Jeder Bon zählt – ab 5 Cent Rechnungsbetrag! € 0,05 Cashback

Der gesamte Kassenbon muss vollständig, gut und scharf erkennbar sein. Gefaltete oder unleserliche Kassenbons werden nicht akzeptiert, da der Cashback-Betrag sonst nicht gutgeschrieben werden kann.

  • Gültig für Kassenbons von Händlern des täglichen Bedarfs, z. B. Supermärkte, Discounter, Drogerien, Bäckereien, Metzgereien, Biomärkte, Getränkemärkte sowie Obst- und Gemüsehändler. (€ 0,05 Mindestrechnungsbetrag). Kassenbons anderer Händler werden abgelehnt.
  • Akzeptiert werden Einkäufe typischer Alltagsprodukte wie Lebensmittel, Getränke, Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Obst & Gemüse sowie Drogerie-, Wasch-, Putz- und Hygieneartikel.
  • Der Rechnungsbetrag muss mindestens 0,05 € betragen. Kassenbons mit einem geringeren Gesamtbetrag werden abgelehnt.
  • Die Cashback-Aktion kann bis zu 10× innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden – pro Kassenbon wird einmal Cashback gewährt.
  • Gültig beim Einkauf in Deutschland vom 01.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025.
  • Mehrere Kassenbons pro Einreichung sind nicht kombinierbar.
  • Solange der Vorrat reicht.
  • Eingereichte Rechnungen müssen aus deinem persönlichen Einkauf stammen. Wir behalten uns das Recht vor, unübliche Einreichungen aus dem Haushalt von der Aktion auszuschließen.
  • Rechnungen können nach Kampagnenende nicht nachgereicht werden.
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