Für viele Haushalte sind die Heizkosten in den vergangenen Jahren regelrecht explodiert. Wer E.ON Kunde mit Fernwärme ist oder war traf es teilweise besonders hart. Bei einigen Kunden soll der Anbieter die Arbeitspreise um mehrere Hundert Prozent erhöht haben.
Ob diese Preiserhöhungen in den letzten Jahren rechtmäßig waren, beschäftigt jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) geht mit einer Sammelklage gegen die E.ON Energy Solution GmbH vor. Ziel ist es die verwendeten Preisänderungen unwirksam zu erklären und das Kunden, die zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen. Für einige Haushalte kann dies eine Rückzahlung von mehrere Tausend Euro gehen.
Fernwärmepreise teilweise um mehrere Hundert Prozent gestiegen
Der Streit vor dem Gericht hat einen längeren Ursprung, denn Ausgangspunkt sind die Fernwärmepreise, die seit Ende 2020 aufgerufen wurden. Dabei ist wichtig, dass Anbieter ihre Preise grundsätzlich während eines laufenden Vertrages verändern dürfen. Diese werden durch sogenannte Preisänderungsformeln verwendet.
Diese Praxis stellt die Verbraucherzentrale allerdings infrage. Grund ist, dass E.ON je nach Vertrag und auch Versorgungsgebiet die Arbeitspreise in den vergangenen Jahren um mehrere Hundert Prozent angehoben hatte.

Verbraucherzentrale hält Preisformeln für rechtswidrig
Für die Verbraucherschützer liegt nicht das Problem darin, dass die Preise erhöht wurden. Eher geht es darum, wie diese Erhöhungen berechnet wurden. So sollen die Preisformeln zu nah an die Entwicklung der Erdgaspreise gekoppelt gewesen sein. Wichtig ist hier aber, dass Fernwärme nicht ausschließlich mit Erdgas produziert wird.
Durch gesetzliche Vorgaben wird verlangt, dass Preisänderungsformeln durch die tatsächliche Kostenentwicklung beim Anbieter und auch die Entwicklung des Wärmemarktes berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale erfüllen verschiedene E.ON-Klauseln genau diese Anforderung nicht.
Gericht macht E.ON-Kunden jetzt Hoffnung
Am 24. August 2026 fand im Zuge der Klage die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm statt. Und dies sogar sehr stark in Richtung der betroffenen Kunden. Laut der vorläufigen Einschätzung des Gerichts heißt es, dass die beanstandeten Preisänderungsklauseln von E.ON unwirksam sein könnten.
Falls es für die Kunden zu einem positiven Ergebnis kommen sollte, würde die Entscheidung des Gerichts zunächst drei Versorgungsgebiete betreffen:
- Ekrath-Hochdahl
- Hamburg-Lohbrügge-Nord
- Schwalbach-Limes
Sollte es endgültig zu einer Entscheidung kommen, die für die Verbraucher gut ausfallen wird, hat die Verbraucherzentrale bereits angekündigt, dass für weitere Betroffene weitergekämpft werden soll und gegebenenfalls würden sie auch vor den Bundesgerichtshof ziehen.

E.ON weist Vorwürfe zurück
Beim Versorger sieht man diese Auffassung aber deutlich anders. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und argumentiert damit, dass die Fernwärmepreise den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten. So waren für die Preisberechnung verwendeten Bestandteile als Daten beim Statistischen Bundesamt zugänglich und auch einsehbar gewesen.
Auch wurde argumentiert, dass die Beschaffungskosten massiv gestiegen sind und diese dann entsprechend durch die geschlossenen Verträge an die Kunden weitergegeben wurde. Höhere Gewinnmargen sollen während der Energiepreiskrise ebenfalls nicht gegeben haben.
Sammelklage: Anmeldung nur noch bis 14. September 2026 möglich
Wer betroffen ist, kann jetzt nach der mündlichen Verhandlung den Weg der Sammelklage eingehen. Die Anmeldung läuft noch bis zum 14. September 2026 und wird dann in das Klageregister eingetragen. Ein Klage-Check seitens der Verbraucherzentrale ist vorhanden und auch die Anmeldung ist kostenlos.
Wer kann bei der Sammelklage mitmachen?
Da es sich im ersten Schritt um betroffene aus bestimmten Fernwärme-Versorgungsgebiete handelt, kann nicht direkt jeder bei der Sammelklage mitmachen. Verbraucher aus diesen Bundesländern sind aber dafür geeignet:
- Nordrhein-Westfalen
- Hamburg
- Schleswig-Holstein
- Hessen
Dennoch rät die Verbraucherzentrale, dass auch Verbraucher außerhalb der genannten Bundesländer den Klage-Check durchlaufen sollen, damit deutlich erkennbar wird, ob man für die Sammelklage und seinem Vertrag infrage kommt. Auch weitere Versorgungsgebiete sollen davon betroffen sein, die noch nicht erfasst wurden.

Wie viel Geld könnte es zurückgeben?
Bei dem Fall gibt es keine pauschale Rückzahlungssumme, die jeder bekommen könnte. Wichtige Rollen in diesem Verfahren und der eventuellen Rückzahlung sind unter anderem vom jeweiligen Vertrag, Versorgungsgebiet, Verbrauch und auch der vorgenommenen Preiserhöhung.
Wichtig: Aktuell steht der Fall noch in der Verhandlung und es ist nichts entschieden. Dennoch besteht aus dem Gericht Hoffnung, dass betroffene Kunden bei einem entsprechenden Urteil ihre Kosten zurückerstatten bekommen könnten.
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