
Seit Januar 2024 erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel keine Rezepte auf Papier mehr, sondern die Daten zu den verschriebenen Medikamente werden als E-Rezept auf der Versichertenkarte gespeichert. Die digitale Abwicklung soll das gesamte Prozedere vereinfachen, erschwert aber die Nachweispflicht fĂŒr das Absetzen von Krankheitskosten bei der SteuererklĂ€rung. Wie gehe ich also am besten vor?
Wann kann man Krankheitskosten von der Steuer absetzen?
Krankheitskosten können ab einer gewissen Höhe als auĂergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie eine festgelegte zumutbare Eigenbelastung ĂŒberschreiten. Wo die zumutbare Eigenbelastung liegt, hĂ€ngt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Zu den Krankheitskosten zĂ€hlen verschiedene Aufwendungen. Hier sind die wichtigsten Posten aufgelistet:
- Verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel â Medikamente, Brillen, Prothesen, Rollstuhl, Zahnersatz
- Ărztliche Behandlungen â StationĂ€r, ambulant, SpezialĂ€rzte, Heilpraktiker
- KĂŒnstliche Befruchtung â Nur bei medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten Bedingungen
- Krankenhauskosten â Ein-/Zweibettzimmer, keine KĂŒrzung um Haushaltsersparnis
- Pflegeheimkosten â Bei krankheitsbedingter Unterbringung, nicht altersbedingt
- Fahrtkosten â Zu Ă€rztlichen Behandlungen oder fĂŒr Betreuung kranker Angehöriger
- Kurkosten â Arzt-/Kurmittelkosten, Unterbringung, Fahrtkosten (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Legasthenie-Behandlung â Falls krankheitsbedingt (Nachweis nötig)
- Pflegepersonal â Ambulante Pflegekosten zusĂ€tzlich zum Pflege-Pauschbetrag abziehbar
Um die Kosten geltend machen zu können, sind Nachweise wie Rechnungen oder Zahlungsbelege erforderlich. Seit es E-Rezepte gibt, ist dies bei Medikamenten ein Problem.

VollstÀndige Apotheken-Quittung erforderlich
Wer seine Krankheitskosten als auĂergewöhnliche Belastung bei der SteuererklĂ€rung angeben will, musste bis jetzt einfach die Ă€rztlichen Verordnungen beim Finanzamt einreichen. Durch das E-Rezept ist das jetzt nicht mehr möglich. Was viele nicht wissen: Das Finanzamt kommt an die Daten der E-Rezepte nicht ran. Stattdessen mĂŒssen jetzt die Kassenbelege aus der Apotheke gesammelt werden, um sie dem Finanzamt auf Wunsch einzureichen. Dabei muss der Beleg bestimmte Informationen enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden:
- Name des Medikaments
- Preis
- Zuzahlungsbetrag
- Art des Rezepts
Um solch einen vollstÀndigen Kassenbeleg zu bekommen, muss in der Apotheke selbst nachgefragt werden, denn in der Regel steht der Name nicht auf dem Kassenzettel. Es reicht nicht aus, den Namen spÀter handschriftlich zu ergÀnzen.

FĂŒr Medikamenten-Belege aus dem Jahr 2024 gilt eine Ausnahme
Doch jetzt auch noch eine gute Nachricht: Das Bundesfinanzamt hat vor einigen Wochen fĂŒr das Jahr 2024 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung beschlossen. Demnach soll das Finanzamt bei Apothekenbelegen fĂŒr das Jahr 2024 auch Kassenzettel ohne Namen des Steuerpflichtigen anerkennen. Wer solche Apotheken-Quittungen vorliegen hat, kann sie also trotzdem nutzen, um sie als Krankheitskosten abzusetzen.
Fazit
BezĂŒglich der Apotheken-Quittungen aus dem Jahr 2024 brauchst Du Dir also keine Gedanken zu machen, solltest ab jetzt aber immer auf einer vollstĂ€ndigen Quittung mit Deinem Namen bestehen. Bei vielen Apotheken-Systemen kann aber wohl auch auf Nachfrage am Ende des Jahres eine Zusammenfassung fĂŒr das Finanzamt ausgedruckt werden. Sofern Du in irgendeiner Apotheke Stammkunde bist, hast Du dann alle Belege auf einen Blick. Am besten frage in Deiner Stammapotheke mal nach, ob sie diese Möglichkeit anbietet. Dann kannst Du Dir die lĂ€stige Belegsammelei einfach sparen.
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Danke fĂŒr die Infos. Ich wuste gar nicht, dass diese Möglichkeit ĂŒberhaupt bestehtÂ
Vielen Dank fĂŒr die ausfĂŒhrliche Information