Der Weg für Elektro-Tretroller auf deutschen Fahrbahnen ist frei – zumindest auf Radwegen. Am 17. Mai 2019 hat der Bundesrat wie erwartet die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen, die ein E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h zulässt. Der exakte Termin für die Zulassung steht noch nicht fest. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt dafür allerdings noch den Sommer 2019 an.

Bis zuletzt war der Einsatz von E-Rollern auf öffentlichen Flächen untersagt. Die neue Verordnung wird dieses Verbot außer Kraft setzen und die Scooter in die Verkehrslandschaft eingliedern. Doch welche Modelle sind zugelassen, wo darf genau gefahren und was gilt es alles zu beachten? Dieser Ratgeber klärt alles Wichtige rund um eine zukünftige E-Roller-Zulassung.

E Scooter: Zulassung in Deutschland – das gilt es zu beachten!

Was genau sind E-Scooter?

Eine genaue Definition und sowie eine eindeutige Klassifizierung sind für den Begriff E-Scooter schwierig umzusetzen. In der Regel sind aber klappbare E-Tretroller, manchmal aber auch Elektroroller gemeint. Aber auch Stehroller, die sogenannten Segways, oder sogar E-Boards (Self Balancing Boards, Hoverboards, Mini-Segways) fallen unter den Terminus E-Scooter.

Die neue Verordnung umfasst vorrangig die Tretroller – die Personal Light Electric Vehicle (PLEV). Der politische Raum tituliert die neuen Trendflitzer mit dem Namen Elektrokleinstfahrzeuge. Das Markenzeichen sind der elektrische Antrieb und die Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.

E-Scooter werden legal

Die neue Verordnung und die damit einhergehende Legalisierung von E-Scootern war ein logischer Schritt der Legislative. Das elektronische Gefährt erfreut sich seit seinem Einzug in die Gesellschaft immer größerer Beliebtheit und immer Menschen folgten dem Trend. Daher musste die Legislative handeln.

Da die Mühlen in der BRD bekanntlich nur langsam mahlen, dauerte eine entscheidende Umsetzung etwas länger. Letztlich wurde ein umfassender Katalog mit Bestimmungen und Vorschriften zum Betrieb der Fahrzeuge verfasst. Die wichtigsten Aussagen werden in ihren Einzelheiten in den nachfolgenden Zeilen zusammengefasst.

 

Welche Fahrzeuge sind von der eKFV betroffen?

Die E-Scooter werden ab jetzt in einer neuen Fahrzeugklasse aufgeführt – die Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Bezeichnung trifft nur auf ein Elektrogefährt mit bestimmten Voraussetzungen bzw. Kennzeichen zu.

  • Der E-Scooter weist eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 und 20 km/h auf.
  • Eine Lenk- oder Haltestange muss vorhanden sein. Hoverboard und E-Skates sind davon nicht betroffen.
  • Die Nennleistung von 500 Watt darf nicht überstiegen werden. Wenn 60 Prozent der Leistung zur Balancierung verwendet wird, sind .1400 Watt erlaubt.
  • Die maximalen Maße: 700 Millimeter breit, 1400 Millimeter hoch und 2.000 Millimeter lang.
  • Ohne Fahrer darf das Gesamtgewicht nicht über 55 Kilogramm liegen.

Die Verordnung hat sehr spezifische Regelungen vorgesehen und umfasst Regeln, die nicht nur für einfache Tretroller mit elektronischer Unterstützung gedacht sind. Diejenigen Geräte, die das Reglement primär anspricht, sind nicht ansatzweise zwei Meter lang und 50 Kilogramm schwer. Die meisten E-Scooter überschreiten nicht einmal die Marke von einem Meter und wiegen weniger als 15 Kilogramm.

Auffällig ist zudem, dass die sogenannten Hover- und Balanceboards einen Sonderstatus innehaben und vollends von der Verordnung ignoriert werden. Eine Ausnahmeregelung soll nachträglich implementiert werden. Absurd teure Modelle wie der BMW X2city und der Metz Moover werden jedoch von der Gesetzgebung eingeschlossen.

 

Welche Auflagen müssen für E-Scooter erfüllt werden?

Alle E-Scooter, die unter die Klasse Elektrokleinstfahrzeuge fallen, müssen eine bestimmte Ausstattung aufweisen und damit gewisse Auflagen erfüllen. Ansonsten ist die Nutzung des E-Rollers im öffentlichen Raum nicht gestattet.

  • E-Scooter benötigen eine Allgemeine oder Einzel-Betriebserlaubnis.
  • Ein gültiger Versicherungsaufkleber ist Pflicht.
  • Eine Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild mit Fahrzeugtyp und Höchstgeschwindigkeit müssen angebracht werden.
  • Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen E-Scooter folgende Ausrüstung ihr Eigen nennen:
    1. zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
    2. elektrische Beleuchtung vorne und hinten
    3. Klingel oder Hupe sind Pflicht
    4. Anzeige für den Batteriestand
    5. eine Helmpflicht gibt es nicht

Neben der eigentlichen Zulassung unterliegen E-Scooter der Versicherungspflicht und dürfen nur mit gültigem Nummernschild genutzt werden. Der Aspekt Sicherheit ist mit den Anforderungen von Fahrrädern zu vergleichen.

 

Wo darf mit E-Scootern gefahren werden?

Das Nutzungsgebiet der elektronischen Fahrzeuge ist grundsätzlich auf den Radweg beschränkt. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn auch wirklich ein entsprechender Radweg zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, muss auf der Straße gefahren werden. Der Gehweg ist dagegen tabu.

Zuzüglich zur neuen E-Roller-Verordnung wird ein neues Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge eingeführt, das ausschließlich für jene Verkehrsteilnehmer bestimmt ist. Zudem ist die Mitnahme des E-Rollers in öffentlichen Verkehrsmitteln wie in Zügen generell erlaubt.

E Scooter: Zulassung in Deutschland – das gilt es zu beachten!

 

E-Scooter aus China: Ist die Nutzung erlaubt?

Da der chinesische Markt schon länger mit E-Scootern hantiert, sind Modelle aus dem Reich der Mitte eine beliebte Importware. Doch wie sieht es mit den E-Rollern aus China konkret aus, dürfen diese auf den deutschen Straßen genutzt werden?

Eine pauschal gültige Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht. Im konkreten Fall des beliebten Xiaomi M365 lautet die Antwort: nein. Der M365 überschreitet die zugelassene Höchstgeschwindigkeit mit seinen 25 Kilometern pro Stunde. Beim Ninebot ES1 fehlt die nötige Beleuchtung und der ES2 ist ebenfalls zu schnell.

Um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die E-Roller aus China zu erhalten, ist eine CE-Kennzeichnung vonnöten. Dieser Umstand könnte für Probleme sorgen, da nicht alle Hersteller aus Asien solch eine Kennzeichnung regelkonform anbringen.

Im Zuge dessen werden diese Modelle der Versicherungspflicht nicht gerecht. Da bringt auch die günstige Preispolitik nicht viel, da die chinesischen Modelle auf deutschen Straßen aller Voraussicht nach verboten sein werden.

 

Mögliche Bußgelder bei missbräuchlicher Nutzung von E-Rollern

Die bisherige Nutzung von E-Rollern aus China war bis dato untersagt. Wer trotz der Verordnung weiterhin das Risiko eingeht, mit entsprechenden Modellen auf deutschen Straßen zu fahren, muss mit Strafen rechnen.

Das Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis – etwa wenn das Modell nicht zugelassen ist – sieht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. Diese Handhabung unterliegt der Bußgeldkatalog-Verordnung. Ist eine Versicherungsplakette nicht vorhanden, werden 40 Euro fällig. Weitere Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld von 10 bis 30 Euro geahndet.

 

E-Scooter in Deutschland – FAQ

Was sind die Vor- und Nachteile von E-Rollern?

Die meisten E-Scooter sind umweltfreundlich, leicht transportierbar und damit sehr flexibel im Umgang. Dadurch eigenen sie sich ideal als Anschlussfahrzeug, das nach einer Auto-, Bus- oder Bahnfahrt genutzt werden kann. Vor allem der Faktor Handlichkeit in überfüllten Großstädten ist ein Pluspunkt der E-Scooter.

Daraus ergibt sich allerdings auch der wohl größte Nachteil: die Unfallgefahr. Auch wenn der Einsatz in Großstädten aufgrund der verdichteten Verkehrslage ideal ist, kann durch diesen Umstand leicht ein Unfall entstehen. E-Roller bieten ihren Fahrern im Vergleich zum klassischen Auto aber nur einen geringen bis gar keinen Schutzraum.

 

Wann soll die Zulassungsverordnung für E-Roller in Kraft treten?

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat soll spätestens im Sommer 2019 die Zulassung durch sein. Ab dann dürfen Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

 

Wie sieht es mit der Reichweite von E-Scootern aus?

Die Reichweite kann je nach Modell anders ausfallen. Der Metz Moover beispielsweise verspricht mit einem 210 Wattstunden starken Lithium-Ionen-Akku eine Reichweite von bis zu 25 Kilometer – bei einem Maximalgewicht des Nutzers von 95 Kilogramm. Beim BMW X2City sieht es ähnlich aus.

 

Wie werden E-Scooter bedient?

Beschleunigt wird meist über einen Gasgriff am Lenker, der BMW X2City hat hinten ein Fußpedal für fünf Geschwindigkeitsstufen. Gebremst wird wie beim Fahrrad per Handbremse. Bei einigen Modellen können über Bedienelemente am Lenker Fahrdaten eingesehen werden.

 

Können E-Scooter ausgeliehen werden?

Vermutlich wird es in einigen Städten ein Sharing-System geben – ähnlich wie bei Stadtfahrrädern. Diverse Start-up-Unternehmen bereiten sich bereits auf das Geschäftsfeld mit der urbanen Mobilität vor.

Der Ablauf sieht die Suche und Bezahlung per App vor. Die Roller können stehen gelassen werden, werden wieder eingesammelt und über Nacht wieder aufgeladen. Erfahrungen aus den USA verdeutlichen allerdings, dass die Nutzer des Sharing-Systems die Roller eher unachtsam abstellen. Diese Rücksichtslosigkeit führt schnell zu Chaos.

So wurden beispielsweise in San Francisco und Madrid die elektronischen Tretroller wieder verboten, nachdem das Chaos überhandgenommen hatte.

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