Das ändert sich für Verbraucher 2022

Mit jedem Jahreswechsel gibt es neue Regelungen und Gesetze, die viele Bereiche des Alltags betreffen können – sowohl positiv als auch negativ. Auch für das Jahr 2022 stehen wieder Änderungen an, von denen Verbraucher profitieren oder die nachteilig für sie ausfallen. Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher haben wir hier zusammengestellt.

1. Neueinstufung der Typklassen bei der Autoversicherung

Jedes Jahr berechnet die Versicherungswirtschaft die Typklassen für die Autoversicherungen neu. Die Veränderungen werden in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres gültig. 2022 sollten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 7 Millionen Autofahrer in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine teurere Typklasse aufsteigen, während etwa 4 Millionen niedriger eingestuft werden. Hoffen wir mal, dass Du zur zweiten Gruppe gehörst.

2. Keine Bahnticketverkauf mehr in Fernzügen

Ab 2022 können in den Fernzügen der Deutschen Bahn keine Papier-Fahrkarten mehr gekauft werden. Auch kurzentschlossene Reisende müssen ihre Tickets ab dann vorab übers Internet oder notfalls am Bahnhof kaufen. Wer ohne Ticket einsteigt, muss sonst mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen. Und wer will das schon?

3. Erhöhung der CO2-Steuer

Das ändert sich für Verbraucher 2022Der Schutz des Klimas ist in aller Munde. So steigt 2022 die CO2-Steuer von 25 Euro je Tonne Kohlendioxid auf 30 Euro. Die Steuererhöhung wird zwar Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise haben, sich aber nicht so stark bemerkbar machen wie die Einführung der CO2-Steuer Anfang 2021. Laut ADAC werden Benzin und Diesel 2022 durch die Steuererhöhung nur ungefähr um je 1,5 Cent pro Liter teurer. Wir werden sehen.

4. Senkung der EEG-Umlage

2022 wird die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Von Experten wird allerdings damit gerechnet, dass die sinkende EEG-Umlage die Strompreise nicht sinken lassen wird, da die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für den Strom bezahlen müssen, stark gestiegen sind und sich auch bei den Netznutzungsentgelten Erhöhungen abzeichnen. Die Strompreise werden trotz gesenkter EEG-Umlage deshalb vermutlich weiter sehr hoch bleiben. Das ist bitter.

5. Rücknahme Elektroaltgeräte im Supermarkt & Online-Shop

Ab Januar 2022 können Verbraucher alte Elektrogeräte wie Smartphones oder Rasierapparate auch in Discountern und Supermärkten zurückgeben, wenn deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und hier mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. Beträgt die Kantenlänge des Elektrogeräts bis zu 25 cm, muss der Kunde auch kein neues Gerät kaufen, sondern hat ein Recht darauf, das Altgerät einfach so im Supermarkt abzugeben. Auch Online-Shops müssen den Verbrauchern eine Möglichkeit geben, Elektroaltgeräte unkompliziert kostenlos zurückzugeben, damit sie recycelt werden können. Das spart zwar kein Geld, macht das Leben aber etwas einfacher.

6. Förderungsstopp für Neubauten nach KfW-55-Standard

Ab dem 1. Februar 2022 gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) keine günstigen Kredite und Zuschüsse mehr, wenn ein Haus im sogenannten KfW-55-Standard gebaut wird. Wer weiterhin Fördermittel von der KfW erhalten will, muss sich beim Hausbau nach dem energiesparenderen KfW-40-Standard richten. Immerhin bleibt Bauwilligen noch diese Möglichkeit, um an einen geförderten Neubau zu kommen.

7. Kündigungsbutton bei Verträgen im Internet

Ab dem 01. Juli 2022 gilt, dass Anbieter bei Vertragsabschlüssen im Internet mit sogenannten Dauerschuldverhältnissen, wie bei einem Handyvertrag, für die Kunden einen Kündigungsbutton einrichten müssen. Dadurch soll dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, seinen Vertrag ohne großes Suchen und ohne schriftliche Kündigung einfach auf Knopfdruck zu kündigen. So wird ein Tarifwechsel noch mal deutlich vereinfacht.

Kurzum …

… bahnbrechende Änderungen sind es nicht, die da 2022 auf uns zukommen. Lassen wir es am besten einfach auf uns zukommen.

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