Baukindergeld – wichtige Antragsfrist endet am 31. März 2021

Wer Kinder hat, dem hilft die Bundesregierung derzeit mit dem sogenannten Baukindergeld finanziell beim Kauf oder Bau eines Eigenheims. Pro Kind unter 18 Jahre bekommen die Familien bis zu 12.000 € Zuschuss – egal, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft oder neu gebaut wird. Wichtig zu wissen: Bis spätestens Ende März 2021 muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden sein, um noch von diesem Zuschuss profitieren zu können. Alles, was Du sonst noch zum Baukindergeld, seinen Voraussetzungen, Fristen usw. wissen musst, haben wir Dir hier zusammengestellt.

Wer bekommt Baukindergeld?

Um Baukindergeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.
  • Bei Antragstellung werden alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
  • Die Kinder müssen mit in die gekaufte bzw. neu gebaute Immobilie einziehen.
  • Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf höchstens 75.000 € plus 15.000 € pro Kind betragen. Das Einkommen wird aus den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang errechnet.
  • Es muss sich um die erste eigene Immobilie der Familie handeln.
  • Es darf keine Immobilie durch Kauf, Bau, Erbe oder Schenkung im Eigentum der Familie vorhanden sein, auch nicht anteilig.

Welche Stichtage gelten für die Berücksichtigung von Kindern?

Ist ein Kind bei der Antragstellung unter 18 Jahre alt und zieht mit in die Immobilie ein, wird es beim Baukindergeld mit angerechnet. Das Baukindergeld wird auch dann weiter ausgezahlt, wenn das Kind im nächsten Jahr bereits 18 Jahre alt wird und/oder wieder aus dem Haus bzw. der Eigentumswohnung auszieht. Dabei soll das Baukindergeld solange bezahlt werden, wie die Familie für das Kind Kindergeld erhält. Kommt nach der Antragstellung ein Kind hinzu, wird die Förderung allerdings nicht erhöht.

Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Werden von einer Familie alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Glücklicherweise ist es auch möglich, das Baukindergeld online zu beantragen (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/). Zusätzlich müssen allerdings noch einige Fristen eingehalten werden.

Welche Fristen sind für den Baukindergeldantrag einzuhalten?

Für die rechtzeitige Beantragung des Baukindergeldes gelten folgende Fristen:

  • Bis spätestens Ende März 2021 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
  • Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt werden.
  • Der Antrag kann spätestens am 31.12.2023 gestellt werden.
  • Das Baukindergeld kann auch rückwirkend für alle Immobilienkäufe bzw. Neubauten mit vorliegender Bagenehmigung ab dem 1. Januar 2018 beantragt werden, solange auch die anderen Punkte zutreffen.

Baukindergeld – wichtige Antragsfrist endet am 31. März 2021

Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?

Wurde der Antrag auf Baukindergeld bewilligt, bekommt die Familie jedes Jahr 1200 € Zuschuss pro Kind über insgesamt 10 Jahre. Das Baukindergeld wird also nicht auf einen Schlag ausbezahlt, was bei der Planung der Immobilienfinanzierung bedacht werden sollte. Nachfolgend findest Du einen Überblick über die maximalen Gesamtsummen des Baukindergelds in Abhängigkeit von der Kinderzahl:

Anzahl Kinder unter 18 Jahre Maximales Jahreshaushaltseinkommen Höhe des
Baukindergelds
1 90.000 € 12.000 €
2 105.000 € 24.000 €
3 120.000 € 36.000 €
4 135.000 € 48.000 €
mehr als 4 Kinder + 15.000 € für jedes weitere Kind + 12.000 € für jedes weitere Kind

Was passiert, wenn man aus der geförderten Immobilie auszieht?

Das Baukindergeld wird nur für Familien ausgezahlt, die wirklich in der Immobilie wohnen, für die der Antrag gestellt wurde. Ändern sich die Lebensumstände und die Familie zieht aus dem Haus oder aus der Eigentumswohnung aus, um die Immobilie beispielsweise zu vermieten oder zu verkaufen, werden die Zahlungen des Baukindergelds sofort gestoppt. Ein Anrecht auf eine Auszahlung über 10 Jahre besteht dann nicht mehr.

Fazit

Es sind jetzt nur noch wenige Wochen, bis die Antragsfrist für das Baukindergeld ausläuft. Wer allerdings kurz vor den Kaufabschluss oder der Erteilung einer Baugenehmigung steht, kann vielleicht noch Glück haben, und den Zuschuss noch mitnehmen. Auch wer gerade in seine gekaufte oder neugebaute Immobilie eingezogen ist, sollte prüfen, ob nicht vielleicht die Voraussetzungen für eine rückwirkende Beantragung gegeben sind.

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