Wie jeden Monat haben wir auch für diesen Monat wieder Änderungen für Verbraucher im September 2018 zusammengesucht. Denn wie man es von Deutschland und auch von Europa nicht anders gewohnt ist, steht das Rad niemals still. Jeden Monat gibt es Neuigkeiten in gesetzlichen und nicht gesetzlichen Themen, die uns Verbraucher mehr oder weniger direkt betreffen. Damit ihr nicht von den Neuerungen überrascht werdet, sondern möglichst aufgeklärt durch die Welt lauft, schreiben wir regelmäßig diese Beiträge. Für September 2018 könnt ihr euch auf die Einführung eines verschärften Rückgaberechts bei Ikea, den Produktionsstopp von Halogenlampen, eine neue Reihenfolge beim Geldabheben an Sparkassen Geldautomaten und auf eine Erhöhung der Kfz-Steuer gefasst machen. Mehr Infos dazu gibt’s in diesem Beitrag.

Verändertes Rückgaberecht bei Ikea

NEWS: Änderungen für Verbraucher im September 2018
Bildquelle: Inter IKEA Systems B.V.

Fangen wir mit dem ersten Thema an: Ab dem 1. September 2018 gilt bei dem Möbelriesen Ikea ein neues und verschärftes Rückgaberecht. Bisher konnte man auch bereits gebrauchte Möbelstücke und Artikel einfach wieder zurückgeben. Doch das wird sich nun ändern. Denn von nun an ist es nur noch gestattet, noch neue, unbenutzte und verpackte Artikel bei Ikea wieder zu reklamieren. Diese Neuerung spielt dann künftig mit einer Rückgabefrist von 365 Tagen zusammen. Denn bis zum Herbst 2016 galt bei Ikea tatsächlich noch ein lebenslanges Rückgaberecht. Danach wurde die Frist auf ein Jahr verkürzt, die noch immer gilt. Wer also bisher von diesen besonders kundenfreundlichen Rückgabebedingungen Gebrauch gemacht hat, der sollte sich in Zukunft genauer überlegen, was er tatsächlich von Ikea kaufen möchte. Denn die Rückgabe wird von nun an etwas geregelter. Mehr Infos zu diesem Thema findet ihr in unserer ausführlicheren News nur zum Thema verschärftes Rückgaberecht bei Ikea.

Das Aus für Halogenlampen

NEWS: Änderungen für Verbraucher im September 2018

Die zweite Neuerung wird ebenfalls am 1. September 2018 eingeführt. Ab diesem Datum werden offiziell keine Halogenlampen mehr innerhalb der EU hergestellt. Restbestände dürfen zwar noch vertrieben werden, jedoch wird das Angebot der Lampen nun merklich abnehmen. Die Halogenlampe stellt zwar eine leichte Verbesserung zur Glühlampe dar, ist aber immer noch ein Energiefresser, wenn man den Verbrauch mit neuwertigen LEDs vergleicht. Die Regelung betrifft konkret erstmal nur runde und kerzenförmige Halogenlampen der Energieklasse D. Weitere Hintergründe und Infos findet ihr in unserem Ratgeber zum Ende der Halogenlampen.

Neue Reihenfolge an Geldautomaten der Sparkasse

NEWS: Änderungen für Verbraucher im September 2018

Sogenanntes Skimming – also Betrug über Geldautomaten – ist noch immer eine beliebte Betrugsmethode. Nachdem die Postbank oder die Commerzbank beispielsweise ihre Geldautomaten bereits seit Jahren mit einem veränderten Verfahren ausgestattet haben, zieht nun auch die Sparkasse endlich mit, um Betrug an Geldautomaten schwerer zu machen. Konkret bedeutet das, dass man nun auch beim Geldabheben an einem Sparkassen Geldautomaten erst den gewünschten Betrag und anschließend die PIN eingeben muss. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass Betrüger jemanden bei der PIN-Eingabe beobachten, diesen anschließend außer Gefecht setzen und dann den Maximalbetrag eingeben und abheben können. Laut Angaben der Sparkasse sollen alle Geldautomaten bis Mitte September 2018 mit der neuen Software ausgestattet sein.

Höhere Kfz-Steuer ab September 2018

NEWS: Änderungen für Verbraucher im September 2018

Wer sich ab September einen Neuwagen zulegt, der muss nun vermutlich wesentlich höhere Abgaben machen als für einen Wagen, der vor September 2018 zugelassen wurde. Denn die Kfz-Steuer bemisst sich bekanntlich anhand offizieller Emissionswerte des Modells, die nun mittels des sogenannten WLTP Abgastests bestimmt werden. Dieser Test ist besonders anspruchsvoll und könnte laut dem ADAC eine Kfz-Steuererhöhung von bis zu 70% bewirken.

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