Der beliebte Discounter Lidl, der stets mit guten Angeboten die Kunden in die Märkte lockt, hat von der Verbraucherzentrale Kritik und eine Klage wegen der in der hauseigenen App angezeigten Preise bekommen. Warum Lidl im Fokus des Verbraucherschutzes war, mÜchten wir euch in diesem Beitrag erklären.
Jeder von uns weiĂ, dass so gut wie jeder Supermarkt und auch Discounter Ăźber Werbeprospekte, sowie auch eigene Apps fĂźr die Kunden als Service verfĂźgbar gemacht hat. Nicht nur, um den Kunden ein besseres Einkaufserlebnis zu garantieren, da Werbeartikel stets per App einsehbar sind, sondern auch mit Sonderaktionen, wie Punktesammeln oder aber auch spezielle Angebote fĂźr registrierte Nutzer der App. Auch Lidl hat eine solche App. Allerdings wird es hier nun einige Ănderungen geben.
Grund der Kritik und der Klage
In Werbeprospekten und eben auch in der jeweiligen App werden die Wochenangebote stets aktuell und meist weit im Voraus fßr die Kunden verfßgbar gemacht. Wer Schnäppchenjäger ist, wird sich aus diesen Services jede Woche die besten und preiswertesten Artikel heraussuchen oder aber auch speichern. Der entscheidende Faktor an dieser Schnäppchenjagd ist natßrlich der Angebotspreis.
Da schon vor einigen Jahren dazu entschieden wurde, dass nicht nur der Preis, sondern auch der Kilopreis bei Lebensmittel mit angegeben werden muss, muss Lidl nun abseits davon in allen Werbemitteln, also Werbeprospekten und auch in der App den Gesamtpreis, sowie Grundpreis nochmal deutlich kennzeichnen â und zwar den Preis, der fĂźr alle Verbraucher gilt!

Aber das war doch schon immer so?
Ja, diese Kommunikation der Preise war schon immer verpflichtend. Allerdings hatte Lidl eine weitere und missverständliche Anzeige der Preise in der App. So gab es neben den normalen Angebotspreisen auch noch den Preis fßr Nutzer der Lidl Plus App. In diesem Fall hat Lidl auch an der Information des Preises gespart, sodass der Angebotspreis fßr App Nutzer viel deutlicher kommuniziert wurde, während der Preis fßr Menschen, die keine Nutzer der App sind, nur klein und durchgestrichen zu finden war. So konnte man als unwissender Kunde auch denken, dass es sich hierbei um den Ursprungspreis vor dem Angebot handele. An der Kasse gab es dann die Ernßchterung.
AuslĂśser waren marinierte Lammlachse
Diese von der Eigenmarke âMetzgerfrisch Premium Lammlachse in GewĂźrzmarinadeâ bewarb der Konzern in der App fĂźr nur 5,50 Euro. Allerdings nur fĂźr App Nutzer. Der durchgestrichene Preis fĂźr Nicht-Nutzer der App lag bei 7 Euro und war viel zu unzureichend deklariert, worĂźber sich einige Kunden an den Verbraucherschutz gewendet hatten.
So war es fĂźr den Verbraucherschutz unklar, welcher Preis nun definitiv fĂźr Kunden ohne Preis lautete und auch der vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis ausgezeichnet, was fĂźr noch mehr Unklarheiten sorgte.
Lidl gab keine Unterlassungserklärung ab
Nachdem der Verbraucherschutz die Kette abgemahnt hatte, weigerte diese sich eine Unterlassungserklärung abzugeben, sodass der logische weitere Schritt seitens des Verbraucherschutzes die Klage war. Diese wurde beim Landgericht Heilbronn eingereicht, verabschiedete sich aber schon wieder vor der mĂźndlichen Verhandlung, denn alle Parteien einigten sich vorab und wollten dieses Problem ohne rechtlichen Beistand beilegen. So wird Lidl diesem Wunsch nachkommen und zukĂźnftig dafĂźr sorgen, dass alle Preisangaben deutlich erkennbar, fĂźr alle Arten von Kunden durchschaubar sein werden â so eben auch fĂźr Kunden mit App und auch ohne.

Verbraucherschutz hat eine klare Meinung zu solchen Methoden
Die Verbraucherzentrale sagt selber, dass Verbraucher ohne groĂe Probleme und vor allem sehr einfach erkennen mĂźssen, was ein Produkt kostet. Und das, egal, wie dieser Preis zustande kommt. Streichpreise wĂźrden hier nur fĂźr Verwirrung sorgen und nicht fĂźr Transparenz, was man eigentlich als Kunde erwarten mĂśchte.
Genauer missachten Händler mit solchen Praktiken die Preisangabenverordnung. Nicht nur Lidl steht oder stand im Fokus der Zentrale, denn auch ähnliche Verfahren sind aktuell bei dem Supermarkt REWE und auch dem Discounter Penny in Bearbeitung. Auch hier werden ähnliche Angaben fßr Nutzer der App und auch ohne App angezeigt. Ebenso Bonusprogramme fßr registrierte Nutzer, was ebenfalls fßr ein wenig fragende Gesichter sorgen kann.
Im Beispiel der Bonusangebote fßr registrierte Nutzer gehen die App Betreiber genauer gesagt ein Tauschhandel ein, denn der Kunde bekommt durch die Registrierung exklusive Angebote und der jeweilige Händler eventuell einen treuen Kunden mehr, sondern auch viele Daten. Unter anderem persÜnliche und ebenso Daten ßber das Einkaufsverhalten.
Was haltet ihr von dieser Kritik und Klage? Ist diese gerechtfertigt und habt ihr auch schonmal Probleme mit solchen Angeboten per App oder Werbemittel gehabt?
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Transparenz fĂźr alle ist immer gut. Das man aber immer vor Gericht gehen muss und alle Beteiligten sich nicht vorab auf eine verbraucherfreunfliche LĂśsung einigen kĂśnnen, muss man auch nicht verstehen..
Guter Punkt, das grenzt ja fast schon an absichtlicher Täuschung. Einfach deutlicher Kennzeichen und gut ist.. warum muss es erst durch alle Instanzen gehen?