👪 Nachwuchs wird Volljährig? Kindergeld könnte weiterhin bezogen werden   Was ist möglich?

Kaum sind 18 Jahre vergangen und schon ist das Kind offiziell mit dem 18. Geburtstag offiziell volljährig und darf nun im vollen Umfang alleine den Alltag samt Geschäftsabschlüssen, Verträgen und Entscheidungen meistern.

Bis zu diesem Lebensalter wird in der Regel in Deutschland das Kindergeld vom Staat ausgezahlt, welches die Eltern in diesen Jahren finanziell ein wenig unter die Arme greifen soll. Aktuell beläuft sich die Summe auf 255 Euro pro Monat je Kind. Diese Zahlungen kann man unter Umständen auch noch nach der Volljährigkeit beziehen. Wir klären auf!

Kindergeldantrag gestellt: Wie geht es weiter?

Sobald das Kind auf der Welt ist, wird schon bald ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse im Briefkasten liegen. Mit diesem Schriftstück ist das Kind sozusagen offiziell als lebender Mensch in Deutschland registriert und hat im Grunde genommen auch schon seinen ersten eigenen Vertrag abgeschlossen.

Die Eltern müssen nach Erhalt des Schreibens den Kindergeldantrag ausfüllen und bei der Familienkasse einreichen. Seit 2024 ist dieses Begrüßungsschreiben auch mit einem QR-Code versehen, welcher mit dem Smartphone gescannt werden kann, um den Kindergeldantrag direkt online abschicken zu können. Alternativ kann auch der E-Service der Familienkasse in Anspruch genommen werden. Nach der Einreichung gibt es bis zum 18. Geburtstag des Kindes die monatlichen Zahlungen. Es muss aber dort unter gewissen Umständen nicht enden.

👪 Nachwuchs wird Volljährig? Kindergeld könnte weiterhin bezogen werden   Was ist möglich?

Maximales Alter des Kindes und der Zahlung von Kindergeld:

Sobald das Kind volljährig geworden ist, aber weiterhin eine Schule besucht, die allgemeinbildend ist, es eine staatlich anerkannte Ausbildung beginnt oder aber auch ein Studium absolviert, kann das Kindergeld weitere sieben Jahre bis zum Erreichen des 25. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Sogar, wenn keine Ausbildung vom Kind gefunden wurde, aber es nachweisen kann, dass nach einer Ausbildungsstelle gesucht wird, kann diesen Anspruch weiterhin bekommen. Wichtig hierbei ist, dass das Kind bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter gemeldet sein muss. Auch bei Kindern bis zum 21. Lebensjahr wird das Kindergeld weiterhin gezahlt, wenn es als arbeitssuchend gemeldet ist.

Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst:

Falls sich das Kind für den freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst entscheiden sollte, gibt es auch hier die Möglichkeit, das Kindergeld weiterhin zu beziehen. Im freiwilligen Wehrdienst wird aber nur ein Teil der Dienstzeit weiterhin bezahlt. Dies richtet sich ganz nach dem Werdegang und Umfang des Wehrdienstes. Auch Zeitsoldaten im entsprechenden Alter können die Ansprüche weiterhin geltend machen.

Für die jungen Erwachsenen, die sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheiden, bestehen ein paar andere Regeln, denn hier wird danach entschieden, ob der Dienst im Sinne des Gesetzes abgeleistet wird.

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Hochzeit nach Volljährigkeit: Auch dann noch möglich?

Auch Volljährige, die sich direkt nach dem Geburtstag zu einer Hochzeit entscheiden, werden dadurch nicht benachteiligt. Weiterhin können auch diese jungen und dann verheirateten Menschen das Kindergeld weiterlaufen lassen. Ganz klar aber auch mit denselben Regeln, wie sie für alle anderen ebenfalls gelten. So zum Beispiel mit dem Absatz der weiterführenden Schule, Ausbildung oder Studium.

Behinderung und das Kindergeld

Wenn das Kind schon vor dem 18. Lebensjahr eine Behinderung hatte oder bis zum 25. Lebensjahr eine bekommen hat, gibt es ebenfalls die Chance, dass weiterhin das Kindergeld ausgezahlt wird. Für diesen Fall muss aber eine anspruchsberechtigte Person zur Verfügung stehen, was in der Regel ein Elternteil bedeutet.

Trotzdem gibt es eine kleine Hürde, denn die Zahlungen werden ausgelöst, wenn das Kind durch die Behinderung nicht mehr selbst in der Lage wäre, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Genauer gesagt, wenn das eigene Geld nicht mehr zum Leben ausreichen würde. In diesem Fall wird je nach Einzelfall eine eigene Rechnung mit Bezügen aufgestellt.

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Kann das Kind auch selber das Kindergeld bekommen?

Grundsätzlich ist dies laut Gesetz nicht vorgesehen, denn das Kindergeld soll von dem Erziehungsberechtigten genutzt werden, damit in den Jahren, bei denen das Kind viel braucht, nicht zu sehr das Konto belastet. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Das Geld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn:

  • Das Kind ist volljährig
  • Die Eltern zahlen keinen Unterhalt
  • Das Kind sorgt für sich selbst

Änderungen müssen sofort gemeldet werden

Wenn sich in diesen Jahren bis zum 18. Lebensjahr oder darüber hinaus etwas in den persönlichen Verhältnissen geändert hat, muss die Familienkasse sofort informiert werden und dies direkt, nachdem die Änderung in Kraft getreten ist. Die Änderung kann ganz bequem über das Onlineportal der Familienkasse eingesendet werden.

Habt ihr noch Kinder im Haus und wusstet ihr davon, wie lange das Kindergeld gezahlt werden kann?