Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel TV Kunden?

Vielleicht hast Du schon davon gehört oder gelesen: Demnächst steht die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren an. Erfahre hier, was das bedeutet, ob Kabelfernsehen jetzt wirklich teurer wird und was Du als Kabel-TV-Nutzer jetzt tun musst.

Was bedeutet Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung umlagefähig ist. Wenn Hauseigentümer oder Hausverwaltungen Sammelverträge bzw. Mehrnutzerverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, bezahlen die Mieter oder Wohnungseigentümer im betroffenen Haus die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung – auch wenn sie ihn gar nicht nutzen.

Warum und wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel TV Kunden?

Dabei sollte das Nebenkostenprivileg ursprünglich Ende 2020 oder Anfang 2021 im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft werden. Nunmehr gibt es allerdings eine Übergangsfrist, nach der die Änderungen bis zum 31. Juni 2024 umgesetzt werden müssen. Ab dem 01. Juli kann euer Vermieter also keine Kabelgebühren mehr in den Nebenkosten in Rechnung stellen.

Wird der Kabelanschluss ohne Nebenkostenprivileg teurer?

Da Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände um ihre Einnahmen fürchten, sind sie natürlich gegen das Gesetz. In den Medien wecken sie den Eindruck, dass Kabelanschlüsse durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs sehr teuer werden könnten. Zwar musst Du zunächst mit einer Preiserhöhung eines Kabelanschlusses um ein paar Euro pro Monat rechnen. Allerdings hat uns der Telefonmarkt gezeigt, dass eine Öffnung des Wettbewerbs langfristig eher dazu führen könnte, dass die Verbraucherpreise durch die neue Konkurrenz sinken werden.

Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel TV Kunden?

Teurer wird Kabelfernsehen für einige Arbeitslosengeld-II-Empfänger, deren Kabelanschluss bisher vom Amt bezahlt wurde, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Mit Abschaffung des Nebenkostenprivilegs entfällt dieses Vorgehen und ein Kabelanschluss muss dann aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Ab dem 01. Juli sind die Jobcenter nicht mehr verpflichtet, die Kabelgebühren zu bezahlen, wenn sie bisher in den Unterkunftskosten inbegriffen waren.

Was muss ich als Kabelnutzer jetzt tun?

Im Prinzip musst Du derzeit gar nichts machen. Wohnst Du als Mieter länger als 2 Jahre in Deiner Wohnung, kannst Du mit Inkrafttreten der neuen Regelungen aber Deinen Kabelanschluss bei Deinem Vermieter auf Wunsch kündigen. Anschließend kannst Du Dir einen neuen Anbieter selbst aussuchen, ohne doppelt zahlen zu müssen.

Es kann aber auch sein, dass euer Vermieter den Kabelvertrag selbstständig kündigt. Solltet ihr weiter Kabel beziehen wollen, müsstet ihr auch in diesem Fall selbst aktiv werden und euch um einen Folgevertrag bemühen.

Derzeit kann es passieren, dass bei Dir ein Medienberater klingelt, um mit Dir über einen Kabelvertrag zu sprechen. Diese Medienberater sind freiberufliche Verkäufer, die Dir im Auftrag des Kabelnetzbetreibers einen Kabelvertrag verkaufen wollen, indem sie Dir manchmal mit dem Abschalten des Kabelanschlusses drohen. Lass Dich nicht einschüchtern und prüfe lieber ganz genau, wie Du in Zukunft Dein Fernsehprogramm empfangen willst. Denn es gibt inzwischen viele empfehlenswerte Alternativen zum Kabelfernsehen.

Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel TV Kunden?

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Wenn es bald möglich ist, den Kabelanschluss zu kündigen, kann man sich auch gleich mal nach Alternativen zum Kabelfernsehen umsehen:

  • Beim DVB-T2 HD wird das Fernsehen über eine Dach- oder Zimmerantenne empfangen, wobei ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) zu empfangen sind. Mit internetfähigem Receiver oder Fernseher sind es sogar noch mehr Sender übers Internet. Öffentlich-rechtliche Fernsehsender können kostenlos empfangen werden, der Empfang von Privatsendern kostet ca. 7 Euro im Monat.
  • Beim klassischen IPTV wird das Fernsehprogramm per Internet empfangen. Dafür bieten einige VDSL-Anbieter interessante Pakete in Kombination mit einem VDSL-Anschluss an. Diese Art des Fernsehempfangs kostet ca. 5 Euro pro Monat, wobei zusätzlich ein passender Receiver des Anbieters gekauft oder gemietet werden muss.
  • Für IPTV Streaming brauchst Du einen Breitbandinternetanschluss. Je nach Anbieter kostet der Fernsehempfang zwischen 6 bis 10 Euro pro Monat. Das Programm kann entweder mit einem Smart-TV mit einer entsprechenden App oder bei älteren Fernsehern mit einem HDMI-Stick gestreamt werden.
  • Per Satellit kannst Du die meisten Programme empfangen, wobei es viele kostenlose, aber auch zahlreiche kostenpflichtige Sender gibt. Für den Sattelitenempfang ist allerdings die Installation einer Satellitenschüssel notwendig, was nicht überall funktioniert oder erlaubt ist.

Nutzt Du derzeit noch Kabelfernsehen? Und wirst Du Deinen Kabelanschluss kündigen, wenn das Nebenkostenprivileg wegfällt?

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