Jetzt prüfen: Widerruf von Heizölbestellungen bei Preiserhöhung unter bestimmten Umständen erlaubt

Gerade Heizöl bestellt und jetzt fallen die Preise? Das ist nicht unbedingt ein Grund, sich zu ärgern. Was viele nicht wissen: Bereits 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az. VIII ZR 249/14) entschieden, dass private Heizölkäufer beim Kauf von Heizöl im sogenannten Fernabsatz über Telefon, Internet & Co. unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht besitzen.

Bedingungen für den Widerruf einer Heizölbestellung

Die Preise für Heizöl schwanken stark. Da den richtigen Zeitpunkt zu treffen, wo die Preise gerade auf einem Tiefpunkt sind, ist alles andere als leicht. Allerdings musst Du Dich nicht ärgern, wenn Du gerade erst bestellt hast und anschließend die Preise noch mal fallen. Denn als Privatkunde kannst Du unter bestimmten Umständen die Bestellung widerrufen und eine neue Bestellung zum günstigeren Preis aufgeben. Dies gilt laut Verbraucherzentrale unter folgenden Bedingungen:

  • Du hast die Heizölbestellung per Fernkommunikation aufgegeben.
  • Das Heizöl wurde noch nicht geliefert.

Rechtliche Hintergrund für den Widerruf

Als Fernabsatz wird die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie z. B. Brief, Telefon, Fax oder Internet, bezeichnet. Für im Fernabsatz abgeschlossene Verträge gilt dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Grundsätzlich beginnt die 14-tägige Frist bei Vertragsabschluss, bei Warenkäufen aber erst mit der Lieferung der Ware. Theoretisch würde die Frist beim Heizölkauf also erst nach der Lieferung beginnen, allerdings geschieht durch das Einfüllen in den Heizöltank rechtlich gesehen eine Vermischung des Heizöls mit anderen Gütern, sodass es sich nicht zurückgeben lässt. Wird eine Ware mit anderen Gütern vermischt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht mehr. Zumindest kann eine Heizölbestellung, die per Fernabsatz aufgegeben wurde, nach Ansicht der Verbraucherzentrale aber bis zum Zeitpunkt des Einfüllens widerrufen werden.

Zwar gibt es laut § 312g Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für per Fernabsatz geschlossene Verträge zur Lieferung von Waren, bei denen der Preis „von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt“, kein Widerrufsrecht. Allerdings hat der BGH in seinem oben genannten Urteil eindeutig dargelegt, dass Heizöl nicht du den im BGB gemeinten Waren gehört, auch wenn die Heizölpreise ständig schwanken. Einem Widerruf der Heizölbestellung vor der Lieferung steht damit also nichts entgegen.

Fazit: Augen auf – auch nach der Heizölbestellung

Heizöl bestellt und danach fällt der Preis? Wurde Dein zu teuer bestelltes Heizöl bisher noch nicht geliefert, kannst Du Dich auf das Urteil des BGH beziehen und die Bestellung widerrufen, um anschließend eine neue Bestellung zu den günstigeren Konditionen aufzugeben. Auch nach einer Heizölbestellung den Heizölpreis weiter im Blick zu behalten, kann sich also durchaus lohnen.

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