Finanzen Zero    Kostenloses Kinderdepot Keine Depot  oder Kaufgebühren Investiere gebührenfrei

Finanzen Zero – Kostenloses Kinderdepot Keine Depot- oder Kaufgebühren Investiere gebührenfrei

Voraussetzung für die Eröffnung eines kostenlosen Kinderdepots ist, dass beide Sorgeberechtigten bereits selbst ein kostenloses Zero Depot besitzen.Es können beliebig viele Kinderdepots eröffnet werden, jedoch nur eins pro Kind.

  • Keine Depot- oder Kaufgebühren

Investiere gebührenfrei – Es fallen lediglich marktübliche Spreads und bei Kleinstorders ein Mindermengenzuschlag von 1€ an

  • Sparen ab 1 € im Monat

Perfekt für jedes Budget – auch kleine Beträge entfalten über die Jahre große Wirkung

TEILNAHMEBEDINGUNGEN ZUR KINDERDEPOT-AKTION

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Kundinnen und Kunden, die vom 02.06.2025 bis einschließlich 30.11.2025 ein Kinderdepot bei finanzen.net ZERO eröffnen und darin einen monatlichen Sparplan von mindestens 25 € auf einen beliebigen ETF einrichten und besparen.
  • Für jeden Monat mit einer erfolgreichen Sparplan-Ausführung wird eine Prämie in Höhe von 10 € ausbezahlt, maximal jedoch bis zum 31.12.2025.
  • Die Prämie wird bis zum 20. jeden Monats für den vergangenen Monat in Form einer Geldprämie auf das Verrechnungskonto des Kunden ausbezahlt.

Wichtige Teilnahmebedingungen im Überblick:

  • Es zählen ausschließlich Sparpläne auf ETFs im Kinderdepot.
  • Die monatliche Sparrate muss mindestens 25 € betragen. Nur tatsächlich ausgeführte Sparpläne zählen; pausierte oder fehlgeschlagene Ausführungen führen zum Ausschluss aus der Aktion.
  • Die Aktion gilt für Kinderdepots, die bis einschließlich 30.11.2025 eröffnet wurden.
  • Die Prämienzahlung läuft bis zum 31.12.2025.Für die steuerliche Behandlung der Prämie wende Dich bitte an Deinen Steuerberater.
  • Mitarbeiter der finanzen.net zero GmbH, Donau Capital Wertpapier GmbH und Baader Bank AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Diese Aktion ist nicht mit anderen Aktionen oder Rabattangeboten von finanzen.net ZERO kombinierbar. Dies gilt z. B. für KWK-Aktionen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Die Aktion kann ohne Ankündigung beendet oder für die Zukunft im Rahmen des rechtlich Zulässigen modifiziert werden, insbesondere um diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
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