🛒⚖️ Verbraucherschutz klagt an: Lidl muss Preisangaben klar ersichtlich machen

Der beliebte Discounter Lidl, der stets mit guten Angeboten die Kunden in die Märkte lockt, hat von der Verbraucherzentrale Kritik und eine Klage wegen der in der hauseigenen App angezeigten Preise bekommen. Warum Lidl im Fokus des Verbraucherschutzes war, möchten wir euch in diesem Beitrag erklären.

Jeder von uns weiß, dass so gut wie jeder Supermarkt und auch Discounter über Werbeprospekte, sowie auch eigene Apps für die Kunden als Service verfügbar gemacht hat. Nicht nur, um den Kunden ein besseres Einkaufserlebnis zu garantieren, da Werbeartikel stets per App einsehbar sind, sondern auch mit Sonderaktionen, wie Punktesammeln oder aber auch spezielle Angebote für registrierte Nutzer der App. Auch Lidl hat eine solche App. Allerdings wird es hier nun einige Änderungen geben.

Grund der Kritik und der Klage

In Werbeprospekten und eben auch in der jeweiligen App werden die Wochenangebote stets aktuell und meist weit im Voraus für die Kunden verfügbar gemacht. Wer Schnäppchenjäger ist, wird sich aus diesen Services jede Woche die besten und preiswertesten Artikel heraussuchen oder aber auch speichern. Der entscheidende Faktor an dieser Schnäppchenjagd ist natürlich der Angebotspreis.

Da schon vor einigen Jahren dazu entschieden wurde, dass nicht nur der Preis, sondern auch der Kilopreis bei Lebensmittel mit angegeben werden muss, muss Lidl nun abseits davon in allen Werbemitteln, also Werbeprospekten und auch in der App den Gesamtpreis, sowie Grundpreis nochmal deutlich kennzeichnen – und zwar den Preis, der für alle Verbraucher gilt!

🛒⚖️ Verbraucherschutz klagt an: Lidl muss Preisangaben klar ersichtlich machen

Aber das war doch schon immer so?

Ja, diese Kommunikation der Preise war schon immer verpflichtend. Allerdings hatte Lidl eine weitere und missverständliche Anzeige der Preise in der App. So gab es neben den normalen Angebotspreisen auch noch den Preis für Nutzer der Lidl Plus App. In diesem Fall hat Lidl auch an der Information des Preises gespart, sodass der Angebotspreis für App Nutzer viel deutlicher kommuniziert wurde, während der Preis für Menschen, die keine Nutzer der App sind, nur klein und durchgestrichen zu finden war. So konnte man als unwissender Kunde auch denken, dass es sich hierbei um den Ursprungspreis vor dem Angebot handele. An der Kasse gab es dann die Ernüchterung.

Auslöser waren marinierte Lammlachse

Diese von der Eigenmarke „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“ bewarb der Konzern in der App für nur 5,50 Euro. Allerdings nur für App Nutzer. Der durchgestrichene Preis für Nicht-Nutzer der App lag bei 7 Euro und war viel zu unzureichend deklariert, worüber sich einige Kunden an den Verbraucherschutz gewendet hatten.

So war es für den Verbraucherschutz unklar, welcher Preis nun definitiv für Kunden ohne Preis lautete und auch der vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis ausgezeichnet, was für noch mehr Unklarheiten sorgte.

Lidl gab keine Unterlassungserklärung ab

Nachdem der Verbraucherschutz die Kette abgemahnt hatte, weigerte diese sich eine Unterlassungserklärung abzugeben, sodass der logische weitere Schritt seitens des Verbraucherschutzes die Klage war. Diese wurde beim Landgericht Heilbronn eingereicht, verabschiedete sich aber schon wieder vor der mündlichen Verhandlung, denn alle Parteien einigten sich vorab und wollten dieses Problem ohne rechtlichen Beistand beilegen. So wird Lidl diesem Wunsch nachkommen und zukünftig dafür sorgen, dass alle Preisangaben deutlich erkennbar, für alle Arten von Kunden durchschaubar sein werden – so eben auch für Kunden mit App und auch ohne.

🛒⚖️ Verbraucherschutz klagt an: Lidl muss Preisangaben klar ersichtlich machen

Verbraucherschutz hat eine klare Meinung zu solchen Methoden

Die Verbraucherzentrale sagt selber, dass Verbraucher ohne große Probleme und vor allem sehr einfach erkennen müssen, was ein Produkt kostet. Und das, egal, wie dieser Preis zustande kommt. Streichpreise würden hier nur für Verwirrung sorgen und nicht für Transparenz, was man eigentlich als Kunde erwarten möchte.

Genauer missachten Händler mit solchen Praktiken die Preisangabenverordnung. Nicht nur Lidl steht oder stand im Fokus der Zentrale, denn auch ähnliche Verfahren sind aktuell bei dem Supermarkt REWE und auch dem Discounter Penny in Bearbeitung. Auch hier werden ähnliche Angaben für Nutzer der App und auch ohne App angezeigt. Ebenso Bonusprogramme für registrierte Nutzer, was ebenfalls für ein wenig fragende Gesichter sorgen kann.

Im Beispiel der Bonusangebote für registrierte Nutzer gehen die App Betreiber genauer gesagt ein Tauschhandel ein, denn der Kunde bekommt durch die Registrierung exklusive Angebote und der jeweilige Händler eventuell einen treuen Kunden mehr, sondern auch viele Daten. Unter anderem persönliche und ebenso Daten über das Einkaufsverhalten.

Was haltet ihr von dieser Kritik und Klage? Ist diese gerechtfertigt und habt ihr auch schonmal Probleme mit solchen Angeboten per App oder Werbemittel gehabt?

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