Nach den letzten Änderungen für Verbraucher im April, stehen auch im Mai wieder einige Veränderungen für uns an. Unter anderem tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, weshalb beispielsweise eBay und Whatsapp ihre Geschäfts- und Nutzungsbedingungen anpassen, die Verwendung einiger Chemikalien, die in Spielzeug vorkommen, werden beschränkt, bald werden Fluggastdaten ohne Anlass vom Bundeskriminalamt für fünf Jahre gespeichert und der Nikotingehalt in Liquids für E-Zigaretten wird beschränkt. Alle Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher in einem Beitrag.

EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der gesamten EU in Kraft. Falls ihr euch in letzter Zeit gefragt habt, warum viele Anbieter im Internet derzeit ihre Nutzungsbedingungen aktualisieren, ist die DSGVO die Antwort. Denn Ziel der Verordnung ist, den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU durch einen gesetzlichen Rahmen zu gewährleisten und die Datennutzung für Verbraucher transparenter und einheitlicher zu gestalten.

Unter anderem beinhaltet die Erweiterung folgende Punkte:

  • Grundlegende Auffrischung
  • Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta wird gestärkt
  • Recht auf Auskunft
  • Datenschutzbehörden erhalten weitere, zentrale Abhilfebefugnisse, um bei Verstößen rechtlich vorgehen zu können

Kurz: Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsländern in Kraft. Sie soll die Nutzung personenbezogener Daten vereinheitlichen und mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Neue Geschäftsbedingungen bei eBay

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Auch eBay passt sich der DSGVO an und aktualisiert zum 1. Mai 2018 die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung wird dabei dem neuen Standard, der durch die DSGVO geprägt wurde, angepasst. Bei den Geschäftsbedingungen gibt es jedoch noch eine interessante Neuerung: Der direkte Vertragspartner für deutsche eBay-Nutzer ändert sich! Ich könnt euch vielleicht entsinnen, dass ihr bisher bei eBay an den Vertragspartner Ebay Europe S.à r.l. in Luxemburg überweisen musstet. Das wird sich ab Mai ändern, denn ab dann wird die Ebay GmbH in Kleinmachnow direkter Vertragspartner deutscher eBay Nutzer.

Kurz: Ab dem 1. Mai 2018 gelten bei eBay neue Geschäftsbedingungen und eine neue Datenschutzerklärung. Nach den neuen AGBs wird die Ebay GmbH in Kleinmachnow bald direkter Vertragspartner deutscher eBay Nutzer.

Höheres Mindestalter bei WhatsApp

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Passend zur neuen Datenschutzverordnung, passt auch der Nachrichtendienst WhatsApp seine Nutzungsbedingungen an und hebt dabei das Mindestalter von zuvor 13 auf nun 16 Jahre an. Allerdings soll es keine direkte Kontrolle der Altersangabe geben, da dies nicht von der neuen DSGVO vorgeschrieben wird. Fragt sich also, ob diese Anpassung auch wirklich eingehalten wird.

Kurz: Mit dem Inkrafttreten der DSGVO muss auch WhatsApp seine Nutzungsbedingungen aktualisieren. Danach müssen Nutzer in Zukunft mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Kontrolle soll es nicht geben.

Weniger Chemikalien in Spielzeug

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Ab dem 24. Mai 2018 gelten neue Maximalmengen an Chemikalien in Kinderspielzeug. Das betrifft unter anderem Spielzeug auf Wasserbasis, wie beispielsweise Fingerfarben, die ab Ende Mai nur noch maximal 5 mg Benzisothiazolinon enthalten dürfen. Benzisothiazolinon wird als Konservierungsmittel verwendet und kann in hohen Mengen gesundheitsschädlich sein. Ähnlich ist es bei Spielzeug, das Schaumstoff enthält. Sollte der Schaumstoff das Lösungsmittel Formamid enthalten, darf dieses nur noch in einer Menge von bis zu 5 Mikrogramm pro Kubikmeter enthalten sein.

Kurz: In wasser- und schaumstoffbasierten Spielzeugen dürfen die Chemikalien Benzisothiazolinon und Formamid ab dem 24. Mai 2018 nur noch in begrenzten Mengen vorkommen.

Speicherung von Fluggastdaten

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Ab Ende Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Passagiere von Auslandsflügen für fünf Jahre. Das Ganze hat keinen direkten Anlass. Gerechtfertigt wird diese Speicherung laut Bundeskriminalamt mit dem Ziel, Terrorismus und anderen schweren Straftaten vorzubeugen. Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart, Reiserouten und weitere Infos sollen zu diesem Zweck von allen nichtmilitärischen Flügen, die von Deutschland aus starten, hier landen oder zwischenlanden. Bei der Flugbuchung werden sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Record) erhoben und gerastert und anschließend fünf Jahre lang gespeichert.

Kurz: Ab Ende Mai 2018 werden Fluggastdaten von allen nichtmilitärischen Flügen, die in Deutschland starten, landen oder zwischenlanden für 5 Jahre gespeichert. Das Bundeskriminalamt will so Terror und Kriminalität vorbeugen.

Weniger Nikotin in E-Zigaretten

NEWS: Änderungen im Mai 2018 für den Verbraucher

Ab dem 20. Mai 2018 müssen sich Raucher, die auf E-Zigaretten umgestiegen sind, auf eine Einschränkung einstellen: Die für E-Zigaretten verwendeten Liquids dürfen bald nur noch bis zu 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten. Diese Obergrenze betrifft bisher nicht besonders viele Arten von Liquids, aber sie soll verhindern, dass Hersteller darin weiter hochgehen.

Kurz: Ab dem 20. Mai 2018 dürfen Liquids für E-Zigaretten eine Obergrenze von 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten.

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