Computerkauf – Lieferverzögerung, Mangel, Gewährleistung & Co.

Einen Computer zu kaufen, kann eine große Herausforderung sein – vor allem, wenn die Lieferung nicht termingerecht klappt oder der Computer nicht richtig funktioniert. Was Du im Falle einer verspäteten Lieferung, eines Mangels an Hard- oder Software oder beim Fehlen einer Bedienungsanleitung machen kannst, erklären wir Dir hier im Überblick.

Problem 1: Verspätete Lieferung

Die Auswahl an Computern und möglichen Konfigurationen ist schier unendlich. Deshalb werden viele Computer heute übers Internet bestellt, damit man genau das Gerät mit allen Komponenten bekommt, das man sich wünscht – und am besten natürlich noch zum besten Preis. Problematisch wird es, wenn der Online-Händler den zugesagten Liefertermin nicht einhalten kann. Sollte das passieren, musst Du dem Händler zunächst eine Nachfrist per E-Mail oder Einschreiben setzen. Das gilt auch, wenn der Händler die Lieferfrist unzumutbar lang überschreiten wird. Ob die Lieferfristüberschreitung noch zumutbar ist, hängt von der vereinbarten Lieferfrist ab, wobei gerade bei Computern, auf die man angewiesen ist, keine langen Lieferfristen akzeptiert werden müssen. Wurde eine Lieferfrist von 4 Wochen vereinbart, musst Du als Nachfrist höchstens 2 Wochen akzeptieren.

Wurde auch die Nachfrist nicht eingehalten, kannst Du auf Vertragserfüllung klagen und zum Beispiel den Mietkosten für ein Leihgerät bis zur endgültigen Lieferung einfordern oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Problem 2: Gewährleistung bei Mängeln an Hard- und Software

Hast Du einen Computer inklusive Software gekauft und zeigen Hard- oder Software einen Mangel, hast Du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.

Computerkauf – Lieferverzögerung, Mangel, Gewährleistung & Co.Bei Computern ist es allerdings nicht so leicht festzustellen bzw. zu beweisen, dass es wirklich ein Mangel ist. Einzelne ältere Bauteile oder relativ laute Arbeitsgeräusche im Toleranzbereich stellen beispielsweise leider keinen Mangel dar und müssen hingenommen werden. Stürzt der PC immer mal wieder spontan unregelmäßig ab, kann dies hingegen als Mangel gewertet werden und einen Gewährleistungsanspruch begründen.

Neu ist bei Verträgen, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden, dass auch mit einer Ware gelieferte digitale Produkte frei von Mängeln sein müssen. Software muss also funktionieren und gegebenenfalls mit Updates am Laufen gehalten werden.

Weist der Computer oder die Software tatsächlich reklamierbare Mängel auf, kannst Du Nacherfüllung verlangen. Als Nacherfüllung kannst Du wählen, ob Du die kostenlose Beseitigung des Mangels oder eine mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Ist Dein Wunsch nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann der Händler aber trotzdem die wirtschaftlich vernünftigere Nacherfüllung aussuchen.

Gelingt dem Händler die Nacherfüllung nicht, kannst Du den PC oder das Laptop bei einem erheblichen Mangel einfach zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen oder eine Kaufpreisminderung fordern. Tritts Du vom Vertrag zurück, kannst Du gegebenenfalls sogar noch Schadenersatz einfordern.

Wichtig zu wissen: Für Verträge, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen wurden, musst Du zwei erfolglose Reparaturversuche akzeptieren. Für Verträge, die danach abgeschlossen wurden, brauchst Du nur noch einen erfolglosen Reparaturversuch hinnehmen.

Problem 3: Keine oder unverständliche Bedienungsanleitung

Ein PC-Händler muss beim Computerverkauf eine auch für Laien verständliche Bedienungsanleitung mitliefern, auch wenn dazu nichts im Kaufvertrag steht. Wurde Dir keine Bedienungsanleitung geliefert, kannst Du die Zahlung vorerst verweigern und sogar vom Vertrag zurücktreten, wenn keine Bedienungsanleitung nachliefert wird oder wenn die Bedienungsanleitung unvollständig oder z. B. nur in einer Fremdsprache verfasst ist.

Viele Computer besitzen heute zwar eine eigene Benutzerführung. Trotzdem muss zumindest einen schriftlichen Überblick über das System beigelegt sein. Je besser die technische Benutzerführung des Programms, desto geringer darf die schriftliche Bedienungsanleitung ausfallen. Ganz fehlen darf sie aber in keinem Fall. Wer hätte das gedacht?

Hast Du schon mal Probleme beim Computerkauf gehabt? Und wie ist es ausgegangen?

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