • Für online gekaufte Fahrkarten können Erstattungsanträge online eingereicht werden.
  • Nach Möglichkeit sollte man sich Verspätungen stets von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen zu lassen.

Sollte kein Bahnmitarbeiter in der Nähe sein, um euch einen Ausfall oder eine Verspätung zu bestätigen, kann ein Foto von den Anzeigetafeln und Informationen zu den Verspätungen hilfreich sein.

Wann stehen euch Erstattungen zu?

Grundlegend steht euch im Fernverkehr bei der Deutschen Bahn erst ab 60 Minuten Verspätungen eine Erstattung des Fahrpreises zu. Bei Verspätungen ab 60 Minuten am Zielort steht euch ein Erstattungsanspruch in Höhe von 25% des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten sind es 50% des Ticketpreises. Zudem sollte euch die Bahngesellschaft ab 60 Minuten Verspätung Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten – das geschieht jedoch eigentlich nie.

Solltet ihr aufgrund langer Wartezeiten Hunger oder Durst verspüren und euch selbst etwas kaufen, hebt in jedem Fall die Rechnungen auf.

Keine Entschädigung steht euch zu, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände eingetreten ist. Ein Streik gilt allerdings nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Weitere Warnstreiks möglich

Nachdem erst letzte Woche der Verkehr an zwei Tagen lahm gelegt war, ist die Zukunft im Hinblick auf weitere Warnstreiks noch unklar. Zumindest hat Weselsky von der GDL nun klargestellt, dass an Weihnachten nicht zu Streiks aufgerufen werden würde.

Das ist sicherlich eine Erleichterung, aber in einer Urabstimmung will die GDL über weitere unbefristete Streiks abstimmen. Die nächsten Gespräche zwischen der GDL und Bahn stünden bereits bevor, dennoch will die GDL laut reisevor9.de an der Möglichkeit weiterer Streiks festhalten. Ein Bahn-Sprecher meint dazu:

„Die Urabstimmung zum jetzigen Zeitpunkt ist befremdlich und völlig irrational.“ […] „Die Lokführergewerkschaft sucht nur den Konflikt, zur Kooperation ist sie nicht in der Lage“

Update: Erstattungen bei Zugausfällen   weitere Bahnstreiks möglich

Die Deutsche Bahn habe inzwischen Gehaltserhöhungen von 11% angeboten, möchte aber nicht über eine Arbeitszeitverkürzung verhandeln.

Würden drei Viertel der Mitglieder sich für weitere Warnstreiks aussprechen, könnte das verherrende Folgen für Bahnreisende und die Deutsche Bahn haben. Wann die Urabstimmung über Warnstreiks sein soll und welchen Ausgang sie haben wird, steht bisher noch nicht fest. Für Ungewissheit bei Bahnreisenden sorgt das aber dennoch.

Fazit

Zwar ist es möglich, über Erstattungsanträge einen Teil von Ticketpreisen erstattet zu bekommen, sofern es beim Reisen im Fernverkehr zu Verspätungen oder Ausfällen kam, aber die immer noch anhaltenden Debatten über Lohn und Arbeitszeit der Lokomotivführer sorgen für Ungewissheit darüber, wie der Bahnverkehr in den nächsten Wochen und Monaten aussehen wird.

Möglich sind weitere Warnstreiks, auch wenn die Urabstimmung darüber noch nicht abgeschlossen wurde. Zumindest wird wohl an Weihnachten nicht zum Warnstreik aufgerufen.

Quellen:

bahn.de – Fahrgastrechte: Entschädigung online beantragen – so geht’s!
verbraucherzentrale.de – Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen
reisevor9.de – Gewerkschaft der Lokführer droht mit unbefristetem Streik

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