ADAC kündigen Vorlage   gratis Kündigungsvorlage

Die passende ADAC Vorlage zur Kündigung deiner Mitgliedschaft findest du hier bei uns. Die Vorlage ist kostenlos und als PDF+Word verfügbar. Es ist keine Anmeldung notwendig!

ADAC kündigen – kostenlose Vorlage

Wenn du unsere ADAC Vorlage herunterlädst, kannst du zwischen den folgenden zwei Dateiformaten wählen:

ADAC Kündigung PDF-Vorlage

Die PDF Vorlage lässt sich z.B. mit dem Adobe Reader öffnen. Zur Bearbeitung benötigst du Adobe Acrobat.

ADAC Kündigung Word-Vorlage

Mit Open Office oder Office 365 kannst du die Word Vorlage editieren.

Fülle die ADAC Kündigungsvorlage wie folgt aus:

  1. Gib deine Mitgliedsnummer bzw. Kundennummer an. Diese findest du in deinen Vertragsunterlagen, auf deiner ADAC Clubkarte oder online im ADAC Mitgliederportal
  2. Erwähne deinen gewünschten Kündigungszeitpunkt
  3. Gib deinen vollständigen Namen und deine aktuelle Adresse an und überprüfe vorab beim Kundenservice, ob diese Adresse beim ADAC gespeichert ist. Dies ist besonders wichtig, wenn du während der Vertragslaufzeit umgezogen bist
  4. Fordere eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an

An folgende Adresse richtest du deine Kündigung:

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Hansastraße 19
80686 München

Beachte vor dem postalischen Versand der Kündigung, dass viele Anbieter auf das Eingangsdatum der Kündigung achten. Das Versanddatum oder das Datum des Poststempels sind hier häufig irrelevant. Plane daher einen zeitlichen Puffer für die Zustellung ein.

ADAC kündigen – welch Frist gilt?

Um deine ADAC Mitgliedschaft zu kündigen, musst du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der vertraglich vereinbarten Beitragsperiode beachten. Der ADAC akzeptiert ausschließlich Kündigung in Textform, d.h. per Brief, E-Mail oder Fax.

Eine Online-Kündigung über das entsprechende Formular ist ebenfalls möglich.
Erstelle dein Kündigungsschreiben mit Hilfe unserer Vorlage und gib unbedingt deine Mitglieds- bzw. Kundennummer an. Sobald deine Kündigung beim ADAC eingegangen ist, erhältst du eine Bestätigung vom ADAC, in welcher das genaue Enddatum deiner Mitgliedschaft vermerkt ist.

ADAC per E-Mail kündigen

Du möchtest deine ADAC Mitgliedschaft bequem per E-Mail kündigen? Dann schicke das ausgefüllte Formular an folgende E-Mail-Adresse: adac@adac.de
Da du bei einer Kündigung per E-Mail keinen direkten Versandnachweis erhältst, fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.

ADAC online kündigen

Wenn du deine ADAC Mitgliedschaft lieber online kündigen möchtest, dann ist dies über das entsprechende Kündigungsformular auf der ADAC Website möglich.
Hier kannst du u.a. deine persönlichen Daten angeben, einen Kündigungsgrund auswählen und anschließend den weiteren Anweisungen folgen. Klicke dann auf „Kündigung abschließen“. Nach Eingang deiner Kündigung erhältst du eine E-Mail vom ADAC mit einer Kündigungsbestätigung und dem genauen Enddatum deiner Mitgliedschaft.

ADAC per Fax kündigen

Du möchtest deine ADAC Mitgliedschaft lieber per Fax kündigen? Dann sende dein Kündigungsschreiben an folgende Faxnummer:

0800 / 5302928

Wichtiger Hinweis: Denke daran eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern und zum Nachweis des Faxversands ein Sendeprotokoll auszudrucken. So vermeidest du eventuelle nachträgliche Unstimmigkeiten.

Die Kündigung einer ADAC Mitgliedschaft muss in der Regel vom Vertragsinhaber selbst vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, benötigst du die Unterschrift des Vertragsinhabers auf dem Kündigungsschreiben bzw. eine Vollmacht, dass du die Kündigung für diesen vornehmen darfst.

ADAC telefonisch kündigen

Eine telefonische Kündigung deiner ADAC Mitgliedschaft ist leider nicht möglich. Kündige deine ADAC Mitgliedschaft schriftlich per Brief oder Fax oder online über das Kündigungsformular auf der ADAC Website.
Falls du Fragen zur Beendigung deiner ADAC Mitgliedschaft hast, kannst du dich jederzeit über die Hotline 089 / 7676-0 an den ADAC Mitgliederservice wenden.

ADAC Sonderkündigungsrecht

Eine außerordentliche Sonderkündigung deiner ADAC Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies kann z.B. eine nicht angekündigte Beitragserhöhung oder die Nichterbringung vertraglich vereinbarter Leistungen durch den ADAC sein. Auch im Todesfall des Vertragsinhabers greift das Recht auf eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Lege in letzterem Fall Deinem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis bei.

ADAC Versicherungen kündigen

Wenn du eine ADAC Versicherung abgeschlossen hast und kündigen möchtest, dann musst du zunächst die in der jeweiligen Versicherungspolice angegebene Vertragslaufzeit und die entsprechende Kündigungsfrist beachten. Die ADAC Versicherungen sind in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündbar. Falls du diese Frist verpasst, verlängert sich deine ADAC Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr bzw. um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit.

Wichtiger Hinweis: Für die Kündigung deiner ADAC Versicherung ist in jedem Fall die Textform erforderlich, d.h. es werden ausschließlich Kündigungen per Brief, Fax oder E-Mail akzeptiert. Eine telefonische Kündigung bzw. Online-Kündigung ist leider nicht möglich.

Hier findest du die entsprechenden Kontaktdaten für die Kündigung deiner ADAC Versicherungen:

ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-Aktiengesellschaft
81364 München

E-Mail: service@adac.de
Fax: 089 – 76 76 63 46

ADAC Rechtsschutz kündigen

Zur Kündigung deiner ADAC Rechtschutzversicherung musst du zunächst die Vertragslaufzeit von einem Jahr beachten. Daher ist eine ordentliche Kündigung deines ADAC Rechtschutzes in Textform spätestens zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat möglich. Falls du diese Frist verpasst, verlängert sich dein ADAC Rechtschutz automatisch um ein weiteres Jahr.

Wichtiger Hinweis: Nach Eintritt eines Rechtschutzfalls kannst du deine ADAC Rechtschutzversicherung vorzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Regulierung des Versicherungsfalls von deiner ADAC Rechtschutzversicherung abgelehnt oder übernommen wurde.

ADAC Auslandskrankenschutz kündigen

Wenn du einen ADAC Auslandskrankenschutz abgeschlossen hast, ist dieser als Jahresschutz gültig, d.h. für die Dauer von 12 Monaten. Hierbei kannst du zwischen einem Jahresschutz mit oder ohne Verlängerung wählen. Bei einem ADAC Auslandskrankenschutz ohne Verlängerung endet dieser automatisch nach einem Jahr, ohne dass du explizit kündigen musst. Ein ADAC Auslandskrankenschutz mit Verlängerung hingegen verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls du nicht einen Monat vor Versicherungsende per Textform gekündigt hast.

Tipp: Im Internet über die ADAC Website ist grundsätzlich nur ein Abschluss eines ADAC Auslandskrankenschutzes für ein Jahr mit Verlängerung möglich.