Deutsche Bahn in der Corona Krise   Erstattung für BahnCard Inhaber jetzt möglich

Momentan funktioniert das Reisen mit der Deutschen Bahn nicht oder zumindest oftmals eingeschränkt. Da stellen sich viele BahnCard Inhaber die Frage, kann man hier Teile der gezahlten Verträge zurückfordern?

Bei meinem Lieblings-Fußball Verein habe ich persönlich darauf verzichtet, Beträge zurückzufordern um diesen nicht zusätzlich in finanzielle Schieflage zu bringen, da gibt es aber eine enge emotionale Verbindung zwischen dem Club und mir. Ob man das jetzt bei der Bahn genauso empfindet, das wird wohl jeder selbst für sich entscheiden.

Wer nun also bereits seine BahnCard bezahlt hat, der hat jetzt die Möglichkeit, einen Kulanzgutschein bei der Deutschen Bahn zu beantragen. Man kann auf einer Aktionsseite über ein Online-Formular eine Gutschrift in Form eines Reisegutscheins beantragen. Dieser ist dann 3 Jahre gültig.

Deutsche Bahn in der Corona Krise   Erstattung für BahnCard Inhaber jetzt möglich

Nach dem Abschicken des ausgefüllten Kontaktformulars erhaltet ihr innerhalb von 3-4 Wochen Antwort oder einfach den Gutschein per E-Mail oder auf dem Postwege.

Na klar, mitmachen kann nur, wer eine gültige BahnCard besitzt und diese bis einschließlich 13. März 2020 gekauft hat. Die Höhe des Gutscheines ist abhängig von der Art der BahnCard. Inhaber/innen der BahnCard 25 (2. Klasse) erhalten 10€ und Inhaber/innen der BahnCard 50 (1. Klasse) bekommen 50€. Für Besitzer einer BahnCard 100 läuft es anders – diese können sich individuell an den Bahn-Service wenden.

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